Autonomes Fahren: Es droht ein „Fahrtenschreiber durch die Hintertür“

Andreas Frischholz
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Autonomes Fahren: Es droht ein „Fahrtenschreiber durch die Hintertür“
Bild: Volkswagen

Um die Voraussetzungen für das autonome Fahren in Deutschland zu schaffen, will die Bundesregierung das Straßenverkehrsgesetz ändern. Mit dem aktuellen Entwurf drohe aber ein Fahrtenschreiber durch die Hintertür, kritisiert die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU).

Grundsätzlich lautet das Ziel der Bundesregierung: Menschen und Computer sollen gleichgestellt werden, damit vollautomatisierte Fahrsysteme möglich sind. In letzter Konsequenz ist aber immer noch der Fahrer für die Kontrolle verantwortlich, er muss das Steuern übernehmen, wenn ihn das System dazu auffordert.

Vorgeschrieben wird daher eine Blackbox, die Fahrdaten aufzeichnen soll, um etwa Haftungsfragen bei Unfällen zu klären. Unter anderem wird damit erfasst, zu welchem Zeitpunkt der Fahrer steuert und ab wann das automatisierte Fahrsystem involviert ist. Neben technischen Störungen registriert das System, ob der Fahrer das Signal erhalten hat, um das Steuer zu übernehmen.

Eine Blackbox für den Datenschutz

Nun kritisiert aber die Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff, dass der Gesetzentwurf beim Datenschutz zu vage ist. In einer Stellungnahme erklärt sie: „Obwohl die aufgezeichneten Fahrdaten personenbezogen sind, bleibt der Entwurf datenschutzrechtlich unbestimmt.“ Ein Problem ist etwa, dass der Entwurf nicht festlegt, welche Fahrdaten konkret gespeichert werden müssen. Offen sind zudem noch die Löschfristen. So lässt sich derzeit nicht sagen, ob die Fahrdaten grundsätzlich oder nur bei einem Unfall dauerhaft erfasst werden müssen. Unklar ist außerdem, ab wann Behörden oder Dritte auf die Daten zugreifen dürfen.

Daher besteht die Gefahr“, so Voßhoff, „dass quasi durch die Hintertür elektronische Fahrtenschreiber für automatisierte Privatfahrzeuge eingeführt werden“. Ähnlich äußerten sich zuletzt schon die Vertreter der Datenschutzbehörden der Länder. Angesichts der nicht näher definierten Löschfristen sprach der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink auf Anfrage von Heise Online sogar von einer Art Vorratsdatenspeicherung für Fahrzeugdaten.

Bundestag soll nachbessern

Voßhoff fordert nun, dass der Bundestag den Entwurf nochmals überarbeitet. Präzisere Vorgaben wären nötig. Das gelte sowohl für die Speicherfrist als auch für die Frage, wer auf die Daten zugreifen darf und für welchen Zweck.

Ob das noch passiert, ist aber fraglich. Bereits morgen will sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung befassen. Und die hat es eilig, das Gesetz soll möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden. Deswegen landet der Entwurf morgen auch schon im Bundesrat.