Verbraucherschutz: Klage gegen EU-Roaming-Praxis von O2

Andreas Frischholz
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Verbraucherschutz: Klage gegen EU-Roaming-Praxis von O2
Bild: Telefónica

Seit dem 15. Juni gelten die neuen Roaming-Regeln, was bedeutet: Kunden müssen keine Aufschläge mehr für Telefonate, SMS und Datenvolumen im EU-Ausland zahlen. Da O2 die Tarife aber nicht automatisch umstellt, hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen nun eine Klage angekündigt.

Bei vielen Providern funktionierte der Umstieg auf die neuen Roaming-Regeln automatisch, die Kunden musste also im Prinzip nichts machen. Etwas anders ist es bei O2. Der Provider, der dem spanischen Telekommunikationsanbieter Telefónica gehört, hat nur Kunden automatisch umgestellt, die ein Zusatzpaket wie die EU Roaming Flat gebucht hatten. Alle anderen müssen eine SMS schicken, um in den regulierten EU-Roaming-Tarif zu wechseln. Bis die Umstellung dann erfolgt, können mehrere Tage vergehen.

Irreführendes Vorgehen

Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist das aber irreführend und nicht vereinbar mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Denn die O2-Kunden müssten annehmen, dass die neuen Regeln nur gelten, wenn sie eine SMS geschrieben haben. Das wäre aber ein Verstoß gegen die EU-Verordnung.

EU-Roaming gilt aus Sicht des vzbv automatisch und nicht erst, wenn Verbraucher ihren Telefonanbieter darum bitten“, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Bestätigt werde die Ansicht durch Erklärungen der EU-Kommission. Auf eine Abmahnung hatte O2 nicht reagiert. Deswegen soll nun der Weg über die Gerichte folgen.