Facebook: Weiterhin kein Datenaustausch mit WhatsApp

Andreas Frischholz
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Facebook: Weiterhin kein Datenaustausch mit WhatsApp

Es bleibt dabei: Facebook darf die Daten von deutschen WhatsApp-Nutzer weiterhin nicht verwerten. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die Anordnung vom Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar als rechtmäßig eingestuft. Löschen muss Facebook die bereits übertragenen Daten aber nicht.

Dass WhatsApp die Nutzerdaten an Facebook übermitteln will, hat der Messenger-Dienst im Sommer 2016 angekündigt. Laut dem Urteil (PDF) handelt es sich dabei um die Telefonnummer, Geräteinformationen, eine „Zuletzt-Online“-Angabe sowie das Anmeldedatum. Verwendet werden sollen die Daten dann für „Network/Security“, „Business Intelligence Analytics“ und „Facebook Ads/Products“.

Vorwurf: Nutzer konnten nicht wirklich einwilligen

Schon unmittelbar nach der Ankündigung wurde der Schritt scharf kritisiert, im September folgte dann die Anordnung vom Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar. Facebook müsse den Datenaustausch stoppen, bereits übertragene Daten sollen gelöscht werden. Konkret lautet dabei der Vorwurf: Die Nutzer hätten zwar die neuen Nutzungsbedingungen von WhatsApp abnicken müssen, doch eine wirkliche Wahl hatten sie nicht, wenn sie den Dienst weiter nutzen wollten. Und zudem hätte auch noch Facebook eine Einwilligung einholen müssen, da es sich für die Datenschützer um zwei unterschiedliche Dienste handelt.

Dagegen wollte Facebook sich juristisch wehren. Das Ziel war, dass die Anordnung sofort ausgesetzt wird. Doch daraus wird vorerst nichts. Denn die Richter haben nun entschieden: Bereits übertragene Daten muss Facebook zwar nicht löschen, am Stopp des Datenaustausches ändert sich aber nichts.

Der Grund ist eine Interessenabwägung. „Bis zur Entscheidung in Hauptsache sei ein unwiederbringlicher wirtschaftlicher Schaden [für Facebook] nicht zu befürchten, während durch die Datenerhebung die 35millionenfache Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung drohe“, heißt es in dem Urteil (Az: 13 E 5912/16).

Irisches oder deutsches Datenschutzrecht?

Chancen für das Hauptverfahren räumen die Richter Facebook also ein, bis dahin bleibt die Anordnung aber bestehen. Das aktuelle Urteil ist noch nicht rechtskräftig, laut einem Bericht von Heise Online hat ein Facebook-Sprecher bereits erklärt, das Unternehmen wolle Berufung einlegen.

Eine der Kernfragen ist zudem, ob bei dem Fall das deutsche Datenschutzrecht greift. Für die Hamburger Datenschützer ist das klar, weil Facebook in Deutschland wirtschaftet. Das soziale Netzwerk hingegen verneint, gelten würde das irische Datenschutzrecht, da sich Facebooks europäische Zentrale in Dublin befindet. Die Richter selbst lieferten keine Antwort, denn nach „dem gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung“ wäre dieser Punkt „zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht hinreichend geklärt“.

Datenschützer, Verbraucherschützer und die EU vereint gegen Facebook

Neben dem Hamburger Datenschutzbeauftragten kritisierte auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) den Datenaustausch, die Konsequenz war eine Abmahnung für WhatsApp, die in eine Klage mündete. Derweil hatte die EU-Kommission angekündigt, Facebooks WhatsApp-Übernahme im Jahr 2014 nochmals zu prüfen.

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