Anti-Terror-Paket: Bundesrat bestätigt Verbot von anonymen SIM-Karten

Andreas Frischholz
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Anti-Terror-Paket: Bundesrat bestätigt Verbot von anonymen SIM-Karten
Bild: Karl Baron | CC BY 2.0

Der Bundesrat hat das Anti-Terror-Paket bestätigt, das die Große Koalition erst Ende Juni beschlossen hatte. Zu dem Maßnahmenkatalog zählen ein intensiverer Datenaustausch der Geheimdienste und das Verbot von anonymen Prepaid-SIM-Karten.

Laut dem Bericht von Heise Online hat der Bundesrat darauf verzichtet, das Gesetz nochmals in den Vermittlungsausschuss zu schicken. Wenn das Anti-Terror-Paket dann endgültig in Kraft tritt, besteht noch eine Übergangszeit von zwölf Monaten, bis das Verbot der anonymen Prepaid-SIM-Karten greift.

Im Kern bedeutet das: Die Anbieter von Prepaid-SIM-Karten müssen künftig die Identität der Kunden überprüfen. Sobald das Gesetz gilt, müssen Käufer also einen Ausweis oder Pass mit Wohnortangabe vorlegen, damit die Karte freigeschaltet wird. Auf diese Weise soll erschwert werden, dass Terroristen anonym kommunizieren.

Die Regelung ist indes umstritten. Während Bürgerrechtler auf das Recht auf anonyme Kommunikation verweisen, kritisiert etwa der IT-Branchenverband Bitkom, dass der Nutzen nicht den bürokratischen Aufwand rechtfertige.

Datenaustausch mit Partner-Geheimdiensten

Ein weiterer Punkt des Gesetzes: Deutsche Geheimdienste wie der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Verfassungsschutz (BfV) erhalten künftig das Recht, enger mit den Partnerdiensten aus den EU- und Nato-Staaten zu kooperieren. Im Rahmen der Terrorismusbekämpfung können die Dienste künftig gemeinsame Dateien anlegen. Dass auf diese Weise der Transfer von großen Datenmengen an Dienste wie CIA und NSA legitimiert werde, ist einer der Vorwürfe von Datenschützern und Bürgerrechtlern.

Ebenso erhält der Verfassungsschutz nun die Möglichkeit, die Daten von jugendlichen „Gefährdern“ im Anti-Terror-Kampf zu sammeln, wenn diese 14 Jahre alt sind. Bislang lag die Altersgrenze bei 16 Jahren.

Umstrittenes Gesetz

Das Anti-Terror-Paket ist als Reaktion auf die Anschläge von Paris und Brüssel entstanden. Begründet wurde es während der Debatte im Bundestag mit dem Informationsaustausch, der im Zeitalter des internationalen Terrorismus nötig sei. Der Kern ist demnach eine „klare Rechtsgrundlage“, damit etwa der Verfassungsschutz gemeinsame Dateien mit ausländischen Geheimdiensten betreiben kann, erklärt Günter Krings (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium. Voraussetzung für solche Dateien sei jedoch eine „Gewährleistung rechtsstaatlicher Standards einschließlich des nötigen Datenschutzniveaus“.

Ein anderes Bild zeichnet hingegen die Opposition. Ulla Jelpke von der Linken beschreibt das Gesetz als Zäsur, da man erstmals einen „internationalen Datenpool“ schaffe, aus dem sich die Geheimdienste „nach Gutdünken bedienen können – und zwar automatisiert und ohne Einzelfallprüfung“. Das gehe auf Kosten des Rechts auf informelle Selbstbestimmung.

Ähnlich bewertet der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz das Anti-Terror-Paket. Es gehe um eine „offenkundig verfassungswidrige Legalisierung beim internationalen Daten-Ringtausch der Geheimdienste“. Wie problematisch das ist, verdeutlichen die Erkenntnisse im NSA-Ausschuss über Programme wie Eikonal.

Kritisiert wurde zudem, dass die Bundesregierung das Gesetz im Eilverfahren durch das Parlament boxte. Mitte Juni kam es während einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestags sogar zum Eklat. Grüne und Linke verließen die Sitzung, weil die große Koalition als Sachverständige die Präsidenten vom Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt und Bundespolizei vorgeladen hatte. Das wäre eine „reine Farce“, lautete der Standpunkt der Oppositionsparteien.