Fahrzeug angestreift, er Mitschuld?

S4b0teuR

Lieutenant
Registriert
Feb. 2014
Beiträge
773
Moin,

mir ist heute morgen leider ein kleines Malheur passiert, beim Rausfahren aus der Garage habe ich den neben mir angestreift.

Habe Fotos gemacht und ein Zettel hinterlegt.

Was mir allerdings aufgefallen ist, dass der Vorderteil seines Autos ziemlich weit hinausragte aus der Lücke, bestimmt so 20cm hätte er noch reinfahren können.

Kann ich ihm dafür eine Mitschuld geben und wie verhalte ich mich jetzt?!

Äußerlich hat der keine Beulen davon getragen, sondern etwas Lackschäden.

Mit freundlichen Grüßen
 
Zuletzt bearbeitet:
Du bist gegen ein geparktes Fahrzeug gefahren. Steh zu Deinem Fehler und bezahl den Schaden entweder selbst, sollte er nicht allzu hoch sein, oder lass es eben über Deine Versicherung laufen. Immer diese Versuche andere (mit)verantwortlich zu machen.
 
Zettel hinterlegen genügt nicht. Du hast Fahrerflucht begangen, sofern du den Sachverhalt nicht (deutlich) gekürzt/zusammengefasst hast.
 
Auf dem Zettel steht, dass ich den Wagen beim Rausfahren angestreift habe.

Ich stehe zu meinem Fehler, aber wenn der nicht ordentlich einparkt und man beim Rausfahren eine gewisse Routine entwickelt und auf einmal kracht es und er dann so blöd steht, ärgert mich das natürlich.

Möglicherweise währe nämlich nichts passiert, wenn er diese 20cm weiter drinnen stehen würde... -.-

Mit freundlichen Grüßen
 
Du bist aber verantwortlich beim Ausparken die entsprechende Vorsicht walten zu lassen. Der Wagen stand da ja nicht plötzlich sondern schon die ganze Zeit - es war dir also bewusst das dort ein Hindernis ist.
Wenn, deiner Meinung nach, zu wenig Platz vorhanden war, hättest du keinen 'Ausparkversuch' starten dürfen oder dich entsprechend durch eine dritte Person einweisen lassen müssen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Er kann auch quer über 3 Parkplätze stehen, eine Teilschuld hat er in dem Vorfall trotzdem nicht. Das einzige was man machen könnte wäre eine Strafe wegen falschem Parken, das passiert bei 20 cm normalerweise nicht.

Ansonsten hättest du den Vorfall der Polizei melden müssen, der Unfallgegner könnte eine Anzeige wegen Fahrerflucht stellen.

Nachtrag bzgl. Fahrerflucht: Sofern das auf öffentlichen Straßen passiert ist. Sollte das in einer privaten Garage passiert sein kommst es darauf an ;)
Und leider verhalten sich nur sehr wenige Personen korrekt und melden es der Polizei, sogar so wenige, dass die Polizei überrascht wirkt wenn man dort anruft und nachfragt ob jemand einen Unfall gemeldet hat und dann sogar selbst fragt ob nicht ein Zettel hängt - ich hatte damals Pech.
 
Zuletzt bearbeitet:
Alles klar, danke für die Hinweise. Weiß ich Bescheid.

Mal schauen, was er für einen Schaden angibt.

Und dann lasse ich es über die Versicherung laufen.

Mit freundlichen Grüßen
 
Das mit dem Zettel ist juristisch erstmal irrelevant. Sofern dir der andere Fahrer ans Bein pissen will, kann er dich dennoch wegen Fahrerflucht anzeigen. Hat die Person sich bereits bei dir gemeldet?
 
Nein, noch nicht.

Ja, auch wenn es irrelevant ist, ich habe ihm da was hinterlassen und bin nicht arglistig vorgegangen... denke nicht, dass er da einen Aufstand diesbezüglich macht.

Heute am Sonntag ist er vielleicht nicht unterwegs und meldet sich dann morgen vielleicht. Abwarten.
 
Und was ist, wenn er denkt das ist Werbung und schmeißt den Zettel einfach weg? oder es regnet? oder ein jugendlicher macht sich einen Spass dadraus den Zettel zu entfernen?


DU musst das selber der Polizei melden, sonst ist es Fahrerflucht.
 
Zettel reicht nicht aus, war gerade erst im ADAC Ratgeber drin, dass es trotzdem als Fahrerflucht gewertet wird bzw. ausgelegt werden kann.
 
Weist du, wem das Auto gehört und wenn ja, hast du dich dann eigentlich schon bei ihm gemeldet?
 
Hätte, wäre, wenn gibt es nicht. Ruf bei der Polizei an und melde den Schaden...
 
Zettel reicht definitiv nicht aus wie ich schmerzhaft am eigenen Leib erfahen durfte. Melde Dich bei der Polizei, ansonsten gilt das als Fahrerflucht und das kann unangenehm werden.
 
Und das ist ja auch nichts schlimmes. Du musst dich ja nicht irgendwie selber anzeigen oder sonst irgendwas, sondern den Unfall einfach nur melden damit die Polizei den Unfallgegner ermitteln und benachrichtigen kann.
 
Du bist verpflichtet, Dich innerhalb von 24 Studen nach dem Unfall bei der Polizei zu melden. Dies nennt sich "24-Stunden-Regelung". Besuche dazu die nächst gelegene Polizeistation. Anrufen kann er, aber ein persönliches Erscheinen ist zwingend. Der Polizei ist folgendes mitzuteilen: Unfallbeteiligung, Anschrift und Autokennzeichen, des in den Unfall verwickelten Fahrzeugs.

Die Quoten zur Unfallfluchtaufklärung sind nicht so glänzend; da versteht die Polizei keinen Spaß. Nach ausreichender Wartezeit, kann ein Zettel hinterlassen werden, was bedeutet, dass man umgehend zur Polizei gehen sollte! Wenn Die Polizei vor Deiner Tür steht, ist die Sache gelaufen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Alles klar, ich melde mich später bei der Polizei.

Mit freundlichen Grüßen

Nachtrag:

Wie läuft das mit der Versicherung?

Wenn ich den Fall über die Versicherung laufen lassen, wird der Beitrag ja steigen, oder?

Mit freundlichen Grüßen
 
Zuletzt bearbeitet:
Korrekt, sofern du keinen "Freischuss" im Vertrag vereinbart hast.

Die Uhr läuft aber gegen dich. Nach 24 Stunden oder bei vorheriger Anzeiger ist die Möglichkeit für dich vorbei.

@ gravitas

Woher nimmst du das mit dem persönlichen Erscheinen?
 
Ja, er hat sich eben gemeldet, da ich auf der Arbeit bin, habe ich ihm geschrieben dass ich mich später melde.

Hängt die Erhöhung des Beitrags von der Schadenssumme ab oder läuft das pauschal?

Mit freundlichen Grüßen
 
Zurück
Oben