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Beschlagnamte spiele

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Virus1212

Gast
Ich wollte mal wissen wie ihr zu dem Thema beschlagnamte spiele steht..soweit ich mich jetzt lange mit dem Thema beschäftigt habe, ist es erlaubt beschlagnamte spiele zu kaufen und diese für den privaten Zweck zu verwenden. Habt ihr selber beschlagnamte spiele und wie seht ihr das rechtlich. Mich würde verschiedene Meinungen zu dem Thema interessieren
 
Was zum Teufel sind beschlagnahmte Spiele?
 
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  • § 86 StGB: Propagandamittel verfassungswidriger Organisatione
  • § 130 StGB: Volksverhetzung
  • § 130a: Anleitung zu Straftaten
  • § 184a StGB: Gewalt- und Tierpornographie
  • §§ 184b und 184c: Kinder- und Jugendpornographie
Das sind die Paragraphen die zu einer Indizierung fuehren. Finde ich super. Alles was da aufgelistet ist finde ich doof. Wenn jemand irgendwas davon gut findet, finde ich das mindestens fragwuerdig und teils verachtenswert.
 
Meist sind das nach §131 oder §86a eingeordnete Spiele, gibt aber nur eine Handvoll davon. Für ein paar sind die Beschlagnahmungen auch wieder aufgehoben worden.
 
wurde 131 nicht in 2020 als nicht relevant im heutigen Kontext der Spieleindustrie aussortiert? Indizierungen kommen heutzutage eher nicht mehr vor
 
Ich denke mal du meinst indizierte Spiele ? Beschlagnahmte Spiele wäre mir neu und wie soll man den eine "digitale Kopie" beschlagnahmen ?
Das ist ja nicht mehr wie in den 80er und 90er Jahren, wo es noch vermehrt physische Datenträger gab.
 
Hatte, als ich jung war, beim lokalen Händler ein beschlagnahmtes Spiel unter der Hand gekauft. Ist legal (ü18) so weit ich weiß, man darf sie nur nicht ausstellen oder bewerben. Hab es aber nur wegen dieser anti Werbung gekauft. War Müll.
Weiß aber auch nicht, was der Unterschied zwischen Indizierung und Beschlagnahmung ist.
 
Nö, Indizierung ist unabhängig von Beschlagnahmung. Indizierte Spiele können von volljährigen Käufern weiterhin erworben werden - der legale Kauf "unterm Tresen".
Beschlagnahmte Schriften dürfen nicht beworben, vorrätig gehalten, vertrieben und erworben werden (eben §131).
 
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Beschlagnahmung bei digitalen Verkäufen geht theoretisch auch. Bedeutet dann schlicht ein Vertriebsverbot.
 
na ja beschlagnahmung ist ja die Verschärfung der indizierung ... da fallen schon echt wenige spiele drunter und ich wüsste nicht, dass ein internationaler Titel in diesem Jahrtausend bereits beschlagnahmt wurde. das war glaube ich zuletzt relevant bei Wolfenstein 3D und das ist afaik inzwischen auch aufgrund von irrelevanz aufgehoben worden.

Edit: laut Wikipedia sind das 17 spiele die bisher indiziert wurden ... darunter wie bereits gesagt die frühen Wolfenstein und Moral Kombat spiele ... und tatsächlich als Korrektur von Oben Hatred aus dem Jahr 2015 ... ja das ging damals etwas durch die Medien weils absolut gewaltverherrlichend ist und im prinzip afaik ein Amoklauf simulator ist ... also echt dinge die man echt nicht braucht.

@Virus1212 welches der 17 Spiele interessiert dich denn so brennend, dass du dafür ernsthaft ein Thema eröffnet hast :)

ach ja, Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Beschlagnahmtes_Computerspiel
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du "beschlagnahmte" Spiele haben willst, müsstest Du ja in eine Asservatenstelle der Polizei einbrechen. Viel Spaß dabei und berichte mal von Deinen Erfahrungen. 😏
 
Wenn ich mich richtig erinnere, ist der Unterschied zwischen einer Indizierung und einer Beschlagnahmung der, dass indizierte Spiele nicht öffentlich beworben oder einfach so verkauft werden dürfen, der Besitz jedoch nicht strafbar ist. Bei beschlagnahmten Spielen ist (oder war?) auch der Besitz strafbar.

Mein Besuch bei der Bundesprüfstelle ist aber zugegebenermaßen deutlich > 10 Jahre her ;)
 
Hier eine schöne Liste dazu.

Kenne mich damit leider nicht aus, allerdings habe ich vor ein paar jahren ein paar spiele gekauft die dort aufgelistet sind ganz normal über ebay (xbox 360 discs). Verstehe ich das richtig dass ich mich somit strafbar gemacht habe?
 
Demon_666 schrieb:
Bei beschlagnahmten Spielen ist (oder war?) auch der Besitz strafbar.
Nein, ist nicht strafbar.
 
Virus1212 schrieb:
wie seht ihr das rechtlich
Wie das irgendjemand hier rechtlich sieht, ist ziemlich egal, denn wie das Recht ausgelegt wird, entscheidet ein Gericht und kein IT Forum.

Des weiteren wirkt es auch nicht auf mich, als hättest du dich tiefgreifend mit der Materie befasst, denn die Antworten auf deine Fragen lassen sich nach einer intensiveren Recherche finden.

Alles in Allem fehlt hier der rote Faden für eine Diskussion, zumal man als Ersteller seine Diskussion (insbesondere in der Startphase) auch intensiv begleiten sollte, denn wie man sieht, sind hier bereits auf der ersten Seite diverse Fragen aufgekommen.
 
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