mahoney2k2
Cadet 3rd Year
- Registriert
- März 2008
- Beiträge
- 56
Zitat:
Was ist, wenn ich weiss was ich tue und z.b. Ortungssoftware oder Mitschnitte von SMS oder Mobilfunk auf dem Handy meines Kindes installieren möchte, was oft als Malware erkannt wird? Darf ich das nicht?
Zitat ende:
1989 wurden die Kinderrechte in der internationalen Kinderrechtskonvention festgeschrieben. In Artikel 16 der Konvention ist zu lesen:
"Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung, (...) seinen Schriftverkehr (...) ausgesetzt werden."
Das Kind hat sogar Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe. Für die Eltern heißt das: weder an das Kind adressierte Briefe oder E-mails dürfen geöffnet werden, noch die Post, die das Kind selbst geschrieben hat. Das Briefgeheimnis gilt also auch innerhalb der Familie.
Ich hätte dich sofort angezeigt denn wenn mein Vater mich so hintergeht, hat er es selber nicht besser verdient.
Was ist, wenn ich weiss was ich tue und z.b. Ortungssoftware oder Mitschnitte von SMS oder Mobilfunk auf dem Handy meines Kindes installieren möchte, was oft als Malware erkannt wird? Darf ich das nicht?
Zitat ende:
1989 wurden die Kinderrechte in der internationalen Kinderrechtskonvention festgeschrieben. In Artikel 16 der Konvention ist zu lesen:
"Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung, (...) seinen Schriftverkehr (...) ausgesetzt werden."
Das Kind hat sogar Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe. Für die Eltern heißt das: weder an das Kind adressierte Briefe oder E-mails dürfen geöffnet werden, noch die Post, die das Kind selbst geschrieben hat. Das Briefgeheimnis gilt also auch innerhalb der Familie.
Ich hätte dich sofort angezeigt denn wenn mein Vater mich so hintergeht, hat er es selber nicht besser verdient.
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