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Das hängt vom Vertrag ab. Je nach Schaden und Vertrag kann es auch Sinn machen das ganze privat zu klären, z.B. wenn es einen Selbstbehalt gibt und die Schadenssumme in der Nähe von diesem ist usw. Dann erspart man sich unter Umständen die Beitragserhöhung.
Falls du einen Versicherungsmakler hast welchen du vertraust, kannst dich sicherlich bei diesem informieren.
@ Idon: Die Polizei kann darauf bestehen; zur Überprüfung der persönlichen Daten bzw. Identität.
Ich würde das persönliche Erscheinen auch als verbindlicher und ein persönliches Vorsprechen eher positiv werten.
Kontakt aufnehmen und zwar umgehend ist auf jeden Fall besser als später! Auch, wenn es erst mal ein Anruf ist; die sagen, dann schon, was sie brauchen! Eventuell wollen die auch Beweise sichern und ein Bild vom Auto machen.
EDIT: Lese gerade er hat sich gemeldet! Gut; hätte auch anders laufen können!
Meiner Erfahrung nach läuft es in BW und BY so, dass die Polizei nach einem Anruf vorbei kommt - zumindest dann, wenn sich der Verursacher noch am Unfallort befindet.
@ Idon: Genau! Wenn man sich noch am Unfallort befände. Hier liegt das allerdings anders. Der Verursacher hat den Unfallort verlassen. Somit tritt die 24-Stunden-Regel in Kraft. Er muss sich melden; was die Polizei dann fordert, liegt auf einem anderen Stern. Ich bin kein Anwalt; aber das weiß ich; die Polizei muss nach Verlassen des Unfallortes sofort in Kenntnis gesetzt werden.
Die Hochstufung ist übrigens unabhängig von der Schadenhöhe, egal ob der Versicherer 10€ oder 100.000€ zahlt, die Hochstufung bleibt die selbe und ist abhängig von den, dem Vertrag hinterlegten Schadenfreien Jahren, Anzahl an Vorschäden im laufenden Kalenderjahr etc.