News Finnisches Gericht erklärt DVD-Schutz für unwirksam

Christoph

Lustsklave der Frauen
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Wie vor wenigen Tagen bekannt wurde, hat ein in Finnland ansässiges Gericht den bei DVDs eingesetzt Kopierschutz CSS („Content Scrambling System“) für unwirksam erklärt. Mit dieser Begründung sprach das Gericht zwei Angeklagte frei, die auf einer Webseite eine Anleitung zur Umgehung des Kopierschutzes verbreitet hatten.

Zur News: Finnisches Gericht erklärt DVD-Schutz für unwirksam
 
Sehr interessant, mal schauen ob sich dadurch was ändert.
Und wenn es dann wirklich legal wird die DVDs zu kopieren, merken die ganzen Firmen vllcht mal, das der einzige Weg Raubkopien zu unterbinden ist, dem Käufer Vorteile zu bieten, und ihn nicht durch alle möglichen Kopierschutzmechanismen einzuschränken. Der legale Käufer muss doch Vorteile haben, und im Moment hat er nur Nachteile.
 
Ein sehr interessantes Urteil- dem man so nur zustimmen kann. Genau genommen ist der Kopierschutz nur wirksam, weil e r nicht umgangen werden DARF.
Aus rein technischer Sicht könnte die Filmindustrie die ganzen Spielereien auch einfach sein lassen und auf jedweden Kopierschutz verzichten.

Gibt so viele Programme die den "Kopierschutz" mit einem Knopfdruck aushebeln...

Allerdings sehe ich auf Jahre keine Änderung in unserem komischen Rechtssystem. Und solange es Richter gibt wie am Landgericht Hamburg wird die Film- und Softwareindustrie Ihren Willen bekommen...
 
Dann wäre es in Finnland ja quasi legal mit CSS geschützte DVDs zu kopieren...
Denn wenn dieser nicht mehr als Kopierschutz anerkannt wird, ist er ja auch nicht mehr vorhanden. Und laut Gesetzt (zumindest bei uns) heißt es ja, das nicht kopiergeschütze Medien nach belieben kopiert werden dürfen.

Oder habe ich da jetzt was falsch verstanden?
 
nun wären die preise nicht so hoch, würden viel mehr dvds, cds und co. gekauft.

schaut euch mal die preisentwicklung an:
früher so 98 hat eine doppel cd wie bravohits oder ein dickes album um die 20 DM gekostet - heute kostet sowas 20 Euro, also 40 DM.

jetzt zum thema:

warum sollten die auch keine solche anleitung veröffentlichen dürfen ? wenn ich etwas kaufe darf ich damit doch machen was ich will oder ? also aufschrauben, rumbasteln ... natürlich darf ich es nicht vervielfältigen, da es nicht mein geistiges eigentum ist, aber solange man das nicht tut kann man doch damit spielen.

das würe doch dasselbe wenn ich eine anleitig veröffentliche, wie man kartenautomaten überlistet - was soll daran schlimm oder strafbar sein ? erst der der das dann verwendet macht sich natürlich strafbar.

oder macht sich jetzt der erfinder der leiter strafbar, weil man damit über zäune klettern kann über die man nicht klettern darf ?

irgendwie kommt mir das aber bekannt vor ... und zwar von der gez^^ die kassieren nämlich geld - und das nicht, weil sie eine leistung vollbracht haben (also ich einen service genutzt habe), sondern weil es mir möglich ist, deren service zu nutzen.

nun noch was lustiges: http://www.boingboing.net/2007/05/31/amazing_mystery_of_t.html

-gb-
 
find ich gut.... wie #2 schon sagt, die müssen mal merken, dass das nicht der richtige Weg ist.
 
das ist nicht ganz richtig!

das kopieren ist immer noch verboten; es war ja schon damals laut dem urheberrecht verboten cds zu kopieren, auch wenn sie kein kopierschutz hatten.

hier wurde jetzt lediglich erlaubt den kopierschutz zu knacken
 
@ gustl87

Soweit ich mich erninnere habe ich für die BravoHits (ja, die habe ich auch einmal gekauft, aber die Nummer war da sogar noch einstellig ;)) immer so um die 40 Mark bezahlt.
Auf DVD's trifft das mit den hohen Preisen nicht mehr wirklich zu.
Wer natürlich der Meinung ist, dass man die Special/Limited-Edition gleich nach Release kaufen muss, der wird natürlich zur Kasse gebeten.
Die meisten Filme gibt es ja eh schon für 10€ (sofern sie ca. ein halbes Jahr alt sind). Und das ist für einen Film ein fairer Preis (wenn man bedenkt, wie teuer Kino ist).

Außerdem kommt es darauf an, was du kaufst! Wenn du die Rechte an dem Produkt kaufst, dann darfst du machen was du willst. Du bezahlst ja bei z.B. Windows für eine Lizenz. Dann darfst du es auch nicht (für den privaten Gebrauch) vervielfältigen.
Es gibt auch soetwas wie Beihilfe zu Straftaten! Und dafür kann man sehr wohl belangt werden! Der Vergleich mit der Leiter hinkt ja wohl etwas...
 
Naja, im Endeffekt ist ein Kopierschutz ja meist sowieso nur ein absichtlicher "Fehler" auf der Scheibe der dann überprüft wird.
 
Das überrascht mich aber jetzt^^
Hätte nicht gedacht,dass es noch sowas wie Verstand und Logik in der Justiz gibt.
Möglicherweise ja ein Lichtblick auf weitere richtige Entscheidungen:)

Gruß
 
@12
danke, der erste vernünftige post hier neben kindersprüchen wie "nun merken die konzerne mal wos langgeht"

man bezahlt heute für pc-spiele auch noch genausoviel wie vor 10/15 jahren, im grunde sogar weniger, berücksichtigt man die kaufkraftentwicklung (klick -> €50,62 // klick -> €42,95 usw). ähnlich ists bei cds und dvds. lustigerweise kommen diese sinnfreien konstatierungen meist von leuten mit ner 600€-grafikkarte, die sich ebenfalls über 80€ für n betriebssystem beschweren und erstmal grundsätzlich "anti" sind .. denn anti = cool .. zumindest in den universen diverser "menschen"

und nochmal für unsere "ich les die überschrift und poste ohne plan": hier gehts einzig und allein um _ein_ urteil in _einem_ land und _einem_ speziellen fall. dass css "unwirksam" ist sollte jedem halbwegs fähigen pc/dvd-user klargewesen sein. das urteil ist im grunde so, als hätte man jetzt offiziell bestätigt, dass wasser nass ist und man nicht dafür verknackt werden kann, wenn man _nicht_ täglich duscht. also bitte mal bälle flach halten
 
Zuletzt bearbeitet:
Mich wundert überhaupt wie man so ein Gesetz formulieren kann:
So setzen beide Straftatbestände voraus, dass ein „wirksamer“ Kopierschutz umgangen werden soll.
Kommt natürlich immer auf die Definition an, aber imo ist ein Kopierschutz in dem Moment schon nicht mehr wirksam sobald es auch nur eine Möglichkeit gibt ihn zu umgehen, egal wie kompliziert Sie sei.
-> Sobald man ihn umgeht ist ein Kopierschutz nicht mehr "wirksam".
-> Das Gesetz dürfte nie greifen
 
@ Seppuku
Da gebe ich dir Recht. DVDs sind nicht mehr teuer. Ich persönlich gebe selten mehr als 10€ dafür aus, mal muss ich halt länger warten mal nicht bis der Preis erreicht ist. Allerdings möchte ich meine DVDs doch gerne kopieren können, denn unter der Woche wohne ich woanders und wie es der Teufel nun mal will, ist der Film den ich schauen möchte gerade in der anderen Wohnung. Zudem möchte ich auch DVDs auf meinem Laptop anschauen. Nun gut, ich kann natürlich immer einen Stapel DVDs mitnehmen, aber wer schon mal eine DVD auf seinem Laptop angeschaut hat, weiß wie sehr sich der Akku freut und ich habe nicht immer die Möglichkeit mit einem voll geladenem Akku auf Reisen zu gehen und auch keine Lust von Steckdose zu Steckdose zu rennen (dafür habe ich mir ja extra einen Laptop zugelegt). Es gibt also durchaus Gründe, warum ich für dieses Urteil bin.

@ Blutschlumpf
Ja, dasselbe habe ich auch gedacht. Ist irgendwie schon komisch formuliert.
 
hier geht es aber nur um dvd's die mit CSS "kopiergeschützt" sind. das heisst z.b. macrovision kopiergeschützte dvd's dürfen trozdem nicht kopiert werden. und soviel ich weiss hat fast jede dvd diesen kopierschutz
 
Für Macrovision brauchst du aber kein Programm um es zu umgehen.
Wenn du die DVD auf den Rechner kopierst und von da guckst greift Macrovision nicht und sobald du anfängst neu zu kodieren ist Macrovison eh weg.
 
Also, erstmal ist CSS technisch kein Kopierschutz, sondern eine Verschlüsselung bzw. ein Abspielschutz/ eine Abspielsperre. Man könnte auch von einer Verdongelung mit Lizenz-Hardware sprechen (bzw. dem Versuch, das zu erreichen :D)

Scrambling
Wikipedia

mumpitz89 schrieb:
das kopieren ist immer noch verboten; es war ja schon damals laut dem urheberrecht verboten cds zu kopieren, auch wenn sie kein kopierschutz hatten.
Nein, Sicherheitskopien sind selbstverständlich erlaubt, solange ich Software oder Filme, etc. legal gekauft habe. Man darf nur keinen "wirksamen Kopierschutz" umgehen, das ist verboten.

GrafikTreiber schrieb:
Man sollte die Kläger verklagen...
??
Die haben sich selbst angezeigt...wovon redest du?

Blutschlumpf schrieb:
Mich wundert überhaupt wie man so ein Gesetz formulieren kann:So setzen beide Straftatbestände voraus, dass ein „wirksamer“ Kopierschutz umgangen werden soll.
Kommt natürlich immer auf die Definition an, aber imo ist ein Kopierschutz in dem Moment schon nicht mehr wirksam sobald es auch nur eine Möglichkeit gibt ihn zu umgehen, egal wie kompliziert Sie sei.
-> Sobald man ihn umgeht ist ein Kopierschutz nicht mehr "wirksam".
-> Das Gesetz dürfte nie greifen
Das ist ja das bemerkenswerte. Das Gesetz ist imo bewusst schwammig gehalten, um den Gegnern der Conten-Mafia das Leben schwer zu machen, weil die Definition für Unsicherheit sorgt.

Im Prinzip ist ja jeder Kopierschutz knackbar, weshalb sich die Frage stellt, was "wirksam" bedeutet. Die finischen Richter (bzw. die Sachexperten) sind da sehr pragmatisch rangegangen, weil die reale Situation nun einmal so ist, dass CSS niemanden mehr aufhält, weil also die Überwindung des Kopierschutzes nicht nur möglich, sondern praktisch auch "einfach" zu realisieren ist. Nach dieser Definition ist ein Kopierschutz dann nicht mehr "wirksam".

Eine Frage hätte ich da noch: Welches OS kann denn bitte defaultmäßig CSS knacken?
 
gutes urteil finde ich.

mal sehen was die industrie macht und ob die gesetze noch geändert werden
 
Ich finde eh man sollte Kopierschütze ganz weglassen, da leiden nur die Leute drunter die Geld bezahlt haben für ihre DVDs, die Umsonstsauger haben eh ne geknackte Version des betreffenden Films. Ich habe viele DVDs die wegen Kopierschutz im Player nicht laufen, hab inzwischen zwei DVD Player, aber selbst das reicht nicht um alle gekauften Filme abspielen zu können.
Wo ist die Logik wenn man mehrere Player braucht um seine Original-DVDs abspielen zu können ?
 
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