Möbelstück im Internet bestellt, schiefe Bohrungen

Elmers schrieb:
Nochmal,... woher hat du das die ersten 6 Monate abgelaufen sind?
Sorry, ich habe es überlesen, irgenwie habe ich mir eingebildet das es 1 1/2 Jahre waren, alle meine Beiträge umsonst *schäm*

Jetzt ist es einfach, den Händler vom Mangel eingeschrieben informieren sich auf die Gewährleistung berufen und gleich eine Frist setzen, zwei Wochen wären angemessen, reagiert er nicht dann ab zum Anwalt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kronos60 schrieb:
Warum so kompliziert? Die ersten sechs Monate der Gewährleistung sind abgelaufen, somit muss der TO beweisen, daß der Mangel schon bereits bei der Übergabe vorhanden war, das ist schwer bis unmöglich und man an kann es niemandem empfehlen.

Das ist möglich und ich empfehle es regelmäßig.

Kronos60 schrieb:
Der TO hätte schon bei der Übergabe die Ware kontrollieren müssen...

Nein. Habe ich bereits ausgeführt.

Kronos60 schrieb:
Auch in den ersten sechs Monaten der Gewährleistung ist bi Möbeln nur eine Nachbesserung möglich, weil es nicht zumutbar ist gleich das ganze Möbelstück zu tauschen (unverhältnismäßig). Man ersetzt nur den defekten Teil. Darunter fallen auch Küchen, Sitzgruppen, Autos usw.

Rofl, nein, das ist kompletter Unsinn.

Kronos60 schrieb:
Dann braucht man einen Anwalt und wenn man den Prozeß verliert dann bezahlt man zwei Anwälte plus die Gerichtskosten und denn defekten Schrank oder was auch immer hat man dann immer noch.

Rofl, nein, das ist auch kompletter Unsinn.
 
Idon schrieb:
Nein. Habe ich bereits ausgeführt.
Ok, vielleicht nicht gleich aber in den ersten sechs Monate der Gewährleistung auf jeden Fall, es ist aber besser es gleich zu melden, es gibt keinen nachvollziehbaren Grund die Meldung herauszuzögern. Und selbst dann ist es möglich zu behaupten es lieget ein Selbstverschulden vor, bei einem Selbstverschulden greift weder Garantie noch Gewährleistung.
Rofl, nein, das ist kompletter Unsinn.
Nö, es ist genauso wie ich es beschrieben habe, oder denkt du im ernst, daß du zum Beispiel bei einer Küche einen Austausch der ganzen Küche über die Gewährleistung fordern kannst, wenn zum Beispiel nur eine Türe defekt ist? Die Türe wird erstzt und das war es. Dasselbe gilt für Autos da bekommst du ja auch keinen Neuen Wage. Bei Smartphone, PC`S usw ist ein Austausch oder unter gewissen Umständen auch ein Rücktritt möglich.
Rofl, nein, das ist auch kompletter Unsinn.
Und nocheinmal Nö, wieder liegst du falsch. Bei Ablauf der ersten sechs Monate der Gewährleistung, gibt es ein erhebliches Prozessrisiko weil dann der Verbraucher nachweisen musss das der Mangel bei der Übergabe vorhanden gewesen ist.
 
was aber bei einem schiefen Loch nicht das Problem sein sollte.

Ist ja kein TV, wo ein Chip eine kalte Lötstelle hat, oder in einem Transistor das Silizium dreckig war,....

Es ist ein schiefes Loch.
 
@ Kronos60

1) Das mag sein, aber eine sofortige Überprüfungspflicht bei Erhalt existiert nicht.
2) Warum sollte die gesamte Küche ausgetauscht werden, wenn eine Tür defekt ist? Wenn aber in einem 5000€-Schrank eine 20€-Tür defekt ist, die sich nicht separat austauschen lässt, dann müsste natürlich der gesamte Schrank getauscht werden.
3) Und wofür braucht man da (gleich) einen Anwalt? Und warum sollte man so einen Prozess verlieren? Und wieso sollte es überhaupt zu einem Prozess kommen?

Edit:
Ach, und generell: Ich denke/meine nicht, ich weiß.
 
Idon schrieb:
1) Das mag sein, aber eine sofortige Überprüfungspflicht bei Erhalt existiert nicht.
Ich habe mich dann eh selber berichtigt, innerhalb den ersten sechs Monaten sonst wird es schwierig.
2) Warum sollte die gesamte Küche ausgetauscht werden, wenn eine Tür defekt ist? Wenn aber in einem 5000€-Schrank eine 20€-Tür defekt ist, die sich nicht separat austauschen lässt, dann müsste natürlich der gesamte Schrank getauscht werden.
Du hast mir ja widersprochen als ich fast denselben Text gepostet habe.
Angenommen es geht wirklich nicht dann hast du damit recht das der ganze Schrank getauscht werden muß, dieser Fall ist aber aüßerst unwahrscheinlich die meisten Möbel bestehen eh aus Einzelteilen die alle einzeln getauscht werden müssen. Bei einer Sitzgarnitur kann es schon mal vorkommen das der ganze Bezug ausgetauscht werden muss, wie er das macht bleibt dem Händler überlassen, allerdings darf eine Nachbesserung nicht sichtbar sein, also den Bezug einfach nur zusammenzunähen geht nicht.
Und wofür braucht man da (gleich) einen Anwalt? Und warum sollte man so einen Prozess verlieren? Und wieso sollte es überhaupt zu einem Prozess kommen?
Einen Anwalt braucht man nur wenn der Händler auf Selbstverschulden plädiert, ist in den ersten sechs Monaten sicherlich selten aber es kommt vor.
 
Einen Anwalt braucht man eben gerade nicht unbedingt. Löse dich mal von diesem Schwarz-Weiß-Denken.
 
Ich denke nicht das in diesem Fall ein Anwalt notwendig ist, aber wer weiß.
Aber warten wir mal ab bis sich der TO wieder meldet.
 
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