Bundesgleichstellungsgesetz BGleiG

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buuge

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Besonderer Hinweis:
Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen in Bereichen mit Unterrepräsentanz besonders erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des BGleiG bevorzugt berücksichtigt.

Gleichstellung heisst also, dass Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden. Ahja.
 
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[...]sind Bewerbungen von Frauen in Bereichen mit Unterrepräsentanz besonders erwünscht und werden [...] bevorzugt berücksichtigt.

Was hast du daran nicht verstanden?
 
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alex1515 schrieb:
Was hast du daran nicht verstanden?

Dass Frauen einen Bonus haben, der den Männern verwehrt wird. Hier wird eine Frauenquote forciert, keine Gleichstellung oder Gleichberechtigung. Bei einer Gleichberechtigung wäre es egal ob sich ein Mann oder eine Frau bewirbt; der Bewerber (neutral!) mit den besseren Noten setzt sich durch.
 
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Hallo

crashbandicot schrieb:
Dass Frauen einen Bonus haben, der den Männern verwehrt wird. Hier wird eine Frauenquote forciert, keine Gleichstellung oder Gleichberechtigung.
Du hast es nicht verstanden: "sind Bewerbungen von Frauen in Bereichen mit Unterrepräsentanz besonders erwünscht"
In so einem Fall werden Frauen bevorzugt weil es in diesem Unternehmen/Bereich momentan zu wenige Frauen bzw. zu viele Männer gibt, diese Bevorzugung dient dazu das Gleichgewicht herzustellen.

crashbandicot schrieb:
der Bewerber (neutral!) mit den besseren Noten setzt sich durch.
Hast du den Text gelesen ? "werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des BGleiG bevorzugt berücksichtigt."
Du scheinst dich mit Bewerbungsverfahren nicht wirklich auszukennen, Noten alleine sind nicht entscheidend bei einer Bewerbung, Noten sind sogar eines der unwichtigeren Kriterien.

Grüße Tomi
 
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Zudem muss eine Behörde oder ein öffentlicher AG das sowieso aufnehmen einfach um Ärger zu vermeiden.
 
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Tomislav2007 schrieb:
Du hast es nicht verstanden: "sind Bewerbungen von Frauen in Bereichen mit Unterrepräsentanz besonders erwünscht"

Du anscheinend auch nicht. Es gibt einen Unterschied zwischen Quote, Gleichstellung und Gleichberechtigung.
 
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Hallo

crashbandicot schrieb:
Du anscheinend auch nicht.
Ich kann zumindest lesen:

http://www.dasgleichstellungswissen...te-anhand-aktueller-rechtsprechung.html?src=7
Zitat:
"Darf in Stellenausschreibungen ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen zum Ausdruck gebracht werden?
In Stellenausschreibungen des öffentlichen Dienstes findet sich häufig die Formulierung, dass "Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind und Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen". Solche Hinweise geben meist den Text von Quotenregelungen,wieder, die in einschlägigen Gleichstellungsgesetzen enthalten sind (Vgl. § 8 BGleiG)."

https://www.gesetze-im-internet.de/bgleig_2015/BJNR064300015.html
Zitat:
"§ 8 Auswahlentscheidungen bei Einstellung, beruflichem Aufstieg und der Vergabe von Ausbildungsplätzen
(1) Sind Frauen in einem bestimmten Bereich nach § 3 Nummer 2 unterrepräsentiert, hat die Dienststelle sie bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen, bei Einstellung und beruflichem Aufstieg bevorzugt zu berücksichtigen."

Grüße Tomi
 
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Tomislav2007 schrieb:
Ich kann zumindest lesen:

Schön, du hast erkannt dass es zwischen Quote, Gleichbehandlung und Gleichstellung Unterschiede gibt. Hier wird ganz klar eine Quote angesetzt, das hat aber nichts mit Gleichbehandlung zu tun. Wie so oft.
 
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Wieso hast Du ein Problem damit, dass Frauen "bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung" bevorzugt werden, um eine bisherige Unterrepräsentanz in den jeweiligen Bereichen auszugleichen?
 
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Weil das eine typische Quotenregelung ist und nichts mit Gleichstellung zu tun hat. Bei einer Gleichstellung hätten Mann und Frau die gleichen Chancen, sofern sie gleich qualifiziert sind und einen gleichen/ähnlichen Background haben. Bei einer Quote wie in diesem Fall kann der Mann nur verlieren, sofern er nicht besser geeignet ist. Es ist also eine Ungleichbehandlung für den Mann, während die Frau bevorzugt behandelt wird.
 
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diRAM schrieb:
Wieso hast Du ein Problem damit, dass Frauen "bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung" bevorzugt werden, um eine bisherige Unterrepräsentanz in den jeweiligen Bereichen auszugleichen?
Ich habe ein Problem damit, weil nicht klar ist, wodurch diese Unterrepräsentanz entstanden ist. Wurden Frauen benachteiligt oder haben sich nur weniger für diesen Berufszweig entschieden. Bei Letzterem wäre eine solche Regelung ungerecht den Männern gegenüber.
Aber selbst wenn es eine Benachteiligung gab, sehe ich derartige Regelungen kritisch. Es ist einfach eine dämliche Lösungsstrategie.
 
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@crashbandicot
Nun, aber zuerst muß man mal ein Gleichgewicht herstellen. Das geht halt nur, wenn unter gleichen Voraussetzungen Frauen eingestellt werden.
Also keine direkte Bevorzugung der Frau.
Die angestrebten 50:50 mögen für dich eine Quote sein. Wenn dieses erreicht ist, ist eh alles wieder offen, oder gar umgekehrt wenn die Frauen in der Mehrzahl sind.
Außerdem, was ist ein typische Quotenregelung?
 
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phil. schrieb:
Nun, aber zuerst muß man mal ein Gleichgewicht herstellen.

Nein, muss man nicht. Wenn sich auf 100 Stellen nur 20 Frauen bewerben, dann ist das halt so. Man muss dann nicht die Männer dafür benachteiligen und Männer die gleich qualifiziert sind ablehnen, nur damit eine Frau die Stelle bekommt. Das ist keine Gleichbehandlung.

phil. schrieb:
Außerdem, was ist ein typische Quotenregelung?
Das hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Quote...und_Verbreitung_von_Besch.C3.A4ftigungsquoten
 
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@ Phil
Es gibt aber so gut wie nie "gleich" gute Voraussetzungen, sondern nur ähnlich gute Voraussetzungen. Deshalb bedeuten solche Regelungen defacto, dass Frauen mit weniger guten Voraussetzungen Männern mit besseren Voraussetzungen vorgezogen werden.
 
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Man muss dann nicht die Männer dafür benachteiligen und Männer die besser qualifiziert sind ablehnen, nur damit eine weniger qualifizierte Frau die Stelle bekommt. Das ist keine Gleichbehandlung.

Das widerspricht sich doch mit der Stellenbeschreibung. Daher zitier ich sie nocheinmal:

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen in Bereichen mit Unterrepräsentanz besonders erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des BGleiG bevorzugt berücksichtigt.

Das bedeutet, entgegen deiner Aussage, dass Frauen nur bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden. Das heißt ein besser qualifizierter Mann wird nicht benachteiligt.

Ein Beispiel anhand von Schulnoten:

Nach Abschluss der Bewerbungsphase (Vorstellungsgespräch, Eignungstest, etc) werden Schulnoten für jeden Bewerber vergeben:

Beispiel 1:

Frau = Notendurchschnitt 2
Mann= Notendurchschnitt 2

Ergebnis: Die Frau bekommt den Job, da ein Mangel herrscht.

Beispiel 2:

Frau=Notendurchschnitt 3
Mann= Notendurchschnitt 2

Ergebnis: Der Mann bekommt den Job, da in der Bewerbungsphase eine bessere Qualifikation festgestellt wurde.
 
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Stimmt, mein Fehler. Hier die v2 meiner Aussage. ;)

Man muss dann nicht die Männer dafür benachteiligen und Männer die gleich qualifiziert sind ablehnen, nur damit eine Frau die Stelle bekommt.
 
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@ Lipovitan
Dein Notenschema verdeutlicht diese Bevorteilung m.E. sehr gut. Nimmt zum Beispiel ein Unternehmen eine einstellige Notenskala her so bevorteilt es Frauen ungemein. Angenommen ein Unternehmen will zum Beispiel 10 Leute einstellen und unter den Bewerbern sind 100 Menschen, die eine 1 bei der Benotung bekommen. Unter diesen Bewerbern mit einer 1 gibt es 10 Frauen und 90 Männer. Ergo werden alle 10 Frauen mit einer 1 eingestellt und kein einziger Mann. Bei einem 2 stelligen Notenschema ist die Bevorteilung allerdings schon wieder deutlich geringer, da man nun viel besser differenzieren kann. Würde man sogar ein 3 stelliges Notenschema verwenden, währe diese Art der Bevorteilung schon fast wieder vernachlässigbar . . . .
 
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Finde die Frauenquote auch absolut lächerlich und unnötig. Eine gleiche Verteilung von Mann und Frau macht nur Sinn, wenn es um die Fortpflanzung geht. Auch wenn überproportional viele Partnerschaften auf der Arbeit entstehen, ist das für mich kein Grund, eine solche Quote zu erlassen, um eine 50:50 Verteilung zu erwirken.
 
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Wahrlich, das ist absolut der einzige Grund. Andere Vorteile für ein Unternehmen, oder hier eine Behörde, gibt es durch einen Ausgleich der Unterrepräsentanz von Frauen nicht.
Andere Problemlösungsstrategien, verändertes Betriebsklima, Vielfalt, die sich auf alle Arbeitsbereiche zumeist positiv auswirkt, spielen selbstverständlich keine Rolle. Wesentlich sind vielmehr biologische Attribute, was man schön an dem Verweis auf die Fortplanzung erkennen kann.

Zunächst muss man akzeptieren, dass es in vielen Bereichen faktisch eine Ungleichverteilung, verursacht duch eine Ungleichbehandlung, gibt. Und zwar nicht zum Nachteil von Männern! Deren Ausgleich ist die Grundvoraussetzung, dass man zukünftig beide Geschlechter gleich behandelt. Vorher von einer Benachteiligung von Männern zu fabulieren, ist nicht nur bigott, sondern verkennt völlig das zugrunde liegende Problem und dessen Ursache. Ein Problem, dessen Lösung (mit dem Ziel der Gleichstellung) leider Quoten erfordert.
 
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diRAM schrieb:
Zunächst muss man akzeptieren, dass es in vielen Bereichen faktisch eine Ungleichverteilung, verursacht duch eine Ungleichbehandlung, gibt.

Oder halt dadurch dass Frauen nicht so oft MINT studieren und deswegen auch weniger repräsentativ in diesem Berufsfeld sind...
 
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