Deutsche Telekom: Netzbetreiber klagen gegen Vectoring-Beschluss

Andreas Frischholz
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Deutsche Telekom: Netzbetreiber klagen gegen Vectoring-Beschluss

Vor dem Landgericht Köln haben heute mehrere Netzbetreiber eine Klage gegen den Vectoring-II-Beschluss der Bundesnetzagentur eingereicht. Mit einem Eilverfahren sollen die Ausbaupläne der Deutschen Telekom noch vor dem offiziellen Startschuss gestoppt werden, meldet der alternative Provider-Verband Breko.

Zu den klagenden Unternehmen zählen demnach sowohl große, überregional agierende Netzbetreiber als auch kleinere City-Carrier und Stadtwerke. Der Vorwurf lautet wie gehabt: Mit dem Vectoring-Beschluss sichere sich die Deutsche Telekom weitestgehend ein Monopol in den Nahbereichen rund um Hauptverteiler. Die Wettbewerber fühlen sich damit zu unrecht benachteiligt.

Vectoring-Ausbau stoppen, bevor es überhaupt losgeht

Zudem wollen die Unternehmen auch ein Eilverfahren beantragen, um einen einstweiligen Rechtsschutz zu bewirken. Das bedeutet: Wenn das Gericht eine solche Anordnung erlässt, wird der Vectoring-Beschluss bis zum finalen Urteil ausgesetzt. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass die Telekom bereits vor der Entscheidung der Richter mit dem Vectoring-Ausbau beginnt – und damit Fakten schafft, die selbst ein Urteil nicht mehr ändern kann.

Im Umkehrschluss heißt das allerdings auch: Selbst wenn das Urteil letztlich zugunsten der Telekom ausfällt, verzögert sich der Vectoring-Ausbau im Nahbereich um einige Monate oder sogar Jahre. Denn solange wird das Verfahren vermutlich dauern.

Vorwurf: Bundesnetzagentur habe Telekom-Konkurrenten übergangen

An der Klage beteiligen sich vor allem die Netzbetreiber, die im Verlauf des Vectoring-II-Verfahrens ebenfalls Ausbau und Investitionszusagen abgegeben haben, aber aufgrund der Auflagen der Bundesnetzagentur keinen Zuschlag erhielten. So erklärt Matthias Brückmann, Vorstandsvorsitzender des oldenburgischen Versorgers EWE: „Unsere deutlich bessere Ausbauzusage wurde von der Bundesnetzagentur wiederholt nicht berücksichtigt. Daher bleibt uns nur der Klageweg und der einstweilige Rechtsschutz, um den Breitbandausbau in Deutschland weiter voranzubringen.

Der Breko kritisiert zudem erneut, dass die Strategie der Telekom auf ein doppeltes Monopol abziele. Zunächst sollen die Wettbewerber von der physischen Infrastruktur verdrängt werden. Und da immer noch kein adäquates Vorleistungsprodukt verfügbar ist, erfolge die Monopol-Stellung auch auf der Dienstebene.

Ebenso befürchten die Telekom-Konkurrenten, dass der Vectoring-Beschluss den Ausbau von direkten Glasfaseranschlüssen (FTTB/H) erschwert. Es könne nicht sein, dass „die Bundesnetzagentur nun einen Überbau mit nicht nachhaltiger Technologie anordnet und so den Glasfaserausbau massiv verzögert“, sagt Karsten Schmidt vom regionalen Netzbetreiber htp.

Bundesregierung soll Infrastrukturziel vorgeben

Breko-Geschäftsführer Stephan Albers sieht nun die Bundesregierung in der Verantwortung. Bisher lautet das Ziel: Anschlüsse mit 50 Mbit/s für jeden Haushalt bis 2018. Nach Ansicht der alternativen Netzbetreiber wäre es allerdings sinnvoller, statt bestimmter Bandbreiten die Infrastruktur vorzugeben. So ließe sich auch verhindern, dass bestehende oder geplante Glasfaserinfrastruktur mit Vectoring überbaut werde.

Danach sieht es derzeit aber nicht aus. Unlängst erklärte etwa Matthias Machnig, Staatssekretär im Wirtschaftsministerium: „Wir brauchen Brückentechnologien wie Vectoring.“ Ähnlich argumentiert auch die Telekom.