Youtube Urheberrecht Frage

T

tender89

Gast
Guten Mittag leute.

Ich hab da mal eine Frage. Also die Videos auf Youtube
Sind ja für jeden öffentlich. So bedeutet der uploader
Gibt das Video frei. Und wenn er die Einbettungs Funktion
Nicht deaktiviert kann jeder das Video einbetten.

So jetzt haben diese Videos aber auch thumbnails.
Also verkleinerte - vergrößerte Bilder die auf
Dem img Server vom Youtube abgespeichert sind.

Zb : http://img.youtube.com/vi/qUJh8AX9V1I/0.jpg


Irgendwie so glaub ich. Wenn man nun "jdhdueg" ändert also
Ein anderes Video sucht bekomm ich das bild
Von einem andern video. Diese Bilder sind dafür um Links zum Video
Auf seiner eigenen Seite mit thumbnails zu versehen .

So darf ich auch dieser Bilder gross einbetten ??
Also nicht als thumbnails benutzen sondern Als ganz normales Bild
Einbetten ??

also hier ein beispiel :

Hier ist das video aus Youtube . http://youtu.be/qUJh8AX9V1I

Hier ist das Bild dazu : http://img.youtube.com/vi/qUJh8AX9V1I/0.jpg also 0.jpg ist das große bild

und http://img.youtube.com/vi/qUJh8AX9V1I/1.jpg und 1.jpg das kleine bild.

was sagt ihr dazu??
 
Zuletzt bearbeitet:
Denke schon, wie groß du es einbettest sollte die anderen doch nicht interessieren. Wichtig ist das die anderen Urheberrecht an dem Bild haben und es auch weitergeben koennen fuer die Benutzung.
 
Hallo,

warum soll das Urheberrecht von der Größe abhängig sein?
 
Ich will nur das bild einbetten. Muss ich dann dazuschreiben woher ich das bild habe??

zb :

0.jpg

Quelle:http://youtu.be/qUJh8AX9V1I


Würde das so in ordnung gehen ?
Ich will nur kein stress mit anwälten ^^
 
Wieso sollte ich erlaubnis dafür brauchen?? Das Video ist doch auf Youtube Öffentlich und
die einbett funktion ist auch nicht deaktiviert... wo soll das problem liegen??
 
in den youtube AGBS steht drin: wer ein video hochladet gibt es für die öffentlichkeit frei.
und was sags du jetzt??!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie sieht es da auch mit Youtube Videos aus? Darf ich die verlinken, egal welcher Inhalt? Oder wie kann ich rechtlich sicher gehen (ohne das verlinken zu lassen), dass es freigegeben ist?
 
Ich würde vorschlagen du fragst einfach bei YouTube nach - die werden das wohl wissen ...
 
Ja wie ihr merkt ist das ein GANZ happiges thema. Hier ist einfach kein licht drin...
Es ist eine schachtel mit fallen ......


zb http://www.clipliebe.de

Hier beispielsweise. Es ist eine Likejacking seite . Ist mir bewusst. Aber hier werden nur Youtube
Embeding Codes verwändet. Und druch AGBs ausgeschrieben das sich der inhalt der Videos
auf Externen seuiten befindet. Und der clipliebe seiten betreiber micht mit dem inhalt zu tun hat.

Solche seiten gibt es wie sand am meer.
Wieso haben diese leute dann keine angst?
kenne die sich besser aus also mit dem gesetz ?!

Mit einem Zitat aus YouTubes Regelwerk möchte ich einen Punkt betonen, der doch vielen erklärt, wie YouTube zu nutzen ist - dazu meine Hervorhebungen/GROSSBUCHSTABEN und +++, ein freundlicher Gruß und die Bitte um Richtigstellung, falls ich den Text falsch lesen sollte, nämlich:


"10.1 Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, RÄUMEN SIE

1. YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung der Nutzerübermittlung im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Dienste und anderweitig im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Webseite und YouTubes Geschäften, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege;
2. JEDEM NUTZER DER WEBSEITE eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein BEZÜGLICH DES ZUGANGS ZU IHREN NUTZERÜBERMITTLUNGEN +++ÜBER DIE WEBSEITE+++ sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der AUFFÜHRUNG SOLCHER NUTZERÜBERMITTLUNG IN DEM +++DURCH DIE FUNKTIONALITÄT DER WEBSEITE+++ und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang."


also darfs man es ;)!!!! oder? ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
@moquai

Das ist alles nicht so witzig wie es sich vielleicht anhört. Wenn du eine eigene Webseite hast, und deine personenbezogenen Daten öffentlich machen musst im Impressum und du dann wild Youtube-Links postest, ich weiss eben nicht wie man da haftbar gemacht werden kann. Selbst bei einem fehlenden Impressum gibt es gut und gerne mal ne Klage. Ich möchte nicht unbedingt verklagt werden.

Ich werde es so machen wie .Webo es schreibt, ich frage einmal Youtube an.
 
Es ist eigentlich ganz einfach:

- Ein Urheberrecht am jeweiligen Medium (egal ob Bild, Video, Text, Musik etc.) hat immer nur der Urheber.
- Der Urheber kann Nutzungsrechte erteilen, die unterschiedlich ausgestaltet werden können.

Sofern der Urheber eines Videos dieses also bei Youtube hochlädt, sollte einer Verbreitung nichts entgegen stehen. Es sei denn natürlich, das Video verletzt Rechte anderer (z. B. das Recht am eigenen Bild).

Man muss also unbedingt berücksichtigen, dass irgendwelche Youtube-User sich grundsätzlich nicht das Urheberrecht bzw. das Recht zur Veröffentlichung auf Youtube zu eigen machen können.

Noch ein plastisches Beispiel:

OK - Es veröffentlicht jemand das Video eines sich im Wind wiegenden Baums auf Youtube.
NICHT OK - Es veröffentlicht jemand einen Ausschnitt aus der gestrigen Tagesschau auf Youtube.
 
@Onkelhitman;

Es war eigentlich auch nicht als Witz gedacht. :D

Selbst wenn ich im Urlaub so einen Vogel im String (die Heels sind echt scharf) fotografiere, dann darf ich nicht einfach dieses Foto verwenden wie ich möchte. Ich hatte etwas ähnliches hier mal kurz erwähnt. Den Rest hat thomas.calloran auf den Punkt gebracht.
 
Zuletzt bearbeitet: (Link hinzugefügt.)
Aber wer macht sich strafbar?

Derjenige, der das Youtube Video hochgeladen hat oder auch derjenige, der das Youtubevideo auf seiner Seite verlinkt?


Wenn letzteres zutreffen sollte wäre dies eigentlich das Todesurteil für ALLE Witzvideoseiten.
 
Wenn nur ein Link gesetzt wird, dann verwendet man ja nicht das Material. Somit dürfte man aus dem Schneider sein.
 
Ok,also wäre das Einbetten bedenklich, während das posten eines Links nur auf Youtube verweist (to link) und nicht direkt in meiner Webseite anzeigt.

Auch wenn der Inhalt des Links nicht wirklich erkennbar geschützt ist oder nicht?

Ich mein logisch, wenn da irgendwas sichtbar illegales ist, wird man das schon aus Prinzip nicht verlinken, aber wenn man irgend etwas anderes hat, Musik z.B.? wird ansich ja Youtube darauf achten oder?
 
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