Hallo.
Ich bin 22 Jahre alt, beziehe Hartz 4 und wohne in einer betreuten Wohngruppe. Die Kosten für das betreute Wohnen werden vom Amt finanziert. Seit 2 Jahren absolviere ich dort ein Arbeitstraining. Ich bekomme monatlich ein Lebensgeld um Essen zu kaufen. Durch meine Sozialphobie fällt es mir schwer, mich mit anderen Klienten in der Wohngruppe anzufreunden und alleine an öffentlichen Orten zu gehen. Dies stört mich aber nicht, da ich mich alleine wohler fühle. Ich habe auch sehr Mühe damit, ''nein'' sagen zu können und gehe Konflikten oft aus dem Weg.
Bei uns gibt es zurzeit einen ''Problemklienten'' (18 Jahre alt), der dauernd kifft und nichts macht. Um ihn zu strafen, hat man ihm das Handy weggenommen, welches er vom WG-Leiter geschenkt (oder ausgeliehen) bekommen hat. Und das Lebensgeld wurde ihm gekürzt, weil er sonst kiffen geht. Das Handy bekommt er erst zurück, wenn er eine Woche regelmässig arbeiten geht.
Jetzt befinde ich mich in folgender Situation:
Der Klient fragt mich andauernd ob ich ihm mein Handy mehrere Stunden ausleihen könnte, was mir sehr unangenehm ist. Aber aus Angst, dass es zu einem Konflikt kommen könnte und weil es mir so schwer fällt nein zu sagen, habe ich ich mein Handy trotzdem ausgeliehen. Daraufhin habe ich mit dem WG-Leiter darüber gesprochen und ihn gefragt, ob er dem Klienten das Handy nicht jetzt schon zurückgeben könnte, damit er mich in Ruhe lässt. Aber leider war der Leiter nicht damit einverstanden und sagte, ich müsse den Klienten sagen, dass ich ihm mein Handy nicht ausleihen darf. Der Leiter war auch etwas aufgebracht, weil er denkt, ich würde ihm ''in den Rücken fahren'', damit, dass ich dem Klienten mein Handy ausleihe. Als ich dem Leiter sagte, dass ich nichts dafür kann, weil ich Angst habe, sagte er, dass ich lernen müsse nein zu sagen. Doch leider fällt mir dies sehr sehr schwer.
Aufgrund dieser Tatsachen ist mein nächster Plan folgender:
Um deutlich zu machen, dass ich unter diesen Umständen nicht in der Wohngruppe leben kann (was auch so ist), werde ich von der Wohngruppe eine Woche lang (oder bis der WG-Leiter dem Klienten sein Handy zurückgibt, damit er mich nicht mehr nervt) abhauen und nicht arbeiten gehen. Ich geh dann zu meiner Mutter und übernachte dort.
Nun zu meiner Frage:
Der Aufenthalt in der betreuten WG wird ja vom Amt finanziert, doch der WG-Leiter überweist das Lebensgeld auf mein Konto. Kann mir der WG-Leiter als Strafe fürs Abhauen und nicht arbeiten gehen das Lebensgeld kürzen oder muss er mir weiter Geld aufs Konto schicken? Und wie müsste ich vorgehen, falls er sich tatsächlich zu dieser Idee entschliesst? Muss ich das dem Amt melden? Denn eigentlich ist das Abhauen insofern gerechtfertigt, dass ein internes Problem in der Wohngruppe besteht, für welches ich eigentlich nichts dafür kann und welches mich sehr belastet. Deshalb sehe ich auch keinen anderen Ausweg. Oder wie seht ihr das?
Leider denke ich, dass ein weiteres Gespräch mit dem WG-Leiter nichts bringen würde, weil ich das Problem schon zweimal angesprochen habe und er immer an die Decke geht, wenn ich ihm sage, dass der Klient schon wieder mein Handy hat.
Danke schon mal für die Antworten.
Ich bin 22 Jahre alt, beziehe Hartz 4 und wohne in einer betreuten Wohngruppe. Die Kosten für das betreute Wohnen werden vom Amt finanziert. Seit 2 Jahren absolviere ich dort ein Arbeitstraining. Ich bekomme monatlich ein Lebensgeld um Essen zu kaufen. Durch meine Sozialphobie fällt es mir schwer, mich mit anderen Klienten in der Wohngruppe anzufreunden und alleine an öffentlichen Orten zu gehen. Dies stört mich aber nicht, da ich mich alleine wohler fühle. Ich habe auch sehr Mühe damit, ''nein'' sagen zu können und gehe Konflikten oft aus dem Weg.
Bei uns gibt es zurzeit einen ''Problemklienten'' (18 Jahre alt), der dauernd kifft und nichts macht. Um ihn zu strafen, hat man ihm das Handy weggenommen, welches er vom WG-Leiter geschenkt (oder ausgeliehen) bekommen hat. Und das Lebensgeld wurde ihm gekürzt, weil er sonst kiffen geht. Das Handy bekommt er erst zurück, wenn er eine Woche regelmässig arbeiten geht.
Jetzt befinde ich mich in folgender Situation:
Der Klient fragt mich andauernd ob ich ihm mein Handy mehrere Stunden ausleihen könnte, was mir sehr unangenehm ist. Aber aus Angst, dass es zu einem Konflikt kommen könnte und weil es mir so schwer fällt nein zu sagen, habe ich ich mein Handy trotzdem ausgeliehen. Daraufhin habe ich mit dem WG-Leiter darüber gesprochen und ihn gefragt, ob er dem Klienten das Handy nicht jetzt schon zurückgeben könnte, damit er mich in Ruhe lässt. Aber leider war der Leiter nicht damit einverstanden und sagte, ich müsse den Klienten sagen, dass ich ihm mein Handy nicht ausleihen darf. Der Leiter war auch etwas aufgebracht, weil er denkt, ich würde ihm ''in den Rücken fahren'', damit, dass ich dem Klienten mein Handy ausleihe. Als ich dem Leiter sagte, dass ich nichts dafür kann, weil ich Angst habe, sagte er, dass ich lernen müsse nein zu sagen. Doch leider fällt mir dies sehr sehr schwer.
Aufgrund dieser Tatsachen ist mein nächster Plan folgender:
Um deutlich zu machen, dass ich unter diesen Umständen nicht in der Wohngruppe leben kann (was auch so ist), werde ich von der Wohngruppe eine Woche lang (oder bis der WG-Leiter dem Klienten sein Handy zurückgibt, damit er mich nicht mehr nervt) abhauen und nicht arbeiten gehen. Ich geh dann zu meiner Mutter und übernachte dort.
Nun zu meiner Frage:
Der Aufenthalt in der betreuten WG wird ja vom Amt finanziert, doch der WG-Leiter überweist das Lebensgeld auf mein Konto. Kann mir der WG-Leiter als Strafe fürs Abhauen und nicht arbeiten gehen das Lebensgeld kürzen oder muss er mir weiter Geld aufs Konto schicken? Und wie müsste ich vorgehen, falls er sich tatsächlich zu dieser Idee entschliesst? Muss ich das dem Amt melden? Denn eigentlich ist das Abhauen insofern gerechtfertigt, dass ein internes Problem in der Wohngruppe besteht, für welches ich eigentlich nichts dafür kann und welches mich sehr belastet. Deshalb sehe ich auch keinen anderen Ausweg. Oder wie seht ihr das?
Leider denke ich, dass ein weiteres Gespräch mit dem WG-Leiter nichts bringen würde, weil ich das Problem schon zweimal angesprochen habe und er immer an die Decke geht, wenn ich ihm sage, dass der Klient schon wieder mein Handy hat.
Danke schon mal für die Antworten.