Bestellter PC wird nicht geliefert?

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Danke euch allen
Ich werde weiter berichten wenn sich was tut
 
1.) Wir benötigen keine UST Nummer das wir als Kleingewerbe keine benötigen.
(an alle Schlauberger im Board)
2.) Unwahre Behauptungen aufzustellen ist in Deutschland eine Straftat und fällt nicht
unter die freie Meinungs Äußerungen.
3.) Die Kundin bestellt einen PC und fragt einen Tag später schon wo er bleibt und schreibt dann im Minutentakt Email´s.

Einen genauen Liefertermin fragt die Kundin nicht an - somit gilt unsere AGB

Liefer- und Leistungszeit, Lieferverzug

Alle vereinbarten Liefertermine stellen den voraussichtlich möglichen Liefer- oder Leistungszeitpunkt dar, sind jedoch unverbindlich. Liefertermine, die wir nach Erhalt einer Bestellung zusagen, stehen stets unter dem Vorbehalt, daß wir selbst bezüglich der bestellten Artikel rechtzeitig, korrekt und vollständig von unseren Lieferanten beliefert werden. Nicht zu vertreten haben wir Liefer- und Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt oder andere Ereignisse, die die Lieferung erschweren, wie z.B. Krieg, Streiks, Betriebsstörungen, behördlichen Anordnungen, auch dann nicht, wenn diese bei unseren Lieferanten vorliegen.

Beide Parteien können vom Vertrag zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als vier Wochen über die vereinbarte Frist hinaus führt. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Vertragspartner keine ausdrücklichen Weisungen gibt.



4.) dann Bewertet Sie den selben Artikel Shop 20 x Negativ und wundern sich wirklich warum da gelöscht wird.
5.) Sie tritt vom Kauf zurück und wartet dann noch auf den PC - also sollte sie sich dann nun
mal entscheiden was Sie nun will ?
naja wir werden sehen ob der PC nun zurück kommt oder nicht.

und ganz am Rande reagiert Sie seit letzen Mittwoch nicht auf Emails und will somit nur noch den anschein erwecken das Sie angeblich Betrogen wurde.
Dies ist nachweislich nicht der Fall und deshalb haben wir uns entschlossen Frau XXXXX
nun auf Unterlassung zu verklagen. Da ein Kontakt ja nicht möglich ist.

Sicher hat man bei sowas immer das Prozessrisko keine Frage aber wenn Sie verlieren sollte zahlt Sie tausende Euro´s für einen 195 € PC - na ob das Sinn macht ?
und wenn Sie verliert wird bestimmt auch keiner der anderen User die sich an der Diskussion beteiligt haben - sagen ich gebe dir 500 € - das wird wohl sicher nicht passieren.

Man kann immer alles klären nur macht man sowas per Email oder per Fax oder Brief und nicht per Forum und schon gar nicht nach nicht mal 3 Werktagen nach dem Geldeingang.

Mit freundlichen Grüßen
Ergänzung ()

Die Üble Nachrede nach § 186 StGB (D), § 111 StGB (AU) und Artikel 173 StGB (CH) ist eine Form der Beleidigung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der Üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung unter Strafe gestellt. Entscheidend ist, dass diese nicht „erweislich wahr“ ist.

Ist die Tatsachenbehauptung unwahr und weiß dies der Täter der vermeintlichen Üblen Nachrede, so handelt es sich stattdessen um eine Verleumdung nach § 187 StGB.

§ 186 StGB:

„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Beispiele
Behauptung, ein anderer ...

habe eine Straftat, eine gravierende Ordnungswidrigkeit, eine Dienstpflichtverletzung oder eine sonst rechtswidrige Tat begangen oder würde dies ohne weiteres tun („Dieb“, „Betrüger“, usw.),

Die Aussage (Tatsache) muss geeignet sein, die Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.

Quelle : Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Üble_Nachrede#Konsequenzen_der_Behauptung_oder_Verbreitung

hat nicht ganz 5 Minuten gedauert und schon wird der Beitrag zensiert - Links zur HP Seite obwohl ich dies untersagt wurde werden nartürlich nicht zensiert - auch kann ja keiner was davon Anfangen wenn man weiß wie die Dame heißt - wird ja keine Adresse angegeben.

Auch ist zu beachten das die Firma um die es geht eine Einzelfirma ist, also es dort um keine juristische Person wie eine GmbH - somit fallen Links zum Impressium wohl auch unter die Privatsfähre.
 
Zuletzt bearbeitet: (namen entfernt.)
Nach zwei wochen werde ich ja wohl nachfragen dürfen wo mein Pc bleibt?
Ich habe gleich überwiesen.
 
Hallo!

Ich vermute mal, daß man dieses Problem nicht im Forum klären können wird. Aussage steht gegen Aussage (1 Tag versus 14 Tage, gegeseitiges Beschuldigen nicht auf emails zu reagieren...) Vielleicht sollten beide Seiten vor dem gegeseitigen beklagen eine Schiedsstelle anrufen, das wäre billiger. Offensichtlich handelt es sich ja um eine Privatperson gegen eine gewerbetreibende Privatperson mit nicht gar so vielen "kompetenten Mitarbeitern".

Ich lasse mich gerne von den Mods korrigieren, allerdings finde ich, daß Rechtsberatung, wenn überhaupt, in ein anderes Forum gehört. Die alleinige Tatsache, daß das Thema hier diskutiert wird, ist für den Betreiber von TCC äußerst rufschädigend. Ob das zurecht ist oder nicht kann von uns doch niemand beurteilen....
Man sollte aber bedenken, daß es diesem Fall für Susi78 um wenige hundert Euro geht und im Falle des TCC Betreibers ggf um die berufliche Existenz.

Uns alle treiben Internetabzocker auf die Barrikaden, allerdings findet man zu solchen "Vereinen" im Netz meist Tonnen von Material und nicht nur Einzelbeiträge oder ein dürftiges Impressum-im Gegenteil, deren Auftritt ist meist sehr seriös.

@Susi78: Ich schließe mich den Vorrednern an: Man sollte sich doch vorab informieren, ob man irgendwo bestellen will, oder nicht? Und wenn einem etwas ein wenig "Fishy" vorkommt, dann sollte man nicht in Vorleistung gehen. Laut AGB des Betreibers (die man tunlichst durchliest) ist eine Lieferverzögerung bis 4 Wochen möglich und vertretbar. Du hast am Montag den 10. bestellt, am Samstag das Forum angerufen, am Montag den 17.8- zu spät- versucht Dein Geld zurückzuholen und anschließend eine negative Beurteilung abgegeben und Dich bei Computerbetrug angemeldet. Du bist bisher aber doch noch gar nicht betrogen worden....Ich habe unlängst auch brav 3,5 Wochen auf meine Grafikkarte gewartet und habe nicht gleich so eine Welle gemacht.
Fair wäre es aus meiner Sicht gewesen zumindest mal die üblichen Lieferfristen abzuwarten....

Ich bin Privatperson, kenne weder Dich Susi noch den Betreiber von TCC persönlich und dies ist meine Meinung (und damit selbstverständlich offen für konstruktive und leider auch destruktive Kritik...)

Gruß, pTx

P.S. Vorschlag zur Güte: Beide Parteien schalten einen Gang zurück, niemand wird beklagt, ein persönliches Gespräch zur Klärung des Liefertermines wird über PM vereinbart, der Computer wird geliefert und falls das alles funktioniert kann man das auch noch hier posten, damit nicht nur die Susi ihren PC bekommt, sondern auch der Shopbetreiber zeigen kann, daß er ein seriöser Anbieter ist. Wie wäre das?
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Thread hat hiermit ein passendes Schlusswort erhalten. Beide Parteien sollten ihre Angelegenheit zunächst einmal miteinander klären.
Für die im Raum stehenden (Betrugs)vorwürfe gibt es atm keine stichhaltige Diskussionsgrundlage. Um nicht noch weiteren Spekulationen Vortrieb zu geben, wird an dieser Stelle geschlossen.

Wenn es Neuigkeiten gibt bitte per PN melden und der Thread wird eventuell wieder geöffnet.
 
Hi der Pc ist am Montag angekommen danke für eure Tipps.
Der Pc geht nochmals Danke
 
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