GraKa Retoure mit suspekter Begründung abgelehnt

4RN0

Lieutenant
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Ich habe sie über Check24 bei mindfactory gekauft und ich muss vorher sagen, dass ich mit mindfactory schlechte Erfahrungen gemacht habe. Ich hatte einmal eine größere Bestellung bei denen und davon einige Artikel retourniert, woraufhin ich kommentarlos bei mindfactory und Partnern gesperrt worden bin. Wenn ich etwas bestelle, wird die Bestellung ohne Begründung storniert. Sowas ist mir noch nie passiert. Ich wusste erst garnicht, dass ich etwas bei mindfactory gekauft hatte, bis ich die GraKa retournieren wollte. Grund waren schleifende Lüfter bzw. Nebengeräusche. GraKa VORSICHTIG ausgebaut und alles original wieder verpackt und zweiten Karton drum und geschaut dass nichts verrutscht. Erst auf Nachfrage, wo denn meine Erstattung bleibt, habe ich nun diese Antwort bekommen:

"wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Nachricht.

Die Rücknahme wurde aus folgenden Grund abgelehnt:

Bei der optischen Überprüfung des von Ihnen reklamierten Artikels wurde festgestellt, dass dieser Artikel äußerlich beschädigt ist. Da wir Ihnen einen unbeschädigten Artikel übersendet hatten, war die Beschädigung bei der Auslieferung an Sie nicht vorhanden. Somit bestreiten wir das Vorliegen eines Gewährleistungsfalls. Eine Nacherfüllung steht Ihnen erst zu, sofern Sie beweisen, dass der von Ihnen gerügte Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden gewesen ist. Solange Sie diesen vorgenannten Beweis nicht vorlegen, lehnen wir die Bearbeitung Ihrer Reklamation ab. Die Rücksendung erfolgt einmalig im Wege der Kulanz kostenfrei. Bei erneuter Einsendung ohne diesen Beweis werden wir Ihnen die Kosten der Versendung in Rechnung stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Mindfactory Service Team

Dominik Ullrich"

Ich finde das ne totale Frechheit. Keine Beschreibung, keine Bilder. Kommunikation geht immer über check24. Auf direkte Anfrage an mindfactory erhalte ich keine Antwort. Ich also:

"Hallo,

Ich hätte gerne gewusst wie denn diese "äußere Beschädigung" aussieht. Ich finde es etwas suspekt, dass Sie mir nicht mitteilen, worum es geht. Ich habe einen äußerlich einwandfreien Artikel in den Versand gegeben und von einem Versandschaden sprechen Sie hier ja nicht.

Ich bin derzeit im Ausland und kann den Artikel daher nicht entgegennehmen.

MfG"

Was soll ich machen? Ich habe vor Versand keine Bilder gemacht und bin tatsächlich bis Mitte September im Auusland.
 
Das klingt tatsächlich sehr merkwürdig.

Wieso hast du nicht direkt bei Mindfactory gekauft? Ich hab mit Mindfactory nur durchgehend positive Erfahrungen gemacht bisher, aber meine letzte Bestellung ist auch schon Jahre her :p

Ich würde an deiner Stelle mich mal im Mindfactory-Forum melden: https://forum.mindfactory.de/f44-reklamation Da können dann Mitarbeiter direkt Feedback geben.

Das hier musst du mir aber mal bitte erklären:
4RN0 schrieb:
Ich wusste erst garnicht, dass ich etwas bei mindfactory gekauft hatte, bis ich die GraKa retournieren wollte
Wie geht das? Man weiß doch, wo man sein Geld lässt?
 
Ich habe über geizhals gekauft bei CHECK24. Was ich nicht wusste ist, dass die anscheinend selber ne Art Preisvergleich darstellen. So habe ich erst später gemerkt, dass sie Bestellung von mindfactory abgefertigt wird. So mussten sie auch liefern, was bei direkter Bestellung ja nicht erfolgt wäre wegen dem Vorspiel. Was sagst du denn dazu? Gesperrt wegen Retouren? Ich werde das Gefühl nicht los, dass meine "Behandlung" etwas mit diesem Vorspiel zu tun hat...
 
Du kannst nichts machen, was sich in irgendeiner Art und Weise für dich lohnen würde. Mindfactory sperrt dich schnell, wenn man in einer Bestellung mehrere Waren einer Gruppe kauft (z.B. 4 Grafikkarten) und davon mehrere zurückschickt - die typischen OC Cherry Picker eben und vermutlich auch das, mit dem du es dir dort vergrault hast.

Problem ist hierbei, dass du ja keinen nennenswerten Schaden hast, am einfachsten wird es sein, die Karte privat als neu weiterzuverkaufen. Einlenken werden die bei dir nicht, da du eh kein erwünschter Kunde mehr bist und ohne Gutachter, der die Preisdifferenz von Privatverkauf zu FAG um ein vielfaches überschreitet, wirst du hier keine Möglichkeit haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wann wurde das Gerät gekauft? Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, daß der Fehler nicht schon bei Kauf vorlag und nicht umgekehrt. Befinden wir uns hier noch innerhalb der Frist des Fernabgabegesetzes?
 
Zuletzt bearbeitet:
Andregee schrieb:
Wann wurde das Gerät gekauft? Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, daß der Fehler nicht schon bei Kauf vorlag und nicht umgekehrt. Befinden wir uns hier noch innerhalb der Frist des Fernabgabegesetzes?..

Ist beides uninteressant da sie die Gewährleistung wegen eines Ausserlichen Schadens ablehnen den der Käufer verursacht haben soll.
 
Ist eben nicht uninteressant da der angeblich äußerliche Schaden schon bei Lieferung vorgelegen haben kann oder würdest du eine defekte Lieferung akzeptieren, nur weil der Händler auf die Beweislastumkehr verweist, die innerhalb der ersten 6 Monate Nicht greift.
 
Es fragt sich doch: Was genau wollte der TE?

Wollte er eine neue Karte oder sein Geld zurück, dann sperrt sich mindfactory wegen des zusätzlichen Schadens.

Wollte er den Schaden repariert haben, dann wäre die zusätzliche Beschädigung irrelevant
 
Ich wollte mein Geld zurück. Und um es ausdrücklich zu sagen. Ich habe nicht 5 CPUs gekauft und 4 zurück geschickt. Es handelte sich alles um unterschiedliche Artikel und eine einzige Bestellung. Jetzt muss ich also ne GrAKa mit schleifenden Lüftern zurück nehmen? Was soll da nun äußerlich kaputt sein? Ich traue denen alles zu. Nachher schicken die mir ne komplett kaputte Karte und ich habe 185€ verloren. Erstmal kann ich sie nicht entgegennehmen dh sie geht zurück. Wenn sie si nochmal schicken soll nun ich zahlen? Das ist doch alles nen schlechter Witz...
 
Zuletzt bearbeitet:
* Überflüssiges Zitat editiert! *
Bei schleifenden Lüftern, ergo einem Defekt, wäre das Betrug. :p

* Überflüssiges Zitat editiert! *
Nur um das mal genau zu erfassen: Du hast von deinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, aber Mindfactory vor der Retourierung keine Widerrufserklärung zukommen lassen? Oder hast du die Grafikkarte als Gewährleistungsfall eingeschickt, sprich zur Nacherfüllugn bzw. Nachbesserung?

Die Rücknahme wurde aus folgenden Grund abgelehnt:

Bei der optischen Überprüfung des von Ihnen reklamierten Artikels wurde festgestellt, dass dieser Artikel äußerlich beschädigt ist. Da wir Ihnen einen unbeschädigten Artikel übersendet hatten, war die Beschädigung bei der Auslieferung an Sie nicht vorhanden. Somit bestreiten wir das Vorliegen eines Gewährleistungsfalls. Eine Nacherfüllung steht Ihnen erst zu, sofern Sie beweisen, dass der von Ihnen gerügte Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden gewesen ist. Solange Sie diesen vorgenannten Beweis nicht vorlegen, lehnen wir die Bearbeitung Ihrer Reklamation ab. Die Rücksendung erfolgt einmalig im Wege der Kulanz kostenfrei. Bei erneuter Einsendung ohne diesen Beweis werden wir Ihnen die Kosten der Versendung in Rechnung stellen.

Was heißt denn "an sich"? Vor allem berufen die sich hier auf einen Gewährleistungsfall und nicht auf einen Widerruf.

Vor allem ist die Erklärung halt Bullshit. Die müssen DIR bei einem Gewährleistungsfall beweisen, dass bei Gefahrenübergang kein Mangel vorgelegen hat, sprich Beweislastumkehr.

Aber auch beim Widerruf liegt die Beweislast und das Risiko einzig allein beim Verkäufer. Das Problem liegt aber in der Gültigkeit. Ohne vorherig versandte Widerrufserklärung hast du aber keinen gültigen Widerruf vollzogen, da seit 2014 die Rücksendung alleine nicht mehr dafür ausreicht.

Wenn du keinen gültigen Widderuf vollzogen hast, würde ich halt den Weg über die Gewährleistung gehen und Nacherfüllung in Form einer Ersatzlieferung verlangen (mit dem Ziel, das sie dir eine neue Grafikkarte aushändigen). Schleifene Lüfter sind jetzt kein Grund, das sie dich mit einer langwierigen Reperatur abspeisen können, d.h. nur bei unverhältnismäßig hohen Kosten dürfen sie die Wahl der Nacherfüllung durch den Käufer ändern. Dann kannst du immer noch entscheiden, ob du die Grafikkarte behälst oder dann wirklich weiterverkaufst... weil die Widerrufsfrist wird ja in der Zwischenzeit schon verstrichen sein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Falsche Links gelöscht)
ohne jetzt auf den konkreten Fall eine Schuld auszusprechen:
Vor allem ist die Erklärung halt Bullshit. Die müssen DIR bei einem Gewährleistungsfall beweisen, dass bei Gefahrenübergang kein Mangel vorgelegen hat, sprich Beweislastumkehr.
Nein, die Erklärung ist kein Bullshit. Es steht doch klar drin, dass die Graka geprüft wurde und hat dabei festgestellt das diese mechanisch durch den Anwender beschädigt wurde und somit hat MF genau das getan was sie müssen!

Wir wissen jetzt nicht, was an der Graka mechanisch beschädigt wurde - vielleicht hat der TE ja den Kühler abgebaut und falsch aufgebaut (wie gesagt mögliche Vermutung, keine Anschuldigung)? Oder ein Lüfterblatt ist gebrochen? oder irgendein anderer Defekt der gar nichts mit der Kühlung zu tun hat.
Wenn der TE jetzt was anderes reklamiert, nicht aber den Schaden, ist der Vorfall klar und der Käufer hat keinen Anspruch auf Garantieabwicklung.
Bestenfalls auf Kulanz, was aber hier nicht eintreten wird, da er ja bereits negativ als "Umtauscher" aufgefallen ist.

Geht doch jetzt seit Monaten durch die Presse, dass sich auch Amazon und andere große Händler nicht mehr auf der Nase herum tanzen lassen und Leute die einen gewissen Prozentsatz über dem Durchschnitt an Waren generell umtauschen raus geschmissen werden.
Ist auch vollkommen legitim!
Wie gesagt, ich kenne weder den TE noch den Vorfall, es geht hier nur um die Möglichkeit warum so gehandelt wurde. Ich selber habe meinen Kunden-Account bei MF schon vor Jahren löschen lassen weil ich mit der Garantieabwicklung von MF nicht zufrieden war - ist aber eine andere Geschichte und nicht wenige Kunden sind ja mit MF zufrieden.
 
Lars_SHG schrieb:
ohne jetzt auf den konkreten Fall eine Schuld auszusprechen:

Nein, die Erklärung ist kein Bullshit. Es steht doch klar drin, dass die Graka geprüft wurde und hat dabei festgestellt das diese mechanisch durch den Anwender beschädigt wurde und somit hat MF genau das getan was sie müssen!

Eine Behauptung entspricht längst keiner schlüssigen Beweiskette. Wie will Mf beweisen das der Fehler nicht schon bei Kauf vorlag?
 
Eisbrecher99 schrieb:
Aber auch beim Widerruf liegt die Beweislast und das Risiko einzig allein beim Verkäufer. Das Problem liegt aber in der Gültigkeit. Ohne vorherig versandte Widerrufserklärung hast du aber keinen gültigen Widerruf vollzogen, da seit 2014 die Rücksendung alleine nicht mehr dafür ausreicht.

Siehe Widerrufsbelehrung Mindfactory:
http://www.mindfactory.de/info_center.php/icID/48

Entgegen dem gesetzlichen Wortlaut erkennen wir auch die bloße Annahmeverweigerung sowie die kommentarlose Rücksendung der Ware innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist als konkludente Widerrufserklärung an
 
Aber auch bei einem Widerruf dasrf und wird der Händler gewaltig was abziehen wenn es mechanische Beschädigungen gibt die über die Gebrauchsspuren des "mal ausprobieren" hinaus gehen.
Wenn also an den Kopntakten , da wo die Karte in den PCIe Slot gestckt wird spruren von dem Einbau und wieder ausbau sind, dann ist das okay. Sollte aber z.B.: ein Kratzer auf dem Gehäuse des Kühlers sein, dann ist das keine normale Gebrauchsspur, und der Händler kann Wertersatz fordern.
Da sie komplett ablehnen ist aber davon auszugehen das sie es eher als Gewährleistung ansehen,... ich weiss auch nicht was der TE genau als Begründung bei seiner Retoure dazu geschrieben hat das sie davon ausgehen das es eine Gewährleistung ist.

Allerdings ist es auch richtig vom Käufer auch bei einem Widerruf auf die Schleifenden Lüfter hinzuweisen, damit nicht der nächste Kunde das Ding bekommt.
 
In einem Thema letztens machte sich jemand Gedanken ob er sein Geld zurück bekommt, da er keinen schriftlichen Widerruf zukommen lassen hat. Er nutze nur den Rücksendeassistenten von MF. Bei diesem Rücksendeassistenten wird gefragt ob eine Rücksendung und Auszahlung erfolgen soll. Kenne es auch vom Baur Versand oder von Media Markt letztens war es bei mir auch so.

Im Normalfall wird bei diesem Rücksendeassistenten ein Widerruf mit veranlasst.
Ich persönlich würde aber solch ein Widerruf zusätzlich per Fax, Mail oder Post aufsetzen, da ich diesen Automatischen Systemen nicht traue.

In dem besagten Thema hat der User dann sein Geld zurück erstattet bekommen.

Ich persönlich meide MF weil ich letztes Jahr mit zwei Garantiefälle nicht zufrieden war. Mit Bestellungen und Lieferung war ich bisher jedoch sehr zufrieden. Hatte auch mal eine Rücksendung, die ich aber nicht auspackte und Original zurück sendete. Damit hatte ich keinerlei Probleme mit der Rückerstattung.
 
Zuletzt bearbeitet:
mf schrieb:
..Somit bestreiten wir das Vorliegen eines Gewährleistungsfalls..
Nur mal als Hinweis: MF geht davon aus, dass ein Gewährleistungsfall, und kein Widerruf geltend gemacht wurde.
 
Ja aber wenn sie den Gewährleistungsfall bestreiten, dann müssen sie das auch beweisen sollte es innerhalb der ersten 6 Monate sein. Davon gehe ich persönlich anhand der Schilderungen aus.

Ich würde zurück schreiben, dass dir kein Schaden bekannt ist, und sollte da ein Schaden sein, dann könnte der auch beim Testen/anschauen durch Mindfactory entstanden sein. Da braucht nur ein Azubi oder Mitarbeiter die Karte aus der Hand gefallen sein und dann schiebt man das dem Kunden in die Schuhe...egal wie man es dreht und wendet...verzwickte Lage, Beweislast liegt auf jeden Fall innerhalb der ersten 6 Monate bei MF
 
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Ist schon putzig. Niemand käme auf die Idee von einem Autohaus das Geld wegen schleifender Kupplung wiederhaben zu wollen, wenn der Kotflügel gleich mit eingebeult wurde. Aber Mindfactory soll natürlich sofort alles ausbezahlen.
Es darf sich mal jeder persönlich überlegen, was er da so schreibt
 
BernardSheyan schrieb:
Es darf sich mal jeder persönlich überlegen, was er da so schreibt
Gilt zuallererst wohl für dich und den (mal wieder) nicht schleifenden sondern hinkenden Autovergleich.

Fernabsatz und Haustürgeschäft dürften wohl nur im seltesten Fall greifen.
Außerdem ist der verbeulte Kotflügel, gehen wir von der Richtigkeit der Aussage des TE aus, erst in der Werkstatt entstanden.

Gerade bei MF sollten nur die wenigsten von plötzlich auftretenden mechanischen Beschädigungen und damit einhergender Gewährleistungsablehnung überrascht sein.
 
genau so sieht es, Mindfactory sind die ersten die wenn es um Gewährleistung geht, nach 6 Monaten ein Gutachten vom Käufer fordern. Diesmal haben sie den Bock aber abgeschossen,indem sie die Beweislast vor den 6 Monaten dem Kunden aufbürden. Das ist gesetzlich falsch und der Schaden kann genauso gut in der Werkstatt von MF passiert sein.

Ich würde mal MF nachfragen ob sie einen Videobeweis vom auspacken haben, und wichtiger : wo der Schaden auch ersichtlich ist?!

Ansonsten Pech, denn der Hersteller geht dann von einem Schaden der bereits bei Übergabe bestand aus! Muss man nicht gut finden so ist aber die Rechtslage. MF steht es natürlich frei einen anders lautendes Gutachten zu erbringen, das m.M. nicht möglich ist, da auch ein Gutachter nur den Schaden feststellen kann, aber sich nicht zuordnen lässt!

edit:
BernardSheyan schrieb:
Ist schon putzig. Niemand käme auf die Idee von einem Autohaus das Geld wegen schleifender Kupplung wiederhaben zu wollen, wenn der Kotflügel gleich mit eingebeult wurde. Aber Mindfactory soll natürlich sofort alles ausbezahlen.
Es darf sich mal jeder persönlich überlegen, was er da so schreibt

Wenn der Kunde das Auto mit schleifender Kupplung ohne anderen Schaden eingeliefert hat, dann ist sehr wohl das Autohaus für eine verbeulten Kotflügel haftbar......alles andere ist erst mal Spekulation, oder hast du einen besonderen Draht nach oben und weißt was genau passiert ist? Bist du Jesus? :D
 
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