MeisterOek schrieb:
Das Kriterium war, dass ich diese Horizon Box nehmen musste, weil es laut denen keine Möglichkeit
gibt das Packet mit anderer Hardware zu verbinden, da eben die Smartcard fest in deren Gerät
verbaut sei.
Ist richtig (naja, streng genommen ist sie nicht "verbaut", sondern einfach nur die Nummer direkt im Gerät...). Das ändert aber nichts daran, dass es völlig egal ist auf welche Smartcardnummer etwas freigeschalten ist.
Allerdings ist es bei solchen Angeboten eben oftmals so dass es Bedinungen unabhängig von der technischen Umsetzbarkeit gibt.
Technisch gesehen
kann jede Smartcard verwendet werden, aber im Angebot is es eben aneinander gekoppelt. Ohne das eine nicht das andere (oder zumindest nicht zu diesem Preis). Du kannst ja mal Fragen ob es diese Option ggf. zu einem anderen Preis ohne die Box gibt.
MeisterOek schrieb:
Ich sehe nur eine Möglichkeit: 2Play Fly Internet+Telefon und die irgendwie davon überzeugen mein
TV Packet unangetastet zu lassen und eben die Komfortfunktion für die Kabel-Fritzbox.
(Hier bin ich mir jedoch nicht sicher, ob sie sich nicht stur stellen und meinen sie könnten mein
TV-Packet nicht so belassen)
Siehe oben, wird einfach das Angebot in dieser Kombination sein.
MeisterOek schrieb:
Mir gings primär drum, ob meine Bildqualität leidet oder der Komfort, z.B. Sendersuchlauf, Programmguide,
etc. und ich hörte die Horizon Box sei laut....das ist schlecht, weil die im Schlafzimmer neben dem Bett steht
(1,5m Abstand).
Wäre halt der Fall wenn das Teil Lüfter hat, was ich nicht glaube (aber auch nicht weiß).
MeisterOek schrieb:
Selbst als Bestandskunde und Wechsel hätte ich die 14 Tage Rückgaberecht?
Ja, jede Änderung an einem Vertrag (sofern sie im Fernabsatz erfolgt) hat 14 Tage Widerrufsrecht (es sei denn natürlich es ist vertraglich anders geregelt und/oder du verzichtest aktiv darauf).
Darauf muss dich der Kundenbetreuer übrigens hinweisen. Die Frist beginnt immer mit der Änderung des Vertrages, aber frühestens mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung. Wenn du (telefonisch oder schriftlich) keine Widerrufsbelehrung erhalten hast, hast du theoretisch 2 Jahre und 14T Widerrufsrecht (wird nur schwer das nachzuweisen). Ich gehe aber mal davon aus dass ein Unternehmen wie UM sicherlich eine WR Belehrung bei der Vertragsbestätigung beilegt um diese Problematik zu umgehen, denn seien wir mal ehrlich, Kundenberater sind auch nur Menschen und die vergessen auch mal so eine WR Belehrung