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Vorladung wegen Computerbetrug / Geldwäsche

JackA

Fleet Admiral
Registriert
Feb. 2005
Beiträge
22.409
Servus,

da zur Zeit vermehrt schreiben von der Polizei bei den betreffenden Personen eintrudeln (mich hats auch erwischt), wollte ich mal so den Stand der Dinge nachfragen.
Wer hat schon welchen Schritt durchgemacht?

Grund:
Vor nem guten Jahr hat ein Hacker über ein gehacktes Onlinekonto Gametime für WoW über Ebay verkauft (90 Tage für 10,- / 180 Tage für 20.-). Wer so ein Angebot wie ich als genial empfand und nichts ahnend gekauft hat, kann mit so einer Vorladung in den nächsten Tagen noch rechnen oder hat eben bereits schon solche.

Mein Stand:
Ich war jetzt bei der Polizei und habe mir das angehört, da ich mir vorher nichts aus der Vorladung vorstellen konnte (bei mir hieß es nur "Beschuldigter wegen Computerbetrugs"). Wie oben gesagt, wurde mir das dann klar dargestellt, auch kann man mit der Polizei (so zumindest bei uns) normal reden. Manche denken sich, dass das wie im Film abläuft (ok vielleicht bei manchen Extrembeamten), ist aber nicht so.
Da ich eben unter "Computerbetrug" mir nichts vorstellen konnte, habe ich auch keine Unterlagen mitgenommen.
Was bei mir jetzt ansteht ist: Unterlagen zusammensammeln und den Beamten überreichen und nochmals Stellung dazu nehmen.
Reicht mir da der Paypal Nachweis und meine Bewertung für den Ebay-Verkäufer? oder brauch ich noch Anderes?
Ich hoffe ja, dass Ebay die Auktion mir nochmals zuschicken kann, da das ja schon bei mir 1,5 Jahre her ist und die nur 90 Tage gespeichert werden.

Habt ihr auch schon so eine Vorladung bekommen? wenn ja, wie ist es ausgegangen?

*Update*
So,
seit Heute (15.01.) ist alles geklärt und ich kann die Betroffenen auch beruhigen.

Ich war ja im Dezember bei meiner 2. Anhörung bei der Polizei und hab denen als Beweismittel einen Ausdruck der Paypal-Seite zur Bezahlung an den Ebay Acc gegeben.
Dazu hab ich die Bewertungen des Ebay Accounts mitgegeben, die bewiesen haben, dass ich es nicht ahnen konnte, dass das ein Versuch zur Geldwäsche ist. Ebay war auch so kooperativ und haben mir nochmal die Ebay-Auktion zukommen lassen.
Der nette Polizist (und der war wirklich absolut in Ordnung) hat dann meine Aussage auf Tonband gesprochen und die Beweismittel mit abgegeben.
Jetzt hab ich heute (einen guten Monat später) einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass das Verfahren wegen Geldwäsche gegen mich eingestellt wurde.
Auch habe ich die ganze Zeit keinen Rechtsschutz in anspruch genommen, d.h. es hat mich nur etwas Benzingeld zum Polizeirevier gekostet und die 3 Seiten Papier (Ebay Auktion, Bewertungen und Paypal Zahlungsnachweis)

Ich wünsch jedem, bei dem die Geschichte noch nicht geklärt ist, dennoch viel Glück, da ja jedes Bundesland da anders tickt.

*Achja mein WoW Account war und ist auch mit diesem Vorfall nie gesperrt gewesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Haste evtl. noch die Bestätigungsmail von eBay bezüglich der erfolgreichen Auktion? Die könnte noch nützlich sein.
 
Was für ein Ende das Verfahren nimmt, hängt eigentlich von der Staatsanwaltschaft ab.
Je nachdem, wie das bei dir gehandhabt wird, wird's von der StA eingestellt oder an die Justiz weitergegeben.
Dir wird ja letztendlich vorgeworfen, zur Geldwäsche beigetragen zu haben, da du davon hättest ausgehen müssen, dass mit den Accounts etwas nicht stimmen kann, da sie zu günstig waren.
Da kann dir schon bedingter Vorsatz unterstellt werden.
Aber ich würd mich an deiner Stelle deswegen nicht verrückt machen...
 
Also zu den Speicherung von Aktionsdaten kann ich nur sagen, das wir bei uns in der Firma rechtlich verpflichtet sind die Rechnungen/Buchungen mindestens 10 Jahre zu speichern.
Die Daten werdne zwar nahc einer gewissen Zeit archiviert, aslo dass diese für den Kunden nicht ersichtlich sind, jedoch werden sie auf Archivdabellen für min. 10 Jahre gespeichert.

Da ebay auch eine Internationale Firma wie meine ist, wird es dort ähnlich ablaufen.
Einfach mal beim ebay-Support mit einen netten Mail und der Sachschilderung nachfragen.


Grüß,



€dit: Wenn ich mir jedoch den Richterurteil wegen des Benutzens der Daten von der Steuer CD ansehe.
Stelle ich fest, dass es legal ist Sachen von jemanden zu kaufen obwohl derjenige sie gestohlen hat.
Prima Präzedenzfall:p

http://www.faz.net/s/RubD5CB2DA481C...26B06A99C6B3EFD812~ATpl~Ecommon~Scontent.html
 
Zuletzt bearbeitet:
wobei man ihm mit der auktion theoretisch auch unterstellen kann, dass er es billigend in kauf genommen hat gestohlene bzw unrechtmäßigerworbene waren gekauft zu haben. denn im normalfall dürften 180 tage gametime (6 monate a 10€) ja wesentlich mehr kosten als 20€. ist irgendwie dasselbe wie wenn man in russland mp3s für einen cent kaufst ...
 
Das ist ein Scherz, oder? Gegen Dich wird in einer Strafsache ermittelt, und Du hast es tatsächlich nicht für nötig gehalten, einen Anwalt zu konsultieren? Ich kann ja verstehen, wenn die Leute nicht gleich wegen jeder Lapalie ihren Rechtsbeistand anrufen, aber das hier ist schon ne ziemliche Hausnummer; Computerbetrug / Geldwäsche...
 
Noch habe ich keinen Rechtsschutz gebraucht, deshalb werde ich auch keinen Anwalt kontaktieren, da ich denke, dass die Anwaltskosten höher sein werden, als die Kosten im Falle einer Nachzahlung der restlichen kosten.
Außerdem wars nicht ersichtlich, dass es sich um gestohlene Ware handelt.
Wenn ich etwas günstig erbiete, muss ich nicht davon ausgehen, dass es sich um gestohlene Ware handelt.
Wenn der MM nen Staubsauger, der normal 200.- kostet für 20.- verkauft, gehe ich ja auch nicht von gestohlener Ware aus.
 
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Das ist ja mal ne harte Story. Halte uns mal bitte auf dem laufenden, es betrifft mich zwar nicht. Ich spiele kein WoW mehr und habe meine Playtime damals immer selbst bezahlt. Aber das interessiert mich doch. Ich kann nur für dich hoffen das Ebay da kooperiert. Die sind da nicht sehr bekannt für, meist wäscht man da seine Hände in Unschuld und sagt wir sind nicht für die Produkte unserer Kunden verantwortlich. Ich wünsch dir auf jedenfall alles Gute und das es ein gutes Ende für dich nimmt. Es heisst aber auch unwissenheit schützt vor Strafe nicht, daher kann es auch gut sein das da eine entsprechende Strafe auf dich zukommt.
 
und genau aus diesem grund hat die gesellschaft die "rechtschutzversicherung" erfunden.

am besten du rufst mal einen anwalt an und lässt dir kurze auskunft geben. kost meist nix so ein anruf.
meine schwester arbeitet in ner kanzlei und die meinte mal das ein anwalt seine kosten nach vereinbarung mit dir festsetzt. wenn ned mehr wie zb 50 euro gehen dann verlangt der auch ned mehr oder nimmt den fall nicht an.
 
Habs von meinem Bekannten mitbekommen, welcher in anderer Sache von der Polizei vorgeladen wurde. Er bekam von Ebay keinerlei Unterlagen zugesandt, mit dem Hinweis er hätte selbst Sorge zu tragen die Angebotsdaten entsprechend zu archivieren (elektronsich, Screenshots, Papierform, etc.).

@Vulpecula
Ein Anwalt ist bei der Vorladung/Zeugenaussage nicht unbedingt notwendig. Man kann die Aussage verweigern bzw. sich nicht dazu äußern. Danach wird dem Staatsanwalt die gemachte Aussage vorgelegt. Jetzt erst wird von ihm entschieden : Verfahrenseinstellung oder doch Anklage. Dann sollte man sich erst einen Anwalt nehmen.
 
Hallo,

ich an Deiner Stelle hätte keinerlei Aussage gemacht und ich hätte mich auch vorher mit einem Anwalt beraten. Da können dei von der Polizei noch so nett sein. Du bist Beschuldigter und nimmst Deine Rechte nicht wahr. Mann o Mann.

Ich würde auch keine Unterlagen beibringen.

MfG

Wolft
 
@DarkInterceptor: Welche Gesellschaft meinst du? Die Versicherungsgesellschaft?

OT: Ich würd mir da überhaupt keine Sorgen machen. Dir kann überhaupt nichts passieren.
 
Kann zwar zu dem Fall nix sagen, aber kenne jemanden der damals über ebay XP Lizenzen gekauft hat. Dummerweise bei den Betrügern die dann später groß in der Presse gewesen sind deswegen. Er musste erst ne Aussage machen und wurde dann aufgefordert alle seine Unterlagen dazu inkl. der Lizenzen an die Staatsanwaltschaft zu schicken. Im Endeffekt hat er noch nen Brief gekriegt, das keine weiteren Ermittlungen gegen ihn angestellt werden und das wars.
 
Oh bei Betrugsvorwürfen ist KEIN Anwalt nötig? Aha...
Den Tip würde ich so lieber nicht beherzigen! Kann dann mal schnell in die Hose gehen ( muss aber nicht ) und wenn es dann sehr ungünstig läuft hat man schnell mal nen netten Eintrag in seinem Strafregister. Macht sich toll im pol. Führungszeugniss.
---
Beiß in den sauren Apfel und kontaktiere einen Anwalt, der kann auch evt Unterlagen von Ebay einholen, der weiß wie das geht. Ein RA hat ohnehin Akteneinsicht bei Polizei usw.
Aber gab es nicht auch schon Urteile die Käufer von Hehlerware frei sprachen da eben nicht immer absicht vorliegen kann.
Hier mal etwas zum schmöckern und beruhigen.
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=5780&ccheck=1
 
Auch wer Hehlerware kauft ohne es zu wissen macht sich Strafbar und kann belangt werden. Ich würde mir Sorgen machen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. So ist nunmal die Rechtslage in Deutschland. Die erste Rechtsauskunft bei einem Anwalt ist immer kostenlos. Er wird ja nicht gleich aktiv wenn du das nicht möchtest. Daher würde ich auf jeden fall zu einem Anwalt gehen! Es ist aber durchaus möglich das man dich nur weiter befragt und die Sache dann einstellt, es geht ja nur um einen geringen Schaden, nicht um Millionen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

erst mal würde ich bei einer Anschuldigung seitens der Polizei
schon mal gar nicht eine Vorladung dieser Folge leisten. Egal
was Du da sagen wirst kann dies nur Nachteile für Dich haben.
Eine Vorladung vom Richter musst Du Folge leisten. Ansonsten
nur über den Anwalt kontakten. Der kann dann Einsicht in die
Unterlagen verlangen. Bis zu dieser Einsicht sollte der Beschuldigte
grundsätzlich KEINE Einlassung zur Sache erklären!!
 
nimms mir nicht übel, aber wer ein produkt für etwa 10% des marktüblichen preises erwirbt, der MUSS davon ausgehen, dass da was nicht mit rechten dingen zugeht.
mir kann niemand erzählen, dass man sich ein halbes jahr gametime für 20€ kauft, und sich dann nicht fragt wie der preis zustande kommt.

einen anwalt würde ich natürlich trotzdem zurate ziehen.
 
Die Summe um die es hier geht dürfte zu gering sein um dich in schwierigkeiten zu bringen, aber (tut mir leid für den Ton):

Bist du eigentlich deppad? Du wirst vorgeladen, weißt nicht warum, rennst hin und plauderst mal nett mit den Polizisten? Du bist Rechtsschutzversichert aber nimmst keinen Anwalt bei Geldwäsche? Du glaubst nen Verkäufer bei EBAY sei irgendwie mit MediaMarkt vergleichbar und du hättest ja nicht ahnen können das bei solche Preisen was faul ist?

Mal ganz abgesehen davon dass ich einiges überdenken würde wenn es so scheint als hätt ich kriminelle Strukturen unterstützt (durch meine Blauäugigkeit, nett gesagt). Analogien zu anderen Branchen erspar ich dir jetzt, soll ja auch nicht beleidigend sondern eher ermahnend sein...

@ Über mir: Ersparniss sind ~ 75%
 
Zuletzt bearbeitet:
du weißt, dass du zu einer vorladung NICHT gehen musst? du musst dich dort nichtmal abmelden - brauchst einfach nicht hingehen! ich würde deshalb auch auf keinen fall dort erscheinen und alles über einen anwalt regeln!
du erhälst auch KEINE akteneinsicht ohne einen anwalt! d.h. erst, wenn du dir einen anwalt nimmst, kann er akteneinsicht beantragen! deshalb: never ever zu einer vorladung gehen!
 
Zuletzt bearbeitet:
JackA$$ schrieb:
und nichts ahnend gekauft hat

Damit kommst Du dem Richter lieber nicht, der kommt sonst aus dem Lachen nicht mehr heraus. Hoffe, Dein Anwalt ist so gut das er Dich von dieser Linie abbringt.

Meine persönliche Meinung: mir deucht, Du bekommst was Du verdienst.
 
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