Sollte ich Mindfactory vermeiden?

Alarios schrieb:
Hab die wieder zurückgeschickt und die bessere bestellt. Geld wurde prompt und ohne Wartezeit zurückerstattet.
War aber auch das erste mal, dass ich was zurückgeschickt hab. Wenn man das ständig macht is klar, dass die irgendwann kein Bock mehr haben...:D
Bei knapper GPU-Verfügbarkeit und quasi täglich schwankenden Preisen hat MF das aber durchaus auch schon direkt mit einem "Hausverbot" bedacht. Sprich, der Widerruf der alten Karte führt dazu, dass man eben keine neue mehr kaufen konnte.
Und das auch absolut verständlich. Du sparst dir vielleicht 50 Euro... Aber durch die Rücksendung entstehen Mindfactory Kosten. Zum einen der Wertverlust, weil die zurückgesandte Karte u.U. nicht mehr als "Neu" verkauft werden kann, dann der Aufwand der Überprüfung und letztlich auch die möglicherweise veränderte Marktsituation.

Das MF häufig der günstigste Anbieter am Markt ist, liegt schlicht an den geringen Margen, die einkalkuliert sind. Da geht vor allem um "Menge".
 
Nickel schrieb:
Zuhause hast du gar nichts diesbezüglich bzw wenn du online kaufst.
Zumal ich auch weiß, dasss es zum z.B. auch kein Problem ist,
eine CPU bei Mindfactory auf Widerruf zurückzusenden.
Das von dir zitierte bezieht sich auf Geschäfte die keine Testgeräte mehr ausstellen wie Discounter und ähnliches. Der Maßstab für das Widerrufsrecht ist die Prüfungsmöglichkeit im durchschnittlichen Fachhandel. Und da bietet kein Laden eine Testmöglichkeit für CPUs.
Und hier für dich nochmal im Fließtext aus dem Beck'schen Großkommentar, dem Regelwerk für das Zivilrecht in Deutschland:
Das Prüfungsrecht des Verbrauchers umfasst unproblematisch die Besichtigung der Ware. zur Fussnote 80 Indem sich die wesentlichen Charakteristika der Ware aber in der Regel durch eine bloße Besichtigung nicht ergründen lassen, ist dem Verbraucher uU auch ein Ausprobieren der Ware im Sinne einer Ingebrauchnahme (vgl. § BGB § 346 Abs. BGB § 346 Absatz 2 Nr. BGB § 346 Absatz 2 Nummer 3 Hs. 2) zuzugestehen. zur Fussnote 81 Maßstab für letzteres ist die Prüfungsmöglichkeit, welche dem Verbraucher in Bezug auf die in Rede stehende Warenart im Rahmen eines entsprechenden Kaufs im stationären Handel eingeräumt wird (vgl. Erwägungsgrund EWG_RL_2011_83 1 Nummer 47 Verbraucherrechte-RL). zur Fussnote 82 Es handelt sich hierbei um einen objektiven Vergleichsmaßstab, welcher auf die jeweils erworbene Warenart bezogen ist. Für einen subjektiven, am individuellen Prüfungsbedarf des einzelnen Verbrauchers orientierten Vergleichsmaßstab zur Fussnote 83 besteht dagegen angesichts der unionsrechtlichen Vorgaben kein Raum. zur Fussnote 84 Abzustellen ist auf ein durchschnittliches Fachgeschäft. zur Fussnote 85 Über diesen Standard hinausgehende Prüfungsmöglichkeiten in einem besonders exklusiven Geschäft bleiben damit ebenso außer Betracht zur Fussnote 86 wie die hinter dem durchschnittlichen Standard zurückbleibenden Prüfungsmöglichkeiten im Supermarkt oder Discounter. zur Fussnote 87 Für die Bildung des Vergleichsmaßstabs ist zudem nicht allein auf die dem Verbraucher im Ladengeschäft eingeräumte Möglichkeit abzustellen, den zu erwerbenden Gegenstand als solchen auf seine Tauglichkeit zu prüfen; ausreichend ist vielmehr die Möglichkeit einer „stellvertretenden“ Prüfung anhand vom Händler zur Verfügung gestellter Ausstellungsstücke. zur Fussnote 88 Erwägungsgrund EWG_RL_2011_83 1 Nummer 47 Verbraucherrechte-RL dürfte einer solchen Sichtweise nicht entgegenstehen, weil die dort zum Maßstab erklärte Prüfungsmöglichkeit „im Geschäft“ gerade keine Beschränkung auf eine unmittelbare Prüfung der konkret zu erwerbenden Ware enthält. zur Fussnote 89 Stets ist aber zu fordern, dass dem Verbraucher im Ladengeschäft tatsächlich die Möglichkeit einer wie auch immer gearteten unmittelbaren oder stellvertretenden Prüfung eingeräumt wird. zur Fussnote 90 Die typisierte Annahme einer solchen Übung oder gar der vollständige Verzicht auf die Heranziehung der Prüfungsmöglichkeiten im stationären Handel als Vergleichsmaßstab sind dagegen auch dann nicht mit den Vorgaben der Verbraucherrechte-RL zu vereinbaren, wenn hierdurch besondere Gefahren des Fernabsatzes gegenüber dem stationären Handel kompensiert werden sollen. zur Fussnote 91
60 Der dem Verbraucher im stationären Handel zugestandene Prüfungsumfang ist diesem im Rahmen der besonderen Vertriebsformen grundsätzlich auch dann zuzugestehen, wenn die Ware durch die Prüfung (Ingebrauchnahme, Entfernen der Verpackung) einen starken Wertverlust erleidet oder sogar faktisch unverkäuflich wird. zur Fussnote 92 Dies entspricht der im Wasserbett-Urteil geäußerten Sichtweise des BGH zur Fussnote 93 und der hL zur Fussnote 94 zu § BGB § 357 Abs. BGB § 357 Absatz 3 aF und ergibt sich zudem im Umkehrschluss aus den Ausnahmetatbeständen des § BGB § 312g Abs. BGB § 312G Absatz 2. Denn wenn das Widerrufsrecht bei bestimmten Vertragsgegenständen im Hinblick auf die Unzumutbarkeit der Widerrufsfolgen für den Unternehmer vollständig ausgeschlossen ist, folgt hieraus zugleich, dass der Unternehmer bei allen anderen Vertragsgegenständen die aus der Prüfung der Ware resultierenden Nachteile hinzunehmen hat. Bei der Bestimmung des dem Verbraucher im Rahmen der besonderen Vertriebsformen zuzugestehenden Prüfungsumfangs ist daher nicht auf die Zumutbarkeit für den Unternehmer abzustellen, sondern allein auf die Gewährleistung äquivalenter Prüfungsmöglichkeiten des Verbrauchers im Vergleich zum stationären Handel. Erweist sich letzteres für den Unternehmer als zu kostspielig, stellt sich für diesen die Frage der Wirtschaftlichkeit der gewählten Vertriebsform. zur Fussnote 95 Stehen allerdings zur Prüfung der Ware mehrere gleichwertige Varianten zur Verfügung, ist der Verbraucher auf diejenige Variante zu verweisen, welche für den Unternehmer mit der geringsten Belastung verbunden ist. Nur insoweit kann die Wiederverkäuflichkeit der Ware für die Reichweite des Prüfungsrechts des Verbrauchers eine Rolle spielen zur Fussnote 96 (zur Prüfung eines Kfz sogleich → BECKOGK BGB § 357 Randnummer Rn. 62).
61 Das Prüfungsrecht des Verbrauchers wird auch nicht dadurch eingeschränkt, dass mit der Prüfung ein weitergehender Gebrauchszweck verbunden wird, indem Handlungen vorgenommen werden, die ohnehin vorgenommen worden wären. zur Fussnote 97 Mit einer Bohrmaschine darf somit ein ohnehin zu setzendes Loch gebohrt, zur Fussnote 98 mit einer Espressomaschine eine Tasse Kaffee zur üblichen nachmittäglichen Arbeitspause gebrüht werden. zur Fussnote 99

Dass die Verkäufer trotzdem die Ware zurücknehmen steht auf einem anderen Blatt. Oft ist es für den Händler faktisch auch nicht nachweisbar, dass die CPU verbaut war.
 
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Du darfst auch eine CPU zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise verbauen,
genau wie Grafikkarten, Netzteile, .... Nur hast du bei anderer Hardware bessere Gründe,
falls man einen angeben möchte, wie:
"Gefällt mir nicht, ist mir zu laut."
Bei einer CPU könnte man aber auch sagen: "Wird nicht erkannt".
Eine CPU hab ich selbst noch nicht zurückgesendet auf Widerruf, aber Grafikkarte,
Soundkarte und Netzteile schon und auch Monitore.
Kenne aber auch Fälle, die eine CPU zurückgeschickt haben auf Widerruf.
Ergänzung ()

Das wars auch von mir nun zu diesem - Ja, Nein, Doch - Thema.
Ist ja nicht der erste Thread zum heiklen Thema - Widerruf.
 
Nickel schrieb:
Du darfst auch eine CPU zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise verbauen,
genau wie Grafikkarten, Netzteile, .... Nur hast du bei anderer Hardware bessere Gründe,
falls man einen angeben möchte, wie:
"Gefällt mir nicht, ist mir zu laut."
Bei einer CPU könnte man aber auch sagen: "Wird nicht erkannt".
Eine CPU hab ich selbst noch nicht zurückgesendet auf Widerruf, aber Grafikkarte,
Soundkarte und Netzteile schon und auch Monitore.
Kenne aber auch Fälle, die eine CPU zurückgeschickt haben auf Widerruf.
Ergänzung ()

Das wars auch von mir nun zu diesem - Ja, Nein, Doch - Thema.
Ist ja nicht der erste Thread zum heiklen Thema - Widerruf.
Es ist kein ja, nein, doch Thema. Die Rechtslage ist da super eindeutig, da kannst du dich halt winden wie du willst. Auch bei einer Grafikkarte oder einem Netzteil hast du kein Widerrufsrecht mehr wenn du sie einmal verbaut hast.
Und du musst eben kein Grund angeben bein Widerrufsrecht. Wenn deine CPU nicht erkannt wird ist das ggf. einMangel und dann hast du Gewährleistungsrechte.
 
Purly schrieb:
Die Rechtslage ist da super eindeutig, da kannst du dich halt winden wie du willst.
Ja die ist eindeutig.
Zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware musst du sie verbauen.
Ist ja auch nicht anders, wenn du dir ne Hose und ne Jake bestellst online,
darfst du auch anprobieren, ob's passt und gefällt.
Einzig was passieren kann ist, dass je nachdem Wertersatz verlangt werden könnte,
was ja auch richtig ist so.
Du darfst keinen Anzug für eine Party online kaufen und danach zurücksenden auf Widerruf,
aber auch nicht mal eben Hardware für die LAN Party am Wochenende.

Zum Wertersatz schreibt Mindfactory:
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
 
Nickel schrieb:
Ja die ist eindeutig.
Zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware musst du sie verbauen.
Ist ja auch nicht anders, wenn du dir ne Hose und ne Jake bestellst online,
darfst du auch anprobieren, ob's passt und gefällt.
Einzig was passieren kann ist, dass je nachdem Wertersatz verlangt werden könnte,
was ja auch richtig ist so.
Du darfst keinen Anzug für eine Party online kaufen und danach zurücksenden auf Widerruf,
aber auch nicht mal eben Hardware für die LAN Party am Wochenende.

Zum Wertersatz schreibt Mindfactory
Du hast eben keinen Recht darauf sie weiter zu prüfen und zu testen als du es im Laden könntest. Da kannst du noch so viel erzählen und schreiben.
Die CPU kannst du auspacken und dir von allen Seiten angucken, verbauen darfst du sie nicht.
Da wird ja bei anderen Produktkategorien auch strickt unterschieden. Ein Wasserbett darfst du aufbauen und befüllen weil die so ausgestellt werden, einen Rasenmäher darfst du nicht ausprobieren weil die im Geschäft normalerweise auch keinen Gasen haben den zu probehalber mähen kannst.
Und eine CPU liegt auch in keinem Geschäft ausgepackt rum um die testweise in ein Mainboard einzubauen. Macht auch überhaupt keinen Sinn.

Der Wertersatz ist dann nochmal ein ganz anderes Thema.
 
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Soll mal einer durchblicken bei dem Gesetzedschungel in Deutschland....

Aber ob die Hardware funktioniert sieht man ja erst wenn sie verbaut ist.
 
Ghostfacekalle schrieb:
Soll mal einer durchblicken bei dem Gesetzedschungel in Deutschland....

Aber ob die Hardware funktioniert sieht man ja erst wenn sie verbaut ist.
Wenn sie nicht funktioniert kannst du sie ja reklamieren. Das hat dann ja mit dem Widerrufsrecht nichts mehr zu tun.
 
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Ich bin vermutlich schon 10J oder länger dort Kunde. Mittlerweile meide ich MF, aber schließe den Laden auch nicht komplett aus.

Lagerware war offenbar keine Lagerware, oder Käufer mit Gold- Versand oder Kreditkarte wurden bevorzugt. Mag auch alles im Rahmen der AGB so richtig sein. Aber wenn ich schon Vorkasse zahle, erwarte ich auch Zuverlässigkeit. Und die Zuverlässigkeit haut bei MF meiner Erfahrung nach nicht mehr hin. Von daher bestelle ich dort nur noch, wenn ich großzügige Lieferverzögerungen im Voraus in Kauf nehme.

Reklamationen hatte ich noch nicht.
 
Alarios schrieb:
Kann nur positives berichten. Grafikkarte bestellt, am nächsten Tag geliefert.
Nach einer Woche wurde ein etwas schnelleres Modell der Karte 80 Euro billiger und damit 50 billiger, als ich für die schlechtere Karte gezahlt habe.
Hab die wieder zurückgeschickt und die bessere bestellt. Geld wurde prompt und ohne Wartezeit zurückerstattet.
War aber auch das erste mal, dass ich was zurückgeschickt hab. Wenn man das ständig macht is klar, dass die irgendwann kein Bock mehr haben...:D
Als Kunde hat man doch auch kein Bock diese Overpreise zu bezahlen.
 
Ghostfacekalle schrieb:
Soll mal einer durchblicken bei dem Gesetzedschungel in Deutschland....

Aber ob die Hardware funktioniert sieht man ja erst wenn sie verbaut ist.
Darum geht es aber beim Widerrufsrecht nicht. Dieses Recht soll dir quasi dieselben Möglichkeiten geben, wie du sie im Laden hättest. Daher ist ein "Auspacken und in Betrieb nehmen" bei Computerhardware eher nicht vom Widerrufsrecht abgedeckt.
Anders sieht es halt beim Smartphone aus, wo ich das Smartphone im Laden anhand der Ausstellungsobjekte ja auch recht genau begutachten kann.

Für Defekte gibt es - wie auch im stationären Handel - halt die Gewährleistung.

Das ist auch kein "Dschungel". Man muss halt verstehen, wofür das Widerrufsrecht im Onlinehandel eingeführt wurde. Um den Online-Kunden mit dem Kunden im stationären Handel gleichzustellen. Nicht, um ihn ein besonderes "Rückgaberecht" einzuräumen.

Dass die Händler das in der Tat etwas großzügiger durchgehen lassen, ist letztlich auch nur eine Aufwand-Nutzen-Rechnung.
 
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Die Frage war eigentlich

Sollte ich Mindfactory vermeiden?​

 
Nein, ohne eine Werbung für den Shop zu machen.
 
Die haben mir mein Kundenkonto damals gesperrt, weil ich nicht zu einem Gespräch erschienen bin. War echt erstaunt aber gut, ich hatte halt nicht abgesagt.
 
Ich hatte noch nie Probleme mit Mindfactory. Habe mein Zeugs immer nach Mitternacht bestellt, da zu der Zeit Versandkostenfrei war 🤣

Es gibt immer wieder Leute, die Dinge bestellen, diese dann nach genau 14 Tagen "testen" zurück schicken (sage nur "Fernabsatzgesetz") und den nächsten Artikel bestellen um diesen ebenfalls 14 Tage zu "testen" und so immer weiter fortfahren.
Ja - innerhalb den 14 Tagen kann man bei online bestellten Produkten nach dem Fernabsatzgesetz dies machen nur gibt es auch hier Grenzen. Es kommt darauf an, ob man vor Ort im Laden den Artikel gennauso testen konnte wie man es zu Hause kann. Sprich z.B. Zahnbürste, Inear Kopfhörer, nen Kat beim Auto etc. Kannst auch nicht im Laden mal eben die Zahnbürste tauschen, Kopfhöhrer in die dreckigen Ohren stopfen und dann verlangen, das der nächste Kunde sich dann über diese Dinge freut. Das muss der Händler dann vernichten - ein Schaden ist ihm entstanden. Ein Kat kann man im Laden auch nicht mal eben unters Auto schrauben. Warum sollste den dann online bestellen, 2 Wochen "Probefahren" und dann zurück schicken?
Und genau solche Kunden bekommen dann vom Shop ein "Hausverbot" und das Konto wird gesperrt - sprich der Kunde wird ausgeschlossen. Und ja es ist rechtens- auch Händler haben das Recht zu entscheiden ob sie dir was verkaufenn wollen oder nicht.

Hat nichts mit Mindfactory alleine zu tun ☺️
Wer etwas kauft und es nicht passt und er es zurück schickt weil er damit nicht zufrieden ist, ist vollkommen in Ordnung. Aber dann bitte am Tag 1 und nicht am letzten Tag der Frist und dann nicht gleich identisches Produkt wieder kaufen. Kommt auch nicht gut rüber.

Also wenn du was bei Mindfactory kaufen magst, brauchst du keine Bedenken zu haben. Seriöser Shop, guter Kundendienst, top Support, schnelle Lieferung und faire Preise.
 
Purly schrieb:
Jetzt hast du keine Argumente mehr und dann kommt so eine Ausdrucksweise?
Wenn du bei Mindfactory, Caseking, ... im Laden vor Ort Hardware kaufen wolltest,
hätten sie wohl ein System vor Ort mit der oder ähnlicher Hardware
oder zumindest würde man dich bezüglich der Hardware genau beraten,
auch ob evtl. was besseres für dich in Frage käme, je nach System, Kompatibilität und Ansprüchen.
Das hast du beim Online kauf nicht und das zählt eben auch dazu beim Widerrufsrecht.
Wurde ja auch schon verlinkt bzgl. BGH zum Wertersatz:
Der Umstand, dass beim Fernabsatz im Rahmen einer Prüfung der Ware zu Hause solche im stationären Handel vielfach üblichen Vergleichs-, Vorführ- und Beratungsmöglichkeiten fehlen, ist daher durch die Einräumung angemessener Prüfungsmöglichkeiten zu Hause auszugleichen.”

Und in eigtl. jeder Wiederrufsbelehrung steht:
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Nirgends steht da: "Auf bereits benutzte Hardware besteht kein Widerrufsrecht".
Das Thema hatten wir hier ja schon öfter mal und bin seit 17 Jahren hier auf CB,
ich kenne auch hier keinen Fall bezgl.: "Kein Widerruf auf bereits verbaute Hardware",
ich kenne überhaupt keinen Fall.

Du hast auf jede Hardware bei Mindfactory, und auch bei allen anderen,
ein Widerrufsrecht beim Hardwarekauf online.
Ich kaufe seit über 20 Jahren bei Mindfactory und Alternate
und natürlich ging da auch schon mal was zurück auf Widerruf.
Probleme, gab es da noch nie, noch nicht mal Rückfragen,
meine Konto-Nr. und mein PayPal haben sie.

"Bezüglich der Verlinkung, BGH"
Ergänzung ()

Ich hab aber noch nie Missbrauch betrieben bzgl. Widerruf und gebe immer einen Grund an.
Z.B. 2020, hatte ich RAM von Alternate, der ergab Fehler bei Memtest86,
den hab ich zurückgeschickt auf Widerruf mit dem Hinweis (Grund) darauf.
Zwischenzeitlich hatte ich anderen RAM bestellt und von Alternate hatte ich innerhalb
einer Woche mein Geld zurück, ohne jegliche Rückfragen.
 
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Nickel schrieb:
Wenn du bei Mindfactory, Caseking, ... im Laden vor Ort Hardware kaufen wolltest,
hätten sie wohl ein System vor Ort mit der oder ähnlicher Hardware
oder zumindest würde man dich bezüglich der Hardware genau beraten,
auch ob evtl. was besseres für dich in Frage käme, je nach System, Kompatibilität und Ansprüchen.
Das hast du beim Online kauf nicht und das zählt eben auch dazu beim Widerrufsrecht.
Wurde ja auch schon verlinkt bzgl. BGH zum Wertersatz:


Und in eigtl. jeder Wiederrufsbelehrung steht:

Nirgends steht da: "Auf bereits benutzte Hardware besteht kein Widerrufsrecht".
Das Thema hatten wir hier ja schon öfter mal und bin seit 17 Jahren hier aud CB,
ich kenne auch hier keinen Fall bezgl.: "Kein Widerruf auf bereits verbaute Hardware",
ich kenne überhaupt keinen Fall.

Du hast auf jede Hardware bei Mindfactory, und auch bei allen anderen,
ein Widerrufsrecht beim Hardwarekauf online.
Ich kaufe seit über 20 Jahren bei Mindfactory und Alternate
und natürlich ging da auch schon mal was zurück auf Widerruf.
Probleme, gab es da noch nie, noch nicht mal Rückfragen,
meine Konto-Nr. und mein PayPal haben sie.

"Bezüglich der Verlinkung, BGH"
Ergänzung ()

Ich hab aber noch nie Missbrauch betrieben bzgl. Widerruf und gebe immer einen Grund an.
Z.B. 2020, hatte ich RAM von Alternate, der ergab Fehler bei Memtest86,
den hab ich zurückgeschickt auf Widerruf mit dem Hinweis (Grund) darauf.
Zwischenzeitlich hatte ich anderen RAM bestellt und von Alternate hatte ich innerhalb
einer Woche mein Geld zurück, ohne jegliche Rückfragen.
Du scheinst halt überhaupt nicht zu verstehen was Du da zitierst. Dein letzter Link bestätigt halt zu 100% meine Aussagen.
Dein erster Link ebenfalls denn kein Laden stellt nur eine CPU als Anschauungmaterial aus. Geht auch nicht denn die CPU funktioniert alleine nicht. Und ein anderer Fertig-PC der dort irgendwo steht ist halt ein anderes Produkt und deswegen irrelevant.
Und die fehlende Beratung alleine sorgt eben nicht für ein Widerrufsrecht.
 
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Nickel schrieb:
Wenn du bei Mindfactory, Caseking, ... im Laden vor Ort Hardware kaufen wolltest,
hätten sie wohl ein System vor Ort mit der oder ähnlicher Hardware
oder zumindest würde man dich bezüglich der Hardware genau beraten,
Davon gehst du aus... Also ich kenne jetzt nicht viele Hardware-Schuppen - so viele gibt es ja nicht (mehr). Aber in keinem waren bisher "funktionierende Systeme" ausgestellt, an denen ich hätte Benchmarks und Spieleleistung testen können.
P.S.: Zumindest die von dir genannten Stores, u.a. auch Mindfactory, bieten verschiedene Kontaktmöglichkeiten, die man auch für eine Beratung nutzen kann.

Die Rechtslage die man aus Gesetzen und Urteilen ableiten kann ist finde ich recht eindeutig. Wenn die Händler es wollten, müssten sie Hardware, die bereits in Betrieb genommen wurde, nicht im Rahmen des Widerrufsrechts zurücknehmen.
Der Aufwand wäre aber wohl zu groß und solange der "finanzielle Schaden" überschaubar ist, verkauft man es halt als "Service". "Schwarzen Schafen" kündigt man eben die Geschäftsbeziehung. Die absehbaren Mehrkosten kalkuliert man ein.
Wobei sich z.B. Mindfactory inzwischen die Rücksendekosten bezahlen lässt und von der Erstattung einkassiert.
 
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