Bale schrieb:
@jtr00 Den genannten Abschnitt in Wikipedia nicht gelesen, schade.
Der Wikipedia-Abschnitt ist gelesen. Und auch adressiert, aber scheinbar nicht deutlich genug für dich.
Daher: Er liefert etwas anderes, als du daraus machst: eine Definition möglicher sozialer Zensur, nicht den Nachweis, dass HateAid diese betreibt. Eine Definition ersetzt keine Subsumtion.
Und genau bei der wird es schwierig. HateAid geht eben nicht einfach gegen „unwillkommene Ansichten“ vor. In den veröffentlichten Trusted-Flagger-Zahlen betreffen allein 40% der Meldungen das Recht am eigenen Bild und Verletzungen der Privatsphäre durch Bildaufnahmen, etwa Revenge Porn. Weitere Fälle betreffen Beleidigungen, Bedrohungen, Verleumdungen oder Volksverhetzung.
Noch weniger passt zum behaupteten Zensurmechanismus, dass HateAid selbst ausdrücklich vor Overblocking warnt und Rechtsmittel für zu Unrecht gelöschte Inhalte fordert. Die Organisation argumentiert sogar explizit für den Schutz von Menschen, die sich „überspitzt und in scharfem Ton an den zulässigen Rändern der Meinungsfreiheit äussern wollen“. Wer einen Mechanismus zur Unterdrückung unliebsamer, aber rechtmässiger Meinungen konstruieren möchte, hat damit ein ziemlich offensichtliches Erklärungsproblem.
Denn der entscheidende Unterschied liegt nicht darin, ob auf eine Äusserung Druck folgt, sondern weshalb. Sozialer Druck, der rechtmässige, aber unerwünschte Positionen aus dem Diskurs drängen soll, passt zu deinem Zensurbegriff. Die rechtsstaatliche Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten gegen als rechtswidrig beurteilte Äusserungen ist nicht deshalb dasselbe, weil auch sie Druck erzeugt. Wer diese Unterscheidung aufgibt, erweitert den Zensurbegriff nicht - er entfernt das Kriterium, das Zensur überhaupt von Rechtsdurchsetzung unterscheidbar macht.
Und genau hier liegt dein verschobener Referenzrahmen: Wer den Raum dessen, was nach eigener Vorstellung sagbar sein sollte, bereits als Massstab setzt, muss jede rechtliche Grenze innerhalb dieses Raums als Einschränkung legitimer Rede wahrnehmen. Die Grenze wird dadurch aber nicht zur Zensur, nur weil man sie selbst gerne woanders hätte. Dann beschreibt „Zensur“ irgendwann nicht mehr den Mechanismus, sondern nur noch die Differenz zwischen geltendem Recht und der eigenen Vorstellung davon, was gelten sollte.
Und ausgerechnet der Anlass dieses Threads macht das ziemlich anschaulich: HateAid thematisiert bei den Meta-Brillen heimliche Aufnahmen, sexualisierte Verbreitung und den Kontrollverlust der Betroffenen über ihr eigenes Bild.
Über andere Grenzen demokratisch zu streiten, ist legitim. Ihre heutige Anwendung zur „Zensur“ umzudeuten, schaufelt dagegen nur weitere Kohlen in die Dampflok des postfaktischen Zuges - Fahrtrichtung rückwärts.