Unterlassene Hilfeleistung?

Ferus

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hallo zusammen, ist es eine unterlassene hilfeleistung wenn am straßenrand/auf der rechten fahrbahn, der gegenrichtung ein auto mit warnblinker steht (auf der landstraße, kurz vor einer ortschaft) und man daran vorbei fährt? es heißt ja "Zumutbar ist die Hilfe dann, wenn Sie sich nicht selbst in Gefahr für Leib und Leben bringen."

und ich meine, doch das man sich in so einer situation durchaus selbst in gefahr begibt
 
Da ist weder ein Unglücksfall noch eine gemeine Gefahr noch Not erkennbar, ergo fehlt es schon am Tatbestand des 323c.
 
ah ok danke.

und wie schaut das ganze aus wenn sich eine person von dem warnblinkenden auto sich auf das vorbeifahrende zubewegt? nicht anders nehme ich an, oder?
 
ich kenn mich zwar nicht so gut aus, aber ich würde darauf tippen, dass wenn du erkennen kannst dass die person hilfe braucht, dass du dann auch helfen müsstest.

aka steht ein auto mit warnblinkanlage am rand kann das alles heißen

steht aber daneben jemand und winkt als möchte er auf dich aufmerksam machen, dann ist das für mich ein erkennbares signal.

dazu aber noch die frage: wie kommst du auf die idee? ist dir leicht genau das passiert? oder wie kommst du darauf? meine einzige erklärung wäre dass du jemanden gesehen hast der hilfe brauchen könnte, aber du bist einfach weiter gefahren ???
 
@Ferus
Bei unterlassener Hilfeleistung geht es um Hilfe bei Verletzten oder generell Menschen in Not und nicht um Hilfe, wenn jemand anderem einfach nur der Wagen stehen geblieben ist und er Starthilfe bräuchte.
 
ja mir ist die oben beschriebene situation vorhin auf der heimfahrt passiert, aber die person ist in richtung von meinem auto gelaufen und hat nicht gewunken oder ähnliches... bevor ich großartig reagieren konnte war ich auch schon daran vorbeigefahren.

die person sah auch nicht verletzt aus, das auto war auch noch ganz, es waren keine schäden erkennbar.
dazu muss ich sagen (vll. auch um mein gewissen etwas zu beruhigen) das gleich "um die ecke" also ca. 50m weiter ein hotel & restaurant steht
 
naja ich würde mal nicht auf unterlassene hilfeleistung tippen in dem fall.

du hast ja schließlich nicht erkannt dass es sich um einen notfall handelt...außerdem hat sie sicherlich nicht dein Kennzeichen gesehen.

Wäre z.B jemand sichtbar auf dem Boden gelegen oder das Auto um einen Baum gewickelt, dann würde es da schon anders ausschauen.

Zitat von wiki:
Ein Unglücksfall ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, das erhebliche Gefahren für Menschen oder Sachen hervorruft oder hervorzurufen droht. Es ist nach der Rechtsprechung unerheblich, ob das Opfer den Unglücksfall selbst verschuldet hat.

Ein Unglücksfall wird in folgenden Fällen bejaht: Verkehrsunfälle (war nicht sichtbar), sonstige Unfälle (wohl auch nicht); eine Krankheit, die sich plötzlich verschlechtert (z. B. Epilepsieanfall, Herzinfarkt) (nicht erkennbar); die drohende Komplikation einer Geburt (nicht erkennbar); ein Selbstmordversuch (ebenfalls nicht erkennbar).

Ein Unglücksfall wird verneint: Chronische Krankheit, Geburt bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft (vgl. Rudolphi, mit Verweis auf OLG Düsseldorf NJW 1995, 799); vollkommen frei verantwortlicher Selbstmordversuch.

Gerade bei Selbstgefährdungen wie dem Selbstmord ist der Unglücksfall umstritten. Ein wirklich frei verantwortlicher und als solcher unzweifelhaft erkennbarer Selbstmordversuch wird nicht als Unglücksfall gewertet. Dabei werden aber hohe Hürden aufgestellt: Wer sicher gehen möchte, hilft besser.

Gemeine Gefahr ist eine konkrete Gefahr für Leib und Leben einer größeren Zahl von Menschen oder für erhebliche Sachwerte. Es ist unerheblich, ob die Gefahr plötzlich eintritt. Eine gemeine Gefahr liegt z. B. vor, wenn ein erhebliches Hindernis auf der Fahrbahn liegt oder giftiges Gas bei einem Chemieunfall entweicht.

Unter gemeiner Not sind die Allgemeinheit betreffende Notlagen von einer gewissen Erheblichkeit zu verstehen. Dazu zählt z. B. der plötzliche Ausfall der Strom- und Wasserversorgung in einer Gemeinde oder eine drohende Überschwemmungsgefahr.

Die Notlage muss wirklich vorliegen; es wird also im Nachhinein gefragt, ob tatsächlich ein Notfall bestand (ex post-Betrachtung). Diese Betrachtung muss man von der Frage trennen, welche Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr erforderlich waren (s.u.).
 
hm das weiß ich nich, bin an der stelle erstmal etwas langsamer geworden, als ich da plötzlich jemanden quer über die fahrbahn hab laufen sehen. aber ich hatte auch irgendwie schiss, das es sich um irgendwelche personen handeln könnte, die das ganze nur vortäuschen um, ka, die fahrer auszurauben und das auto zu klauen oder sonstwas...
 
wiegesagt...alleine wenn jemand über die straße geht und wenn ein intaktes auto am straßenrand steht gehe ich nicht von einem notfall aus

mein beifahrer ist auch schonmal nach nem stop auf der landstraße über die fahrbahn gelaufen weil er meinte er kann auf der anderen seite gemütlicher kotzen...also es muss nicht immer ein notfall sein

Falls allerdings irgendwie an dem Auto offensichtliche unfallspuren vorhanden sind würde ich schon anhalten (aus liebe zum menschen :p ne...bin beim roten kreuz und "muss" bei sowas helfen)
vorallem nachdem die person nicht auf sich aufmerksam machen wollte nehme ich besonders an dass es sich nicht um einen notfall handelt. Wenn ich in einem Unfallwagen sitzen würde und ein herannahendes Auto sehen würde, dann würde ich um jede möglichkeit versuchen auf mich aufmerksam zu machen z.B indem ich wie wild winke und so
 
danke für die antworten zu so später stunde noch, ihr hat mich alle n bissle beruhigt und ich hoffe das da wirklich nichts schlimmes passiert is mit dem/denen? werd mal morgen die örtlichen nachrichten hören und lesen, aber ich denke nicht das darüber was kommt wenn es eine panne war.

ich geh jetzt erstma schlafen, muss um 6:30h auf arbeit sein -.-

ich halte euch auf dem laufenden falls da noch irgendwas passiert (ich hoffe doch mal nicht)
dann gute nacht zusammen.
 
Selbst wenn das Fahrzeug offensichtliche Beschädigungen aufweist aber es z.B. dunkel ist und es keine entsprechende Beleuchtung gibt, dürfte es keine rechtliche Handhabe im Sinne der unterlassenen Hilfeleistung geben, da eine Gefahr für einen selber nicht kalkulierbar wäre, bzw. eine Gefährdung nicht auszuschließen ist.
 
Ich würde auch nicht anhalten wenn nicht zu erkennen ist das jemand wirklich verletzt ist und eig schon garnicht wenn 50 m weiter ein Hotel oder etwas ähnliches ist , weil wie schon gesagt wurde die Gefahr für einen selber nicht einzuschätzen ist, könnte ja wirklich wie du gesagt hast einfach nur vorgetäuscht sein.
 
Mike Lowrey schrieb:
Selbst wenn das Fahrzeug offensichtliche Beschädigungen aufweist aber es z.B. dunkel ist und es keine entsprechende Beleuchtung gibt, dürfte es keine rechtliche Handhabe im Sinne der unterlassenen Hilfeleistung geben, da eine Gefahr für einen selber nicht kalkulierbar wäre, bzw. eine Gefährdung nicht auszuschließen ist.

Ganz so einfach ist es dann doch nicht!

Genau dafür gibt es die Möglichkeit, im Zweifelsfall die 112 oder 110 anzurufen und das zu melden und schon ist man aus dem Tatsbestand der Unterlassenen Hilfeleistung raus!
 
jo, 112 anrufen und damit sorgen dass die rettung kommt reicht für "normale" leute

ich musste allerdings z.B im laufe des Zivildienstes beim roten kreuz unterschreiben dass ich bei sowas eben immer "voll ran" gehe wenn ich jemandem helfen kann (wenn ich mich richtig entsinne)
 
Zeroflow schrieb:
ich musste allerdings z.B im laufe des Zivildienstes beim roten kreuz unterschreiben dass ich bei sowas eben immer "voll ran" gehe wenn ich jemandem helfen kann (wenn ich mich richtig entsinne)

Das halte ich für ein Gerücht. Niemand kann die Vorschreiben, was du zu tun und zu lassen hast.

Selbst wenn du als Zivi im Rettungsdienst warst, geht der Eigenschutz IMMER vor!
 
naja das ist ne unglückliche interpretation von dir / schlechte beschreibung von mir...

ich hab damit gemeint...wenn ich jetzt jemanden sehe der Hilfe benötigt dann muss ich was machen....

Liegt der aber mitten auf ner Autobahn oder in irgendeiner anderen Gefahrenzone (spannung, gas, giftige stoffe...) dann darf/muss ich natürlich auch wie alle anderen leute warten...

nur gilt für mich die Ausrede "ich wusste nicht was ich tun sollte, desswege habe ich nichts gemacht" nichtmehr...
 
Die Ausrede gilt für Ottonormalbürger auch nicht, liegt eine Notsituation vor und Hilfe ist zumutbar, dann ist das UNterlassen dieser ggf. strafbar.
 
spraadhans schrieb:
... liegt eine Notsituation vor und Hilfe ist zumutbar, dann ist das UNterlassen dieser ggf. strafbar.

Das ist falsch, Zumutbarkeit kannst du IMMER abstreiten. Zumutbarkeit einer Hilfeleistung liegt nur bei einem selbst und ist nicht aus der Wertung Dritter heraus zu entscheiden. Da reicht es schon zu sagen, das dir übel gewesen ist oder du durch den Anblick des Notleidenden einen (leichten) Schock hattest. Damit warst du nicht in der Lage zu helfen und somit war die Hilfe nicht zumutbar. Ob das moralisch ok ist sei eine andere Frage.
 
Wo hast du denn diesen Quark her? Ob der Tatbestand des 323c erfüllt ist, entscheidet schlussendlich das Gericht und bloße Übelkeit rechtfertigt noch lange keine unterlassene Hilfeleistung.
 
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