Beweismittel gefunden - wer ist dafür verantwortlich?

Bruzla

Captain
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Servus zusammen,

ich hab eine theoretische Frage.

Angenommen jemand findet ein Beweismittel, legt es dann vor Ort wieder hin und verständigt die Polizei.

Dann kommt die Polizei, sieht das Beweismittel, bewegt es und lässt es liegen und bittet den Finder, noch eine andere Stelle zu besichtigen.

Dann verletzt sich eine dritte Person aufgrund dieses Beweismittels.

Wer ist hier verantwortlich? Meine Recherchen haben ergeben, dass die Polizei in diesem Fall verantwortlich ist, weil die ab dem Zeitpunkt der „Übergabe“ die potenziell gefährlichen Beweismittel hätten sicherstellen sollen.

Wie seht ihr das ganze?

Danke euch!
 
Grob gesagt: Wenn man nicht verschuldensunabhängig haftet, haftet man nur dann, wenn man vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Wenn der Finder sieht, wie die Polizei vor Ort ist, wird man ihm keine Fahrlässigkeit anlasten können. Das hat dann auch weniger damit zu tun, dass ausgerechnet die Polizei ab Übergabe verantwortlich ist. Es könnte auch jemand anderes da sein, mit dem man sich abspricht, dass die Person jetzt da bleibt und man selbst woanders hingeht.

Umgekehrt stellt sich aber noch die Frage, ab wann einem überhaupt Vorsatz oder Fahrlässigkeit in Bezug auf irgendeine Sache, mit der man eigentlich überhaupt nichts zu tun hatte, zur Last fallen könnte. Auch die Polizei ist hier nicht zwingend in der Verantwortung zu sehen. Auch ihr müsste man erst mal ein Verschulden nachweisen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Schreibfehler)
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Gibt es überhaupt den Fall, dass die Staatsanwaltschaft oder die Polizei in so einem Fall sagt: „Das is einfach blöd gelaufen, da ist einfach niemand Schuld“?
 
Also Beweismittel bewegen, liegen lassen und weggehen - bei der Reihenfolge der Polizei stimmt dann aber schon was grundsätzliches nicht.
 
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@Bruzla Die Frage stellt sich eh mehr aus der Perspektive, dass jemand Schadensersatzansprüche stellt. Dass Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft da ein Verfahren eröffnen, sehe ich gerade nicht, warum die das tun sollten. Gerade wenn die Polizei ja bereits involviert war.
 
Wenn es in so einem Fall einen Geschädigten gibt, könnte ja eventuell die Krankenkasse einen „Schuldigen“ finden wollen, wer für die Behandlung aufkommt.
 
Madcat69 schrieb:
Also Beweismittel bewegen, liegen lassen und weggehen - bei der Reihenfolge der Polizei stimmt dann aber schon was grundsätzliches nicht.
Wer sagt denn, daß es sich überhaupt um ein relevantes Beweisstück gehandelt hat? Das sah die Polizei vielleicht anders.
 
CBecker schrieb:
Wer sagt denn, daß es sich überhaupt um ein relevantes Beweisstück gehandelt hat? Das sah die Polizei vielleicht anders.
Wir können in dem theoretischen Fall davon ausgehen, dass es sich 100% eindeutig um ein Beweismittel handelt, welches benutzt wurde um eine Straftat zu begehen.
Ergänzung ()

cbkk schrieb:
@Bruzla Genau, für Schadensersatzansprüche. Nicht Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Das wäre in so einem Fall dann wahrscheinlich auch recht kompliziert zu ermitteln.
 
Welche Rolle spielt es denn überhaupt, ob es ein Beweisstück ist? Irgendein Gegenstand liegt herum und jemand verletzt sich daran shrug.emoji

Ich weiß auch nicht, was du damit meinst, dass es recht kompliziert zu ermitteln wäre. Die Frage war, ob in der beschriebenen Situation der Finder "verantwortlich" ist, und die ist nach deiner Beschreibung doch ziemlich unkompliziert zu beantworten?
 
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Bruzla schrieb:
Wir können in dem theoretischen Fall davon ausgehen, dass es sich 100% eindeutig um ein Beweismittel handelt, welches benutzt wurde um eine Straftat zu begehen.
Eher das Gegenteil ist der Fall. Einer erzählt eine Story aus seiner Sicht. Mehr nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oftmals ist es ja schon schwierig eine rechtlich einwandfrei Beurteilung abzugeben, wenn alle Sachverhalte bekannt sind. Davon abgesehen, dass eine Rechtsberatung hier gar nicht stattfinden kann.
Aber was soll man denn in so einem Fall mit mehr als vagen Angaben dazu sagen?
 
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CBecker schrieb:
Eher das Gegenteil ist der Fall. Einer erzählt eine Story aus seiner Sicht. Mehr nicht.
Naja, hier erzählt niemand ne Story, da gehts um eine theoretische Situation die in einem Betrieblichen Lehrgang aufkam.
 
Was ist denn "eine theoretische Situation, die ... aufkam."? Das schließt sich gegenseitig aus.
 
Wie findet man denn ein Beweismittel?
Woran erkennt man das etwas ein Beweismittel ist und nicht einfach nur eine Fundsache?

Selbst eine Schusswaffe die rumliegt könnte nur irgendwer verloren haben.


Außer du findest ein Messer im Rücken eines Schwerverletzten, okay, das wäre dann ein Beweismittel. Da fände ich es aber komisch es mitzunehmen und später wieder zurückzustecken;-)
 
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@Bruzla

Für mich liest es sich so, dass zwar die Polizei informiert war, jedoch noch nicht vor Ort. Eine Übergabe gab es somit nicht und Sicherung des Beweisstück durch die Polizei gab es nicht.

Wenn man am Ende an diesem Beweisstück rumspielt bis die Polizei kommt, dann ist es persönliches Pech wenn man sich daran verletzt.

Auch derjenige, der das Beweisstück liegen lassen hat, ist m.E. nicht haftbar - würde ich aber von der allgemeinen Gefahr abhängig machen, die vom Beweisstück ausgehen. Sprich, eine Waffe oder Messer - ohne dass man dort rumspielt - davon geht keine Gefahr aus. Bei Quecksilber bspw. dampft giftig - somit geht davon eine Gefahr aus, ohne dass man damit rumspielt.

Ist aber nur eine Laienmeinung, Rest muss Anwalt mit Gericht klären.
 
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Ich bin da bei @cbkk
Für mich stellt sich die Sache so dar:
  • Partei 1 lässt einen Gegenstand irgendwo liegen.
  • Partei 2 findet den Gegenstand, nimmt ihn in die Hand und legt ihn zurück.
  • (Partei 2 informiert Partei 3 über den Gegenstand, da Partei 3 daran Interesse haben könnte)
  • Partei 3 bewegt den Gegenstand und legt ihn zurück.
  • Partei 4 verletzt sich an dem Gegenstand.

Wer trägt nun die Schuld daran, dass Partei 4 sich verletzt hat? Die Antwort ist "kommt auf die Umstände an."
Handelt es sich um einen Gegenstand, von dem allgemein keine Gefahr ausgeht (z.B. einem Kippenstummel, den Partei 4 verschluckt hat [was eine Verletzung darstellt], dann ist Partei 4 wohl selbst schuld.)
Handelt es sich um einen Gegenstand, von dem generell eine Verletzungsgefahr ausgeht, und für dessen Handhabung gewisse Sorgfaltspflichten zu erfüllen sind (z.B. ein Stromkabel mit defekter Isolierung), dann könnte jemand anderes eine Sorgfaltspflicht verletzt haben und mit Schuld tragen. Dieser andere könnten Partei 1,2 oder 3 sein oder auch eine weitere, bisher noch nicht genannte Partei (5).
 
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CBecker schrieb:
Was ist denn "eine theoretische Situation, die ... aufkam."? Das schließt sich gegenseitig aus.
Eine theoretische Situation, die man im Rahmen eines Lehrgangs durchgenommen hat - da schließt sich nichts aus.
 
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mit diesen Infos ist es unmöglich das rechtlich auch nur ansatzweise zu beurteilen.
 
Bruzla schrieb:
Wer ist hier verantwortlich?
Ich sehe hier eigentlich keinen Unterschied zu sonstiger Handhabung. Lässt du ein Messer in der Küche auf der Anrichte liegen und ein Gast schubbst es sich in den Fuß ist das sicher nicht deine Schuld. Die Anrichte ist kein ungewöhnlicher Platz für ein Messer.
Anders würde es aussehen wenn du es aufs Treppengeländer legst und unten wackelt einer dran rum.

Dem zuständigen Polizisten könne man ans Bein pinkeln, weil das Beweismittel nicht gesichert wurde. Völlig unabhängig ob sich jemand damit verletzt oder nicht. Denn wenn das Ding länger liegt oder weiter angetatscht wird, könnten ja Spuren verloren gehen.
Irgendeine Form von "Sicherung" hätte alleine schon aus dem Grund erfolgen sollen.
Reden wir über Fentanyl, welches von einem dahergelaufenen Kind konsumiert wird weils erstmal aussieht wie Puderzucker, sieht die Sache aber wieder anders aus... zumindest wenn der Anlass bestand dass es sich um Fentanyl handeln könnte.
 
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