Guthabenauszahlung Blau.de - aussichtslos? Betrug?

Rooo

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Ich bin noch einer der alten Simyo-Kunden, die unfreiwillig zu Blau.de verschleppt wurden. Ich hatte meine Prepaid-Karte jahrelang kaum genutzt, aber jedes Jahr wieder 15 Euro aufgeladen, bevor sie abgeschaltet werden sollte.

Da jetzt Anfang August wieder die Abschaltung droht und ich die Nummer nicht mehr brauche, wollte ich mir das Guthaben nun auszahlen lassen und habe recherchiert, wie das funktioniert. Ich muss so ein Formular ausfüllen und an blau schicken (muss auch nach der Abschaltung noch möglich sein - gibt es Urteile zu). Alles soweit kein Problem, nur dass ich nicht davon ausgehe, dass Blau auf meinen Brief reagieren wird, weil die anscheinend systematisch diese Anfragen ignorieren und nur durch Gerichtsverfahren zur Auszahlung zu bewegen sind. Hier mal ein Thread aus einem anderen Forum dazu: http://www.mobilfunk-talk.de/Forum/blau-de-zahlt-restguthaben-nicht-aus.75898/

Die Frage ist nun, wie ihr angesichts dieser Informationen vorgehen würdet, um das Geld so einfach / verlässlich wie möglich wieder zu bekommen. Oder würdet ihr von dem Aufwand komplett abraten und das Geld noch irgendwie sinnvoll "verbrennen". Das Problem ist nur: Telefonieren kann ich mit ner anderen Sim kostenlos und sonst fällt mir kein nützlicher Einsatz des Geldes ein. Spenden über ne Spendenhotline wäre natürlich noch möglich, aber eigentlich möchte ich einfach nur das Geld wieder haben, das mir zusteht.

Einschreiben mit Rückschein mit Fristsetzung zur Auszahlung halte ich für begrenzt sinnvoll, weil das ja nicht beweist, dass auch wirklich dieses Formular im Brief war. Ich könnte halt höchstens noch einen Zeugen mitnehmen und den das bestätigen lassen. Was ist denn, wenn ich nen normalen Brief verschicke, indem ich zum Briefkasten gehe und per Video aufnehme, dass ich wirklich dieses Formular an diesen Adressaten in den Briefkasten geworfen habe? Könnte man damit vor Gericht das ganze nachweisen?

Anfang August sperren die meine Nummer, weil ich nicht noch mal per Guthabenaufladung aufgeladen habe. Wenn sie das Geld dann nicht auszahlen, kann ich es nicht mal mehr vertelefonieren, etc. Theoretisch könnte ich nicht mal mehr nachweisen, dass ich noch Geld drauf hatte (außer dass ich natürlich schon Screenshots gemacht habe, aber ich kann mir vorstellen, dass sowas nicht rechtskräftig ist oder so).

Beste Grüße und vielen Dank für euren Input.
 
Einschreiben mit Rückschein ist auf jeden Fall sinnvoll um erstmal was handfestes zu haben. Eine Kopie des ausgefüllten Formulars ebenfalls.

Ansonsten könnte eventuell nach Gewährung einer Frist zur Auszahlung ein online beantragter, vollstreckbarer Titel vom Gericht helfen. Das sorgt meist zumindest dafür, dass sich die Gegenseite bewegen muss.

Alternativ kann man häufig auch mit Guthaben bzw. übers Handy Dinge bezahlen. Eventuell findet sich da irgendwas halbwegs sinnvolles.
 
Ich persönlich finde Einwurfeinschreiben besser. Die Einschreiben mit Rückschein können abgelehnt/nicht angenommen werden, landen dann in der Postfiliale und der Empfänger kann sich einfach entschließen, diese gerade nicht abzuholen.

Viel wichtiger ist, dass du mit einem Zeugen unterwegs bist (z. B. ein Freund). Dieser liest vor dem Briefkasten den Brief und den restlichen Inhalt, du packst den Brief vor seinen Augen in ein Kuvert und wirfst ihn, noch immer vor seinen Augen, in den Briefkasten.

Damit ist nicht nur der Zugang dokumentiert (Einwurfeinschreiben), sondern auch der Inhalt.


Geld für Mahnbescheid etc. würde ich im ersten Schritt nicht investieren, auch deshalb, weil die Gegenseite sich ja noch gar nicht in Verzug befindet. Eine Fristsetzung von 2-3 Wochen und die Androhung, dass bei fruchtlosem Verstreichen ohne weitere Mitteilung Klage erhoben wird, genügen meiner Erfahrung nach in den meisten Fällen.
 
Ich persönlich finde Einwurfeinschreiben besser. Die Einschreiben mit Rückschein können abgelehnt/nicht angenommen werden, landen dann in der Postfiliale und der Empfänger kann sich einfach entschließen, diese gerade nicht abzuholen.

Das weiß dann aber der Absender. Ein Einwurfeinschreibung hat neben dem erhöhten Preis keinen sinnvollen Nutzen.

Viel wichtiger ist, dass du mit einem Zeugen unterwegs bist (z. B. ein Freund). Dieser liest vor dem Briefkasten den Brief und den restlichen Inhalt, du packst den Brief vor seinen Augen in ein Kuvert und wirfst ihn, noch immer vor seinen Augen, in den Briefkasten.

Das hat der Freund doch selbstverständlich alles schon erledigt! ;)

@TE: Erstmal via Einschreiben das Geld einfordern. Wenn keine Reaktion kommt bzw. das Einschreiben nicht angenommen wird oder sonst irgendwas über weitere Schritte nachdenken. Eins nach dem anderen.
 
Ja dann lies mal das pdf genau durch.
1. Sind 2 Adressen angegeben Rücksendung oben steht Nürnberg unten steht eine andere Adresse.
2. wollen die nur auszahlen, wenn man sich registriert hat und dann auch nur mit Ausweiskopie am denjenigen der sich registriert hat.
" Eine Guthabenauszahlung ist nur im Auftrag des Vertragsinhabers möglich. Sollten Sie noch nicht als Inhaber der o. g. Prepaid-Mobilfunknummer registriert sein, legen Sie bitte diesem Auftrag einen ausgefüllten Besitzerwechselauftrag mit Ihrer Ausweiskopie bei. Sie können ihn unter http://www.blau.de/service abrufen. "
Da sind schon 3 Fallstricke drin.
 
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Darf man fragen, um wieviel Geld es insgesamt geht?
Musste auch von Simyo auf Blau wechseln und es ist nicht besser geworden^^
 
In welcher Form bekomme ich denn bei einem Einschreiben durch Einwurf die Bestätigung (sei es nur online), die mir als Nachweis der Zustellung dient? Aber ich vertraue euch da, deshalb wird es wohl auf irgendeine Art Einschreiben mit Zeuge hinauslaufen.

Wenn ich z.B. eine Frist von 14 Tagen setzen sollte, bedeutet das dann, dass die die Auszahlung bis dahin veranlassen müssen oder dass sie mir bis dahin nur irgendeine Rückmeldung geben müssen?

Und was mache ich genau, falls nach, sagen wir 21 Tagen immer noch nichts passiert ist? Wirklich klagen? Sollte ich das ohne oder mit Anwalt machen? Prozesskosten muss doch der Verlierer tragen oder? Gilt das auch für Anwaltskosten? Bzw. wie bekomme ich diesen Vollstreckungstitel? Wirklich einfach online beantragen? Das muss doch sicher aufwendig geprüft und nachgewiesen werden, oder?
Ergänzung ()

hildefeuer schrieb:
Ja dann lies mal das pdf genau durch.
1. Sind 2 Adressen angegeben Rücksendung oben steht Nürnberg unten steht eine andere Adresse.
2. wollen die nur auszahlen, wenn man sich registriert hat und dann auch nur mit Ausweiskopie am denjenigen der sich registriert hat.
" Eine Guthabenauszahlung ist nur im Auftrag des Vertragsinhabers möglich. Sollten Sie noch nicht als Inhaber der o. g. Prepaid-Mobilfunknummer registriert sein, legen Sie bitte diesem Auftrag einen ausgefüllten Besitzerwechselauftrag mit Ihrer Ausweiskopie bei. Sie können ihn unter ...

Aber ich bin doch Vertragsinhaber, solange ich das damals beantragt habe, oder? Demnach brauche ich auch keine Ausweiskopie, oder? Besitzerwechselauftrag sagt ja schon aus, dass ich das z.B. bräuchte, wenn meine Freundin das damals abgeschlossen hätte. Oder verstehe ich das falsch?

Und zur Adresse: da steht ja, dass man diesen Auftrag nach Nürnberg schicken soll.
 
Zuletzt bearbeitet:
https://www.blau.de/service/vertrag-tarif/prepaid-rufnummernmitnahme/
Ganz unten aufklappen, dort ist das PDF für "Prepaid – Guthabenauszahlung" ausgefüllt an die Nürnberger Adresse schicken. Dabei müssen die Daten exakt mit denen vom Prepaid-Vertrag im blau.de Kundenlogin "Mein Blau" übereinstimmen. Das ganze habe ich um den Jahreswechsel gemacht. Es hat grob einen Monat gedauert, bis sie überhaupt reagiert haben. Irgendwann war das Guthaben laut "Mein Blau" auf 0. die Überweisung hat grob nochmal einen Monat gedauert.

Da du jetzt erst aufgeladen hast, deaktiviert sich die SIM, bzw. der Vertrag vorerst nicht. Von "Beschleunigungsmaßnahmen" wie Einschreiben samt Anwaltsdrohungen und Fristsetzungen würde ich vorerst Abstand nehmen. Unbedingt beim PDF auf die Zeichengenauigkeit achten. Doppelname mit oder ohne Bindestrich, Straßenname mit oder ohne Leerzeichen (Namen Str., Namen Straße, Namenstr., Namenstraße), usw. Einschicken, bis September warten, Daumendrücken.
 
Kantico schrieb:
Du bist aber schon ganz schön pessimistisch.
Vielleicht füllst Du einfach den Wisch aus, schickst denen das und die überweisen die Kohle?
https://static2-blau.o9.de/blob/12646626/v=3/Binary/prepaid-guthabenauszahlung-pdf.pdf

Sicherheitshalber per Einwurf-Einschreiben. Wenn dann nix passiert kann man ja immer noch überlegen, ob man mahnt oder zum Anwalt gejt:rolleyes:

Kann natürlich sein, dass es funktioniert, aber vielleicht liegt es dann eben auch daran, dass ich durch das Einschreiben und die Fristsetzung direkt signalisiere, dass ich das nicht einfach ruhen lassen werde. Dass die häufiger mal nicht auszahlen, konnte ich ja wie gesagt recherchieren. Wie man die Chancen für sich selbst einschätzt, at vielleicht auch damit zu tun, welche Erfahrungen man bisher so gemacht hat im Leben.
Ergänzung ()

Wilhelm14 schrieb:
Dabei müssen die Daten [I]exakt[/I]...ann unter Umständen auch nicht wiederzusehen.
 
Euch ist klar warum das mehr als 4 Wochen dauert? Man kann die Nr. ja auch gehend bis zu 4 Wochen später portieren. Aber das kostet und dann wäre das Guthaben weg. Die warten halt einfach ab, ob nicht eine nachträgliche Portierung erfolgt.
 
hildefeuer schrieb:
Euch ist klar warum das mehr als 4 Wochen dauert? Man kann die Nr. ja auch gehend bis zu 4 Wochen später portieren. Aber das kostet und dann wäre das Guthaben weg. Die warten halt einfach ab, ob nicht eine nachträgliche Portierung erfolgt.

Heißt also, dass ne Fristsetzung von 14 Tagen keinen Sinn ergibt? Sondern dann lieber 6 Wochen ab jetzt als Frist (online steht, dass das Guthaben bis 06.08. gültig ist)? Oder das mit der Frist ganz sein lassen und nur Einschreiben?
 
Um wie viele hunderte Euro geht es hier, dass du diesen Aufwand betreiben willst?
Einfach mal das besagte Formular wegschicken und evtl. mal anrufen dort, bevor du dir Gedanken um alles andere machst?
 
sdwaroc schrieb:
Das weiß dann aber der Absender. Ein Einwurfeinschreibung hat neben dem erhöhten Preis keinen sinnvollen Nutzen.

Einwurfeinschreiben sind günstiger als Einschreiben mit Rückschein.

Und ja, der Absender weiß, dass die Gegenseite das Einschreiben mit Rückschein nicht von der Post abholt. Und? Die Postfiliale ist nicht der Herrschaftstbereich des Empfängers, folglich ist der Brief nicht zugegangen. Bei einem Einwurfeinschreiben gilt das Schreiben als zugegangen, da der Briefkasten eben gerade den Herrschaftsbereich des Empfängers umfasst.

Eine Zugangsvereitelung hat hiernach lediglich das OLG Stuttgart bejaht. Das lässt sich aber meines Erachtens nach aushebeln.


sdwaroc schrieb:
Das hat der Freund doch selbstverständlich alles schon erledigt! ;)

Ich halte mich für gewöhnlich nicht in diesem Unterforum auf, vielleicht ist das hier so üblich.

In der Praxis ist es so, dass
a) selbst gute Freunde vor Gericht einknicken und plötzlich die tatsächliche Wahrheit mitteilen
b) man seine Freunde nicht in derart dumme Situationen bringen sollte, in denen sie sich vor Gericht strafbar machen.


sdwaroc schrieb:
Was man in DE ja bekanntermaßen nicht machen darf. ;)

Doch, doch. Mit nachvollziehbarem Grund ("Erforderlichkeit", also ohne milderes Alternativmittel; z. B. Bank bei Eröffnung eines Konto bei Abwesenheit). Ob das in diesem Falle allerdings ein derartiger Grund ist möchte ich anzweifeln, womit deine Aussage in diesem Fall zutreffend wäre.


Edit:
Rooo schrieb:
In welcher Form bekomme ich denn bei einem Einschreiben durch Einwurf die Bestätigung (sei es nur online), die mir als Nachweis der Zustellung dient? [...]

Das wird bei der Post intern vermerkt und vor allem priorisiert zugestellt. Eine Rückmeldung bekommst du erstmal nicht, dafür gibt es das Einschreiben mit Rückschein, welches aber u. U. verweigert werden kann (was ich bei blau.de nicht vermute, aber ich halte das eben grundsätzlich anders).

Rooo schrieb:
Wenn ich z.B. eine Frist von 14 Tagen setzen sollte, bedeutet das dann, dass die die Auszahlung bis dahin veranlassen müssen oder dass sie mir bis dahin nur irgendeine Rückmeldung geben müssen?

Geld auf Konto. Innerhalb der Frist muss der Vorgang abgeschlossen sein, sonst befindet sich die Gegenseite in Verzug. Natürlich kann sie um Fristaufschub bitten etc.

Rooo schrieb:
Und was mache ich genau, falls nach, sagen wir 21 Tagen immer noch nichts passiert ist? Wirklich klagen? Sollte ich das ohne oder mit Anwalt machen? Prozesskosten muss doch der Verlierer tragen oder? Gilt das auch für Anwaltskosten? Bzw. wie bekomme ich diesen Vollstreckungstitel? Wirklich einfach online beantragen? Das muss doch sicher aufwendig geprüft und nachgewiesen werden, oder?

Wenn du dir das selbst zutraust ohne Anwalt das Mahnschreiben ausfüllen (geht online). Meiner Erfahrung nach bekommen Laien keine vernünftige Klageschrift zusammen, da solltest du dir also anwaltliche Beratung suchen.
Kosten trägt in aller Regel der Verlierer (Ausnahmen: Vergleich bzw. über Gebührenordnung ohne triftigen Grund).

Nachweis führen musst du erst bei einem Gerichtsverfahren. Allerdings können der Gegenseite Kosten entstehen, die du zu tragen hast, solltest du das Mahnverfahren missbräuchlich nutzen oder dann doch nicht gerichtlich klären lassen.
 
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Moep89 schrieb:
Einschreiben mit Rückschein ist auf jeden Fall sinnvoll um erstmal was handfestes zu haben.

wenn es hart auf hart kommt, bringt einem so ein Einschreiben genau garnichts. Der Empfänger kann einfach behaupten, dass der Brief keinen Inhalt hatte. Da musst du erst einmal durch Zeugen und co beweisen, dass du keinen leeren oder einen "ausversehen falsch eingepackten" Brief verschickt hast.

Das gleiche Problem hat man bei Kündigungen. (sowohl bei Laufzeitverträgen wie Handy oder Telefon, aber auch auf Arbeit)... der Empfänger kann sich dumm stellen und behaupten, der Brief sei leer gewesen oder ein leeres Blatt war drin oder oder.

Ich würde auch versuchen dieses Formular hinzuschicken. Alternativ einfach versuchen das Guthaben mit SMS Bezahlungen sinnvoll aufzubrauchen.
 
Mach doch erstmal den einfachen Weg. PDF ausfüllen, für 70 Cent nach Nürnberg schicken. Zwei Monate Geduld üben. Auch wenn ich den Einschreibenkram für unnötig halte. Das kannst du immer noch hinterherschieben, wenn du willst. Vorab das ausgefüllte PDF abschicken. Vielleicht löst sich der Rest in Wohlgefallen auf.

hildefeuer schrieb:
Euch ist klar warum das mehr als 4 Wochen dauert?
Es ist klar, dass der Altanbieter die Rufnummer erst 4 Wochen nach Vertragsende neu vergeben darf, weil der Kunde ein Zeitfenster haben soll, indem er die Rufnummern portieren kannn.

:cool_alt:: Nicht klar ist, warum der Anbieter erst nach 4 Wochen die Kündiung bestätigt.
Nicht klar ist, warum er in dieser Bestätigung das Vertragsende nochmals 4 Wochen in die Zukunft legt.
Nicht klar ist, warum er nicht gleich auszahlt, wenn das Guthaben sowieso nicht die Gebühr für die Rufnummermitnahme abdeckt.
 
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