Mietrecht ? Verbieten der Waschmaschine in der Wohnung?

Klar. Ob eine "Schlechterstellung" damit einhergehen "darf" steht aber auf einem anderen Blatt.
Lass mal die Waschmaschine weg und mach mal eine Geschirrspülmaschine daraus.
Wenn man einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschreibt bei dem die Einbauküche zur Mietsache dazugehört, dann gehört sie in der Ausstattung und dem Zustand dazu, wie man sie bei der Vertragsunterzeichnung zur Nutzung überlassen bekommen hat.
Wird dann nachträglich eine minderwertigere Ausstattung in die Mietsache eingebaut stellt das ja logischerweise eine Wertminderung der Mietsache dar und dann "darf" man als Mieter auch garantiert weniger bezahlen. Wie viel weniger sollte dann jedoch lieber wieder ein Fachmann mit beurteilen...
 
Oh Klasse...sich von der Hausverwaltung trennen und alles selbst in die Hand nehmen. Ein neuer Mietvertrag ist nicht notwendig, ein paar Basics in Sachen Mietrecht sollten aber drin sein.

Die heutigen Vermieter sind keine Juristen und glauben, stets im Recht zu sein...
 
So, melde mich mal wieder . Das Gespräch verlief recht gut . Die Waschmaschine kann drin bleiben.
Den neuen Mietsvertrag soll ich erst Montag bekommen, heut wurde ich angerufen. NUR so wie ich das herausgehört habe , wollen sie die Kautionvon 500 auf 900 Euro erhöhen . Sprich 500 Euro hatte ja der alte Vermieter bzw diw Hausverwaltung i.A erhalten und noch aml 400 Euro zusätzlich an Kaution...und da spiele ich dann nicht mit .
Mir soll ein komplett neuer Vertrag auf die Augen gedrückt werden.
Gegen die Mieterhöhung auf Mietspiegel werde ich nichts machen können. Aber Vertrag muß und werde ich nicht Unterschreiben wenn die Kaution erhöht wird. Dann wird halt nur die Miete angepasst und der alte Vertrag ist ja bindend!? Darf der neue Vermieter denn auch die Kaution erhöhen oder nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Amiga500 schrieb:
Gegen die Mieterhöhung auf Mietspiegel werde ich nichts machen können.
Recherchier mal, ob an deinem Wohnort eine Kappungsgrenze existiert. Falls ja, liegt diese in der Regel bei 15-20%, könnte sein, dass du dann noch immer unterhalb der Vergleichsmieten liegst.
Index- oder Staffelmiete vereinbart, d.h. ohnehin automatisch steigend? Dann hat sich eine Erhöhung über die vereinbarte Erhöhung hinaus ohnehin erledigt.

Amiga500 schrieb:
Aber Vertrag muß und werde ich nicht Unterschreiben wenn die Kaution erhöht wird. Dann wird halt nur die Miete angepasst und der alte Vertrag ist ja bindend!? Darf der neue Vermieter denn auch die Kaution erhöhen oder nicht?

Die Kaution ist fester Vertragsbestandteil.
Eine Änderung bedarf deiner Zustimmung.
 
@Amiga500

wenn ich das so lese hast du da ja einen richtig netten neuen Vermieter :freak:
Kaution darf natürlich nicht erhöht werden, vielleicht darum auch der neue Mietvertrag mit höherer Kaution...
Die kommende Mieterhöhung würde ich auch auf jeden Fall prüfen lassen genau wie die kommende Nebenkostenabrechnung. Da wird garantiert auch nicht alles passen.
 
Danke euch , das werde ich machen laßen.

Also ich glaube die Erhöhung auf Mietspiegel ist gerechtfertigt. Da ich Eh immer unter Mietspiegel lag und in 6 Jahre auch noch keine Mieterhöhung hatte. Die Andeutung mit einer Erhöhung der Kaution bereitet mir auch irgendwie Magenschmerzen.
 
Kautionserhöhung nach sechs Jahren:freak:

Dem stimmt man natürlich nicht zu und was die "alte" Kaution angeht: Du darfst einen Nachweis darüber verlangen, das deine Kaution Insolvenzsicher angelegt ist. Auf einem Kautionskonto oder ähnlichem. Wenn der Vermieter dem nicht nachkommt, darfst du die Miete in höhe der Kaution einbehalten, bis das geschehen ist. Hört sich so an als ob das nochmal relevant sein könnte. In fällen, in denen der Vermieter wechselt, kommt es gerne mal vor das die Kation verschwindet.
 
Amiga500 schrieb:
Also ich glaube die Erhöhung auf Mietspiegel ist gerechtfertigt.

Prinzipiell ja, aber das ist von vielen Faktoren abhängig ob und wie groß die Erhöhung ausfallen darf. Darum unbedingt jemanden drüberschauen lassen der was davon versteht, also Anwalt oder Mieterverein.
 
Nabend da bin ich wieder, also den Mietsvertrag hab ich heut bekommen. Mir wurde gesagt das der alte Mietsvertrag mit der Hausverwaltung geschlossen wurde sie aber von dieser losos will und sich selber um die Sachen kümmern will.Soweit habe ich den Mietsvertrag überflogen und war bis auf die erhöhte Kaution ,nur noch eines was mich stutzige gemacht hatte. Und zwar folgendes zum Punkt " Instandhaltung der Mieträume"

"Der Mieter trägt die Kosten der Reparatur der Installationsgegenstände für Wasser und Gas,Elektrizität der Heiz und Kocheinrichtungen sowie Fenster und Türverschlüsse,soweit die Kosten der einzelnen Reparatur 100 -Euro und der Mieter dadurch in den letzten 12 Monaten entstehenden Aufwand 200 Eur höchstens jedoch 8% der jeweiligen Jahrs Nettomiete nicht überteigt. "

Da ist folgendes anders als in meinem alten Mietvertrag einmal die Reparatur der Installationsgegenstände für Wasser und Gas ,Elektrizität der Heiz und Kochgegenstände" was so in meinen alten Mietvertrag nicht steht und das mit dem "8%" die in meinen alten Mietsvertrag so auch nicht steht,sondern in meinen alten Mitvertrag steht bei " Kleinreparaturen" und der rest mit den 100 Eur und 12 Monate 200 Euro steht in beiden das selbe.
In meinen alten Mietvertrag steht es so
"Die kosten kleinere Reparaturen bis 100 Euro je Schadensfall und Maximal 200 Euro Jährlich trägt der Mieter , sofern es sich um Instandsetzung an Einrichtungen handel, die demhäifigen zugriff des Mieters ausgesetzt sind wie Armaturen, Jealousine,Schalter ,Steckdosen,Rolläden,Ventile, Schlösser oder Verschlussvorrichtungen an Fenster und Türen"

Meine Frage jetzt.
Wenn was an den Heizungen nicht in Ordnung sind oder an der Therme zum erhitzen des Wassers und der Heizung , ist doch der Vermieter für zuständig und wird mir nicht in Rechnung gestellt oder ? Das ist genau das was ich in dem neuen Vertrag nicht verstehe . Werde zwar die Woche einen Termin bei meinem Anwalt machen, aber über Antwort würde ich mich hier trotzdem freuen. Da mir der Punkt etwas Bauchschmerzen bereitet und mich verwirrt . Danke euch !!


Lustigeweise stimmt seit letze Woche mit der Theme was nicht . Was ich meiner neuen Vermieterin Samstag auch mitteilte...ich werde es ihr morgen nochmal Mitteilen..das sie da jemanden schicken soll.

:Edit
ich muß dazu sagen das die alte Hausverwaltung wirklich nen bisschen merkwürdig ist . DIe haben mich angeschrieben weil die nicht wissen auf welchen ihren Konten der Buchungseingang eingegangen ist , da ich zu damaligen Zeit vom Amt gelebt habe , haben die es üperwiesen . Der Punkt ist das die Kaution nicht weg sein darf und es auch nicht mein Problem ist wenn die ihre Finanzhaltung da nicht im Griff haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Amiga500 schrieb:
Meine Frage jetzt.
Wenn was an den Heizungen nicht in Ordnung sind oder an der Therme zum erhitzen des Wassers und der Heizung , ist doch der Vermieter für zuständig und wird mir nicht in Rechnung gestellt oder ? Das ist genau das was ich in dem neuen Vertrag nicht verstehe . Werde zwar die Woche einen Termin bei meinem Anwalt machen, aber über Antwort würde ich mich hier trotzdem freuen. Da mir der Punkt etwas Bauchschmerzen bereitet und mich verwirrt . Danke euch !!

Annahme: Deine Therme muss wirklich repariert werden

Alter Mietvertrag:
Laut altem Mietvertrag übernimmt der Vermieter alles und du hast nichts zu bezahlen, egal was die Reparatur kostet.

Neuer Mietvertrag
a) Die Reparatur kostet unter 100€ -> Du zahlst alles
b) Die Reparatur kostet über 100€ -> Vermieter zahlt

Der neue Mietvertrag ist, mal abgesehen von der Kaution, in der Hinsicht eine klare Verschlechterung für dich. Den würde ich auf keinen Fall unterschreiben.
 
Der neue Mietvertrag scheint extrem auf Kante genäht zu sein. Zum Teil sind das Formulierungen, die von Gerichten so auch schon nicht akzeptiert wurden.

Hast du ihr gesagt, dass du vielleicht nicht unterschreibst? Was war ihre Antwort?
 
Amiga500 schrieb:
Mir wurde gesagt das der alte Mietsvertrag mit der Hausverwaltung geschlossen wurde sie aber von dieser losos will und sich selber um die Sachen kümmern will.
Und Dich kräftig übern Tisch ziehen, will sie auch noch. Der alter Vertrag ist weiter gültig, der neue Besitzer muss den übernehmen und auch wenn man sich von einem Hausverwalter löst, ändert dies nichts an der Gültigkeit der Verträge die vorher von der Hausverwaltung im Namen des Vermieters abgeschlossen wurde.

Aber es ist wohl so, wie ich erwartet habe, der neue Vertrag ist durchweg schlechter für Dich und nur deswegen will die neue Vermieterin den neuen Mietvertrag abschließen. Nur verstehe ich nicht, wieso Du noch weiter fragst, denn es wurde Dir doch geraten sich vor dem Abschluss von jemandem beraten zu lassen der beide Verträge vergleicht, damit Du weißt wo Du mit dem neuen Vertrag im Vergleich zum alten wirklich stehst der einfach den neuen Vertrag einfach abzulehnen, da es von Anfang an extrem unwahrscheinlich war, dass der neue Vertrag für Dich nicht nachteilig sein würde und ich wette das meiste was Dich schlechter stellt, hast Du selbst glatt übersehen.
 
ich habe für Freitag einen Termin bei meinem Anwalt. Und ich glaube ich habe eine Vermutung was da los ist.

Es wird unbedingt verlangt das ich den neuen Mietvertrag unterzeichne worin auch noch eine erhöhte Kaution von 400 Euro auf 900 Euro insgesamt veranschlagt wird. Bei dem neuen Mietvertrag werden die 6 Jahre die ich da schon gewohnt habe somit ungültig bzw jetzt hat sie es schwerer mich hier aus der Wohnung zu bekommen , wenn ich den neuen Unterzeichnen würde wäre es für sie einfacher.

Ich vermute das man mich danach aus der Wohnung versucht zu bekommen und dann ,weil diem Wohnung nun auch mal Mängel hat die Kaution einstreichen will.

Auch das bis heut niemand wegen der Therme vorbeigeschickt wurde zeugt für mich davon das man warten will bis ich den Vertrag unterschreibe damit ich eventuelle für die Kosten aufkomme...

Unterschreiben werde ich NIX und Freitag bin ich bei meinen Anwalt.
 
Du handelst hier genau richtig, unterschreibe auf keinen Fall einen neuen Vertrag! Erhöhung der Kaution ist unbegründet und wird so niemals stattfinden.
 
So, bei der Therme gibt es Bewegung. Also , die Therme hat folgendes Problem.
Wenn ich dusche(oder so warm wasser) Wird das Wasser erhitzt und die Therme springt an (Flamme) irgendwann geht die Flamme aus, das warme Wasser läuft dann logsicherweise aus und kaltes Wasser ist nur noch vorhanden..die Therme braucht ab dann aber wieder minutenalng bis die Flamme mal wieder anspringt und das Wasser erneut erhitzt.
Das problem fing vor ein paar tage an. Das war vorher nicht so .
Laut meiner Vermieterin würde , wenn es kein Problem mit der Therme ist mir die Kosten für den Installateur in Rechnung gestellt.Deshalb hat sie jetzt keinen Installateur bestellt.
Sie kommt morgen und schaut sich das selber erstmal an und wird sich überzeugen können dass die Therme viel zu lange braucht um wieder erneut anzuspringen um das Wasser zu erhitzen. Sollte sie das Problem nicht lösen können...werde ich wohl nicht für kosten auftreten fals ein Installateur nichts findet oder ?? Den Zahn ziehe ich ihr . Irgendwas stimmt ja nun nicht , was vor einigen Tagen noch völlig normal war ..somit ist es ihre Sache das zu lösen und nicht meine ..bye the way ..jemand ahnung was das Problem mit der Therme sein könnte ? Muß ja deswegen kein Extra thread eröffnen :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie wird die Therme gezündet, über Batterie? Dann könnte die Batterie am Ende sein und sonst wäre vielleicht mal eine Reinigung nötig, sollte man hören können das die Therme zwar versucht zu zünden, es aber nicht schafft.
 
Bloß nichts unterschreiben. Alle neuen Mietverträge sind schlechter als alte. Das weiß ich aus Erfahrung. Später hatte ich selber, dann eine Kündigung wegen "Eigenbedarf".

@Holt
wenn die Therme versucht zu zünden und es geht nicht, dann kann es auch die Elektrode sein die abgenutzt ist.
 
Ich hoffe dein Anwalt ist auf Mietrecht spezialisiert und/oder ein sehr engagierter Anwalt. Ich kann dir nur nochmal empfehlen dich lieber beim Mieterbund beraten zu lassen. Oder komplett auf eine Beratung verzichten und einfach nicht unterschreiben. Ich finde es sowieso merkwürdig das der Mieter Kosten für Heizungsreparaturen (bis 100€) und ähnlichem zahlen soll. Das sind ja keine Schönheitsreparaturen mehr. Ob das eine gültige Klausel ist?

Es scheint so, als ob deine Vermietern zu den geschätzten 90% der Vermieter gehört, die ihr Geld anlegen wollen, aber null Ahnung vom Mietgeschäft haben. Also ob ich ein Taxiunternehmen aufmachen würde, ohne mich vorher mit dem Personenbeförderungsgesetz auseinander zu setzen....
 
Kallenpeter schrieb:
Also ob ich ein Taxiunternehmen aufmachen würde, ohne mich vorher mit dem Personenbeförderungsgesetz auseinander zu setzen....
Was sich dann UBER nennt :evillol:
 
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