Druckluftuwe
Cadet 2nd Year
- Registriert
- Dez. 2018
- Beiträge
- 16
Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage zu dem in der Überschrift genannten Sachverhalt.
Vor kurzem habe ich mir einen Intel i9 9900k tray bei einem Onlinehändler bestellt. Die CPU habe ich verbaut und bin nach reiflicher Überlegung zum Entschluss gekommen, dass dies nicht die richtige CPU für meine Bedürfnisse ist.
Daher habe ich meinen Kauf innerhalb der 14 tägigen Widerrufsfrist per E-Mail widerrufen. Hierzu fragte mit der Händler ob die CPU schon verbaut wurde mit dem Hinweise, dass dann das Widerrufsrecht erlischt.
Ich hab mich dann erstmal nicht gemeldet sondern gemäß deren AGB die Ware mit schriftlicher Mitteilung direkt zurück geschickt. Der Versand erfolgte ebenfalls innerhalb der Widerrufsfrist.
Der Händler teilte mir nun mit das eine Rücknahme nur mit einem Wertersatz von 25% möglich ist oder er mir die Ware zurück sendet.
Dies begründet der Händler mit dem angehängten Bild.
Bevor ich die CPU zurückgesendet habe, habe ich sie natürlich mit 100%igen Alkohol und einer Küchenrolle gereinigt. Links und Rechts sind Abdrücke der Sockelfixierung zu sehen. Unten ist vermutlich Wärmeleitpaste zusehen die aber einfach weg zu wischen ist, da es sich um Thermal Grizzly Kryonaut handelt. Oben die Kratzer kommen wohl von der AIO die ich eingesetzt habe.
Ich habe dem Händler vorgeschlagen, dass ich mich diese Woche nochmal bei ihm melde mit meiner Entscheidung. Weiter habe ich ihn auf das BGH-Urteil hingewiesen , siehe https://lexetius.com/2010,6243.
Meiner Meinung nach handelt es sich um normale Gebrauchsspuren die entstehen wenn man den Prozessor in Betrieb nehmen will.
Ich hatte die Idee zu versuchen den Händler auf 5-10% Wertersatz zu drücken damit ich aus der Sache raus bin, da ich auch etwas Verständnis für den Händler habe. Sofern dieser nicht einlenkt würde ich den Schritt zur Verbraucherzentrale wagen.
Haltet ihr die Forderung des Händlers von 25% Wertersatz (ca. 150 Euro) für rechtmäßig/angemessen?
VG
Uwe
ich habe eine Frage zu dem in der Überschrift genannten Sachverhalt.
Vor kurzem habe ich mir einen Intel i9 9900k tray bei einem Onlinehändler bestellt. Die CPU habe ich verbaut und bin nach reiflicher Überlegung zum Entschluss gekommen, dass dies nicht die richtige CPU für meine Bedürfnisse ist.
Daher habe ich meinen Kauf innerhalb der 14 tägigen Widerrufsfrist per E-Mail widerrufen. Hierzu fragte mit der Händler ob die CPU schon verbaut wurde mit dem Hinweise, dass dann das Widerrufsrecht erlischt.
Ich hab mich dann erstmal nicht gemeldet sondern gemäß deren AGB die Ware mit schriftlicher Mitteilung direkt zurück geschickt. Der Versand erfolgte ebenfalls innerhalb der Widerrufsfrist.
Der Händler teilte mir nun mit das eine Rücknahme nur mit einem Wertersatz von 25% möglich ist oder er mir die Ware zurück sendet.
Dies begründet der Händler mit dem angehängten Bild.
Bevor ich die CPU zurückgesendet habe, habe ich sie natürlich mit 100%igen Alkohol und einer Küchenrolle gereinigt. Links und Rechts sind Abdrücke der Sockelfixierung zu sehen. Unten ist vermutlich Wärmeleitpaste zusehen die aber einfach weg zu wischen ist, da es sich um Thermal Grizzly Kryonaut handelt. Oben die Kratzer kommen wohl von der AIO die ich eingesetzt habe.
Ich habe dem Händler vorgeschlagen, dass ich mich diese Woche nochmal bei ihm melde mit meiner Entscheidung. Weiter habe ich ihn auf das BGH-Urteil hingewiesen , siehe https://lexetius.com/2010,6243.
Meiner Meinung nach handelt es sich um normale Gebrauchsspuren die entstehen wenn man den Prozessor in Betrieb nehmen will.
Ich hatte die Idee zu versuchen den Händler auf 5-10% Wertersatz zu drücken damit ich aus der Sache raus bin, da ich auch etwas Verständnis für den Händler habe. Sofern dieser nicht einlenkt würde ich den Schritt zur Verbraucherzentrale wagen.
Haltet ihr die Forderung des Händlers von 25% Wertersatz (ca. 150 Euro) für rechtmäßig/angemessen?
VG
Uwe