Vermieter ist in Keller eingebrochen....

P

Paros_Hilti

Gast
Hallo Zusammen,

ich habe gestern mit Erschrecken fest gestellt, dass in meinen Keller eingebrochen wurde aber es wurde nichts geklaut. Viel wertvolles habe ich nicht im Keller außer meine PKW Sommerreifen. Es wäre ärgerlich, wenn diese jetzt weg wären. Generell nutze ich meinen Keller nur als Rumpelkammer und hier kann es schon sein, dass ich mich ein paar Wochen nicht im Keller aufhalte.

Im Anschluss habe ich meinen Vermieter angerufen weil ich schon ahnte, dass er das gewesen sein könnte und so war es dann auch. In meinem Keller (Altbau) befindet sich die Wasseruhr für das komplette Haus. Hier wollte er den Zählerstand ablesen und hat mich scheinbar nicht erreicht. Er weiß, dass ich in Wechselschicht (Früh/ Spät) arbeite. Telefonisch hat er mich ebenfalls nicht erreicht was nicht sein kann. Er hat meine aktuelle Handynummer. Ich habe ihn gefragt wann das gewesen ist und er teilte mir mit - Ende Dezember 2016. D.h. meine Kellertüre war jetzt fast 2 Monate offen. Um die Reparatur des Schadens will er sich noch diesen Monat kümmern. Anfang Januar hatte ich mit ihm Kontakt da meine Heizung nicht richtig funktionierte. Da hat er sich umgehend drum gekümmert. Bei diesem Kontakt hat er mir nichts von diesem "Bruch" erzählt. :(



Ich bin jetzt richtig verärgert - der Einbruch ist die eine Sache (schon schlimm genug) die andere Sache ist, dass ich keinerlei Benachrichtigung erhalten habe um reagieren zu können auf den offenen Keller. Normalerweise würde ich jede Person anzeigen die in mein "Eigentum" einbricht. Bei einem Vermieter sieht es aber anders aus. Mit ihm sollte man sich gut stellen man weiß ja nie. Mein Vermieter gehört zu den Typen die zwar relativ oft hier auf dem Gelände anwesend sind aber einen in Ruhe lassen. Er hat jetzt in den 6 Jahren noch nie meine Wohnung von innen sehen wollen. Aber generell kümmert er sich hier im Haus nur um die Dinge die dringend notwendig sind. Ansonsten macht er nicht wirklich viel. Das Haus müsste mal von außen gestrichen werden, die Briefkästen hängen zur Wetterseite und wenn es stark regnet wird die Post nass, hier im Haus gibt es eine Familie die hält nix davon auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Regelmäßig machen sie weit nach 0 Uhr in der Nacht noch Lärm. Über diese Lärmbelästigung wurde er von mir und anderen Nachbarn mehrmals mündlich informiert. Zu meiner Nachbarin soll er angeblich gesagt haben, so lange die besagte Familie die Miete pünktlich bezahlt ist für ihn alles i.O. :freak:


Ich würde meinem Vermieter gerne einen Denkzettel verpassen aber nicht in Form einer Anzeige. Jemand eine Idee? Ich möchte ihm klar machen, dass das so nicht geht einfach in den Keller einzubrechen um die Wasseruhr ablesen zu können. Das hätte man anders lösen können. Oder doch Anzeigen? Es ist halt "nur" mein Keller und bis auf die Sommerreifen lagere ich hier nichts wirklich wertvolles. Ich bin hier verwirrt. Was meint ihr? War der Einbruch eine Notwendigkeit? Falls ich meinen Vermieter anzeige mit welcher Strafe müsste er rechnen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Etwas vergessen)
Die Frage ist doch wohl eher womit Du danach rechnen musst und ich würde es pragmatisch angehen, wenn Du nicht sowieso umziehen möchtest und ihm einen Schlüssel für den Keller anbieten, wenn er regelmäßig an den Wasserzähler kommen muss.
 
Das wäre sicherlich eine pragmatische Lösung wegen dem Keller. Den Vermieter sehr deutlich auf sein Fehlverhalten hinweisen würde ich trotzdem. Zum Glück ist niemand in den offenen Keller spaziert und hat die Reifen aufgeschlitzt. Sonst würde es wohl Streit geben, wer diesen Schaden nun trägt.
 
Bist Du Mitglied in einem Mieterschutzverein ? Da könntest Du erfahren, wie es vom Gesetz her genau aussieht.
Als Nicht-Mitglied würde eine Online-Beratung 25€ kosten : https://www.mieterbund.de/beratung/online-rechtsberatung.html.

Eine pragmatische Lösung muss es auf jeden Fall sein.

Was sagen Deine Nachbarn zu den Geschehnissen ? Irgendjemand hätte Dir doch schon längst etwas sagen können, wenn der Schaden gut sichtbar ist :rolleyes: .

Eine Wasseruhr ablesen ist kein Notfall. Da solltest Du wohl ein paar Tage im Voraus informiert werden, z.B. ein Zettel in den Briefkasten, wenn er nicht ein Multimediatyp ist oder/und kein Geld ausgeben will, auf ein Handy zu telefonieren. Wie war das denn die vorigen Male gewesen ?

Und ich bin entsetzt, dass er Dir nicht wenigstens gleich nach dem Ereignis Bescheid gegeben hat.

Könntest Du einen anderen Keller bekommen, wo es nichts abzulesen/Ventilation zu warten... gibt ? Oder selber die Uhr regelmässig ablesen und ihm ne Mail schreiben... ?
 
Ein Wasserzähler für alle Parteien? Ist das zulässig?
 
Vielleicht gehts da um Allgemeinwasser. Gibt ja manchmal Wasserhähne für Garten oder so.
 
Es geht um die Hauptwasseruhr und jedes Grundstück /Haus hat in der Regel eine Hauptwasseruhr!

Wohnen mehr Parteien im Grundstück, dann gibt es fast immer noch Unterwasserzähler. Das sind die, die Ihr als Mieter oder ETW-Eigentümer kennt.
 
Paros_Hilti schrieb:
Normalerweise würde ich jede Person anzeigen die in mein "Eigentum" einbricht. Bei einem Vermieter sieht es aber anders aus.

Du bist aber nicht Eigentümer sondern nur Besitzer ;).
Ein Einbruch im rechtlichen Sinne war es aber trotzdem!

Ich persönlich würde ein freundliches Gespräch mit den Herrn führen um die Hintergründe herauszufinden.
Vielleicht war es aus irgendeinem Grund dringlich.
 
@strempe, Stevo86, ThomasK_7: Gerade in alten Häusern ist oft nur ein einziger Wasserzähler für die gesamte Anlage verbaut. Die Nebenkosten für Wasser werden dann z.B. durch die Anzahl der Personen geteilt und den jeweiligen Haushalten zugerechnet. Man zahlt also ggf. für den Mehrverbrauch seiner Nachbarn mit oder profitiert von deren sparsamen Verhalten.

Ich wohne selbst in einem solchen Haus und eine Partei nimmt jeden Tag ein Bad - zahle ich doch gerne für mit :lol:

Zum Thema: Ich würdem dem Vermieter eindringlich klarmachen, dass er nicht ohne dringenden Handlungsbedarf eigenmächtig deinen Keller betreten darf. Von einer Anzeige würde ich erstmal absehen, bei erneutem Vorfall natürlich schon.
 
Die Frage ist ja auch, wie er "eingebrochen" ist.
Hat er ein Vorhängeschloss aufgebrochen? Dann ist es ein Einbruch.
Dann sollte er zumindest den Schaden ersetzen.

Hatte er noch einen Zweischlüssel? Dann ist es "nur" Hausfriedensbruch.
Vielleicht kannst du dann ja einfach das Schloss im Keller tauschen.
 
MichaW schrieb:
Hatte er noch einen Zweischlüssel? Dann ist es "nur" Hausfriedensbruch.
Vielleicht kannst du dann ja einfach das Schloss im Keller tauschen.

Schloss tauschen ist eine gute Idee. Bei einer Anzeige wird er es wohl abstreiten und du hättest in Zukunft ärger mit ihm. Wo soll das also hinführen?
 
Eine Anzeige wäre ein Eigentor. Schließlich streitet er dann alles ab und dann steht Aussage gegen Aussage. Danach ist das Verhältnis jedoch hinüber.

Leider ist in Deutschland der Mieterschutz enorm. Selbst wenn er wollen würde, könnte er gegen diese Familie nicht besonders viel machen.
Meine Freundin hat einen Experten unter sich, der wirklich krass ist. Die gesamte Story ich erspare ich mir hier mal. Nur so viel, drei Abmahnungen, eine Unterlassungsklage der Vormieterin, der Widerstand aller Hausbewohner, Lärmprotokolle und Polizeieinsätze bringen scheinbar nichts.

Das einzige was du machen könntest, wäre dem Mieterschutzbund beizutreten, um günstig an einen Anwalt zu kommen, falls du nicht rechtsschutzversichert bist. Der wird dir evtl. eine Mietminderung durchboxen und dann hat der Vermieter vielleicht einen Anreiz tätig zu werden. Ansonsten zahlst du eben weniger :D

Ich denke du hast ihn bereits auf den Kellervorfall offen angesprochen und gesagt, dass das so in Zukunft nicht geht?
 
Aus Vermieter sicht hätte ich da noch ein paar Fragen:

(wurde zwar gestellt aber nicht beantwortet) Wie war es in den Vorjahren mit dem ablesen? Hat er dir gesagt geben sie mir bitte zugang in der nächsten Woche etc?
Telefonisch hat er mich ebenfalls nicht erreicht was nicht sein kann. Er hat meine aktuelle Handynummer.
Das kannst du zu 100% ausschließen? Also auch wenn evtl. eine "unbekannte Nummer" anruft?
Um die Reparatur des Schadens will er sich noch diesen Monat kümmern.
Also entstehen dir keine Kosten mehr...

Was deine anderen "Beschwerden" angeht, kann ich den Vermieter verstehen. D.h. nicht das ich es auch so machen würde aber verstehen kann ich es schon.
Deine lärmenden Nachbarn sind dein Problem, ja er kann sie darauf hinweisen sich bitte an den Hausfrieden zuhalten, aber ohne Lärmprotokoll kann er auch nichts machen. Und solange die Miete kommt, warum sollte er eingreifen von, Dingen die ER selbst nicht mitbekommt.
Die Briefkastennummer finde ich auch süß. Was soll er machen? Ein Häusschen drumrum bauen? Anderes Wetter bestellen? Das Haus streichen ist genauso lächerlich. Wird das Haus gestrichen und dir gefällt die Farbe nicht, beschwerst du dich dann auch? Kürzt du die Miete weil es Bauarbeiten gibt? Man wird es nie allen Recht machen können. Und so was kostet auch Geld und glaub mir einmal Hausstreichen ist mit 1 Monatsmiete nicht bezahlt.

Meiner Meinung, sollte man mit ihm ruhig und sachlich drüber sprechen und klären wie man das in Zukunft besser timen kann. Klappt bei meiner Mieterin auch, erreiche ich Sie 2x nicht, melden sich die Nachbarn bei ihr und besorgen mir den Keller zugang. (Hauptwasseruhr zum abgleich aller Nebenuhren)
 
P4ge schrieb:
Das kannst du zu 100% ausschließen? Also auch wenn evtl. eine "unbekannte Nummer" anruft?

Im Endeffekt hat das schriftlich zu erfolgen bzw. wenn man telefonisch niemanden erreicht muss man andere Wege gehen. Den Wasserstand abzulesen hat keinerlei Dringlichkeit welche einen Zutritt rechtfertigen könnte.

Da geht es übrigens auch nicht um kosten, ein Vermieter darf ja auch nicht einfach unangekündigt in den Keller maschieren nur weil er einen Schlüssel hat und somit keine Kosten verursacht ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Endeffekt hat das schriftlich zu erfolgen bzw. wenn man telefonisch niemanden erreicht muss man andere Wege gehen.

Kann ich aus rechtlicher Sicht und Mietersicht vollkommen verstehen. ABER und das sollte man nicht verdrängen, als Vermieter musst du irgendwann die Uhren ablesen um deinen Verpflichtungen nachzukommen.
Den Wasserstand abzulesen hat keinerlei Dringlichkeit welche einen Zutritt rechtfertigen könnte.

Würde bedeuten wenn du oder der TE mir nicht den Zugang zur Uhr gwährt, kann keine Nebenkostenabrechnung erstellt werden? Ich bleibe also auf den Kosten sitzen?
Versteh mich nicht falsch, ich heiße es nicht für gut sich so Zugang zum Keller zu verschaffen. Aber ein Mietverhältnis beinhaltet immer 2 Parteien. Es ist ein geben und nehmen und der Mieter sollte auch mal an die Verpflichtungen des Vermieters denken (Ablesen der Wasseruhr).

Da geht es übrigens auch nicht um kosten, ein Vermieter darf ja auch nicht einfach unangekündigt in den Keller maschieren nur weil er einen Schlüssel hat

Ja rechtlich hast du vollkommen recht. Kein Thema.
Aber stell dir folgendes Konstrukt: Du gehst morgens aus dem Haus, kommst abends wieder und merkst Mist Schlüssel in der Wohnung. Option 1 du rufst den Schlüsseldienst oder Option 2 du rufst dein Vermieter an, der einen Notfallreserveschlüssel hat.
Du glaubst nicht wie viel Geld meine Mieter dadurch schon gespart haben. Natürlich muss man ein gewisses Vertrauen zu seinem Ver/Mieter haben, aber bei mir klappt das fast immer.
 
Mein Zweitschlüssel liegt bei meinen Eltern oder bei Freunden, die in der Nähe wohnen. Niemals beim Vermieter! Der Vermieter darf beim mir aber auch nach rechtzeitiger Ankündigung (sieben Tage vorher) gern in meinen Keller oder meine Wohnung.
 
P4ge schrieb:
Würde bedeuten wenn du oder der TE mir nicht den Zugang zur Uhr gwährt, kann keine Nebenkostenabrechnung erstellt werden? Ich bleibe also auf den Kosten sitzen?

Nein, der Zugang muss gewährt werden, allerdings in Absprache und beispielsweise in Anwesenheit des Mieters wenn dieser das wünscht, damit kann man sicherstellen, dass sonst nichts gemacht wird ;)
Das wäre übrigens für beide Seiten vorteilhaft, damit der Mieter nachher auch nicht sagen kann, dass irgendetwas fehlt oder kaputt ist.
 
Nein, der Zugang muss gewährt werden, allerdings in Absprache und beispielsweise in Anwesenheit des Mieters wenn dieser das wünscht, damit kann man sicherstellen, dass sonst nichts gemacht wird

Und willkommen im Teufelskreis.

Ich muss rein, kann aber "legal" nicht rein, weil ich den Mieter nicht erreiche. Komme ich dann mit Verzug an das Objekt meiner Begierde, bekomme ich den Vorwurf die Abrechnung mit falschen Werten errechnet zu haben.
Aus diesem Grund stehe ich angeblichen "Mieter-Recht Stärkungen" immer kritisch gegenüber. Mir dann auch noch den Mieter daneben zu stellen, nur um die Uhr abzulesen .... das brauch ich echt nicht. Ich will doch nur 1 Zahl und keine Wohnungsabnahme.

Das wäre übrigens für beide Seiten vorteilhaft, damit der Mieter nachher auch nicht sagen kann, dass irgendetwas fehlt oder kaputt ist.

Ich sags mal so, zum Glück habe ich immer ein gutes Verhältnis mit meinen Mietern. Klar das kann man nicht mit allen machen, aber wie oben schon geschrieben, es ist ein geben und nehmen. Und wenn ich halt ein biestiger Mieter bin, kann da auch keine Freundschaft zum Vermieter entstehen.
 
Naja, eine Uhr abzulesen kommt jetzt alles andere als überraschend, da kann man doch 3 Wochen vorher schon mal anfangen Bescheid zu geben. Erreicht man dann den Mieter nicht sofort, kann man noch etwas schriftliches dort lassen und wenn dann immer noch keine Antwort kommt, darfst du dir ja auch Zutritt verschaffen.

Ich hatte mal eine Vermieterin da hat dieses Bescheid geben der Hausmeister übernommen und der hat dir den Brief in die Hand gedrückt.
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo7 schrieb:
Naja, eine Uhr abzulesen kommt jetzt alles andere als überraschend, da kann man doch 3 Wochen vorher schon mal anfangen Bescheid zu geben. Erreicht man dann den Mieter nicht sofort, kann man noch etwas schriftliches dort lassen und wenn dann immer noch keine Antwort kommt, darfst du dir ja auch Zutritt verschaffen.

Genau so gehört das gemacht. Hier ist es dem Vermieter afaik sogar verboten, Schlüssel zur Mietsache zu behalten, eben gerade um unerlaubtes Betreten zu verhindern.
In meiner letzten Wohnung war das eigentlich immer ganz gut mit der Vorankündigung von Besuchen, nur einmal haben sie 2 Tage vor einer Elektrokontrolle (Elektriker benötigt Zugang zu sämtlichen Steckdosen) ein Schreiben in den Briefkasten gelegt. Leider war ich 10 Tage auf Baustelle, bis ich das mitbekommen hab.
Die Kontrollen sind alle 25 Jahre fällig, da hat wohl irgendjemand geschlafen.
 
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