Illegale Downloads - Wer verpetzt wen für was?

StadtAffe

Lt. Commander
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Hallo :)

ich möchte zum Ende meiner Ausbildung meine Prüfung über Illegale Downloads und Rechtliche Folgen halten. Dazu hätte ich paar Fragen. Hier eine kleine Geschichte:

Fritz hat bei MTV das neue Lied der Kastelruther Spatzen gehört und möchte es unbedingt haben.
Er geht zu seinen Plattendealer seiner Wahl und findet 4 € für 1 Lied viel zu teuer. Daher beschließt er im Internet das Lied zu suchen. Er findet viele Internetseiten auf denen das Lied angeboten wird. Für 99 Cent. Er findet den Preis vollkommen ok, möchte aber im Internet nicht seine Bankdaten angeben.
Also gibt er bei Google ein: Kastelruther Spatzen free download.
Durch Suchen stößt er auf ein Filehoster, der das Lied zum Download anbietet. Fritz freut sich und läd die Datei runter. Nun hat er das Lied auf seinem PC und kann es so oft hören wie er möchte...
Irgendwann denkt er nach und weiß nicht wieso die Datei umsonst runtergeladen werden kann. Da scheint wohl was nicht zu stimmen...
Freunde erzählen ihm das es sich um einen Illegalen Download handelt, er aber keine Angst zu haben braucht, da nur das Verbreiten von Urheberrechtlich Geschützen Materialien verboten ist. Das ist eine sogenannte Grauzone.
Fritz freut sich und läd immer mehr Musik runter.

Jetzt meine Fragen:
- Stimmt es das Filehoster die IP und die Dateien die Heruntergeladen wurden, nicht freigeben dürfen? Auch nicht an die Polizei? (Rapidshare zB.)
- Stimmt es, dass das Downloaden von Urheberrechtlich geschützen Inhalten zwar an sich Strafbar ist aber nur die Verbreitung bestraft wird?
- Könnte es sein das Fritz von dem Plattenlabel der Kastelruther Spatzen ein Brief zwecks Schadensersatz bekommt?
- Was sind die Strafen für das Downloaden von Musik, Filmen und Spielen?
- Arbeiten evtl. Filehoster und Anwälte zusammen?
- Gibt es Spezielle Unternehmen die nur dafür Arbeiten um User zu schnappen die Illegal Downloaden? Wie zB. in Gnutella Tauschbörsen?
- Haben Filehoster evtl. Auflagen das sie ab einer Gewissen Menge in GigaByte der Polizei bescheid geben müssen?
- Wie viel Prozent der Menschen im Internet haben schon mal was Illegal gedownloadet bzw. tun es Regelmäßig?
- Wie sieht es eigentlich aus wenn Fritz von seinen Kumpels Lieder geschickt bekommt, die Illegal runtergeladen wurde? Macht er sich dadurch mit strafbar?
- Gibt es sonst weitere Fakten die nennenswert sind?


Vielen dank für eure Antworten.

grüße
:affe:
 
Zuletzt bearbeitet:
Schöne Geschichte :)

  • Ja, wie genau das rechtlich ist weiß ich nicht, aber RS beispielsweise, wäre sonst bald schon pleite, wenn sie Daten weitergeben.
  • Da gibt es dauerhaft Änderungen. Seit neustem ist es nicht nur strafbar, illegale Dateien zu verbreiten, sondern auch sie für den privaten Gebrauch herunterzuladen.
  • Ja, könnte passieren.
  • "Raubkopierer können mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden"... normalerweise nur eine Geldstrafe
  • Schätze nein
  • Unternehmen, eher nicht. Aber ganze Anwaltskanzleien arbeiten daran.
  • Weiß ich nicht
  • ich schätze 98%, die meisten unabsichtlich. Regelmäßig weiß ich nicht.
  • Nachher vielleicht, jetzt gibts erstmal essen :D
Gruß
 
Selbstverständlich müssen die Filehoster die Daten freigeben wenn der Staatsanwalt anklopft. RS macht das in gewissem Umfang auch schon bei größeren Fällen. Die meisten ruhen sich in der Hinsicht noch n bisschen aus, weil sie im Ausland sitzen und so nicht oder nur schwer belangt werden könnnen wenn sie es nicht tun.
 
Ausserdem loggen sie die IP's nur für 3 Stunden. Da müssen die Fahnder dann äußerst fix sein. Erst 1 Person wurde beim Downloaden von RS erwischt. Es handelte sich um Kinderpornos, aber war klar, da er durch den Kinderpornoverdacht komplett überwacht wurde.
 
Bookstar schrieb:
Rapidshare gibt keine Daten raus. Oder ist da ein Fall bekannt? wäre mir nämlich neu.

Gibt RapidShare Informationen über Uploader an Dritte weiter?

* Sofern wir gesetzlich verpflichtet sind, Informationen über die Herkunft einer Datei bekanntzugeben, kommen wir dieser Verpflichtung nach. Die rechtlichen Umstände werden in jedem Fall neu geprüft. Eine Weitergabe von Daten ohne rechtliche Grundlage findet nicht statt.

Gibt RapidShare Informationen über die Dateien, die ein Kunde herunterlädt, an Dritte weiter?

* Nein. RapidShare speichert keine solchen Informationen und kann deshalb logischerweise auch keine weiter geben. Das Speicherverbot ist fester Vertragsbestandteil für alle unserer Kunden, und auch bei unseren kostenlosen Nutzern handhaben wir dies nicht anders.
http://rapidshare.com/privacypolicy.html
 
Theoretisch gibt auch Rapidshare Daten raus (wenn der Staatsanwalt klopft), faktisch ist es wohl noch nie vorgekommen.
Rapidshare sagt ja selbst von sich, dass sie keine illegale Software besitzen, dies rechtfertigen sie mit der Tatsache, dass irgendwelche Dienstleister im Auftrag von Rapidshare das Netz durchforsten und auffällige Dateien leinfach nur löschen ohne weitere Schritte einzuleiten.

Eins ist klar, sobald Fälle auftreten in denen Raubkopierer aufgrund des downloadens bei Rapidshare angezeigt wurden ist es vorbei mit dem größten Hoster der Welt, deswegen sind ihre Interessen wohl eher auf der Seite der Raubkopierer, so bitter das klingt, aber diese User sind ihre Haupteinnahmequelle ....
 
rapidshare weiß doch ganz genau, welche dateien auf ihren servern liegen. Die meisten Dateien sind aber wohl gezippt und rapidshare argumentiert dann so, dass sie nicht wissen "können" was jedes einzelne archiv enthält und dementsprechend müssen sie den upload illegaler dateien nach aktueller rechtslage nicht aktiv verhindern indem sie die dateien kontrollieren. Wenn hingegen jemand bei rapidshare einen urheberrechtsverstoß meldet, dann kann es sein, dass die datei gelöscht wird, nicht mehr und nciht weniger. Rechtlich ist rapidshare.com aus deutschland aber sowieso schwer in die finger zu kriegen, weil die in der schweiz sitzen und dementsprechend relativ sicher sind vor irgendwelchen urheberrechtsklagen. Ich schätze auch nicht, dass in zukunft rs zur 100% kontrolle verdonnert wird. Das wäre ja ganz so, als wenn jemand der zum beispiel Lagerplatz in einer Lagerhalle vermietet jede einzelne einlagerung kontrollieren müsste und im ernstfall verschlossene kisten/koffer nach drogen/waffen/kinderpornos durchsuchen müsste. Sowas ist rein organisatorisch nicht tragbar.
 
Am besten wäre es aber von Rapidshare alleine wegzukommen. Es gibt ja noch viel mehr Filehoster, die evtl. nicht so Arbeiten wie Rapidshare. Gibt es dazu "Gesetze" oder Regelungen die es verbieten könnten das Daten weiter gegeben werden? Stichwort Datenschutz? Freiheit im Internet?

Wie heißt es genau wenn man wegen Illegalen Downloads/Verbreitung angezeigt wird? Schadensersatzklage?

Ich habe mal ein Bericht gesehen indem ein Anwalt ein Jungen angezeigt hat, der 3 Alben über das Gnutella Netzwerk runtergeladen hat. Er musste pro Lied 5000 € zahlen. Insgesamt kam er auf über 150.000 €. Sind solche Strafen gerecht?
 
StadtAffe schrieb:
Am besten wäre es aber von Rapidshare alleine wegzukommen. Es gibt ja noch viel mehr Filehoster, die evtl. nicht so Arbeiten wie Rapidshare. Gibt es dazu "Gesetze" oder Regelungen die es verbieten könnten das Daten weiter gegeben werden? Stichwort Datenschutz? Freiheit im Internet?

Wieso liest du dir nicht einfach mal die AGB von diesen ganzen Hostern durch, da steht alles genau drin, dazu noch Teile des Datenschutzgesetztes und schon hast du deine Abschlussarbeit zusammen, darum ging es doch oder ?! ;)
 
Rheinhesse schrieb:
Wieso liest du dir nicht einfach mal die AGB von diesen ganzen Hostern durch, da steht alles genau drin, dazu noch Teile des Datenschutzgesetztes und schon hast du deine Abschlussarbeit zusammen, darum ging es doch oder ?! ;)

Ja fast ;)
 
Es wäre sicher hilfreich, wenn du hinzufügen würdest, wo Fritz diese Vorgänge vornimmt. Dementsprechend kann es nämlich z.T. gravierende Unterschiede in der Rechtslage geben.
 
wenn man echt derwischt wird muss man doch nicht zugeben dass man zu diesem Zeitpunkt am PC war oder nicht? Und familienmitglieder müssen sich laut Gesetz nicht gegenseitig verpetzen.

ich würde euch auf jedenfall nen Wechsel zu nem Anbieter empfehlen der euere Daten nciht gleich weitergibt so wie die Telekom
 
im zweifelsfall wird der anschlussinhaber belangt, weil er für die nutzung seines anschlusses verantwortlich ist. von daher bringt das eher wenig
 
ok und was ist wenn man auf nicht zurechnungsfähig in dem Moment plädiert da man ja z.B. besoffen vorm PC war und nicht wusste was man tat?

das hier ist ja nicht die USA wo man von vornherein als schuldig erklärt wird

ausserdem zahl ich doch nicht für ne 128-komprimierte mp3 Datei in schlechter quali
 
bei unzurechnungsfähigkeit könnte man in der tat vor gericht relativ straffrei davonkommen, da ist mir allerdings kein fall bekannt.

Die Strafen für urheberrechtsverletzungen sind mMn vollkommen überzogen und sind auch wohl eher als abschreckung gedacht, deshalb gibt es so drakonische Strafen, selbst wenn man nur ein lied in mieser qualität runterlädt
 
Fritz sitzt vor seinem PC Zuhause und hat es runtergeladen.
Es Leben im Haushalt außerdem noch 2 weitere Personen im Haushalt, die aber KEINEN Zugriff auf seinen PC haben, da er durch ein Passwort geschützt ist.

Was mich aber noch interessiert ist: Wie kann man denn erwischt werden?
Allein durch diese Punkte:

- RapidShare gibt keine nformationen über die Dateien, die ein Kunde herunterlädt, an Dritte weiter, da sie nicht Aufgezeichnet werden.
- Die Provider dürfen solche Datenbanken seit der Gesetzesänderung nicht mehr Speichern.

ist es doch unmöglich was herauszufinden.

Da sitzen doch keine Leute bei der Polizei und suchen sich durch sämmtliche Akten durch und sagen: " So heute schauen wir mal was Fritz G. so auf seinem PC hat". Und jetzt werden sowieso keine Daten mehr über die Aktivitäten gespeichert. Und ALLE Straftaten die sich dort hinter verbargen können nicht mehr zur Anzeige gebracht werden. Also wie soll dann jemand was mitbekommen ?

Ich habe ja auch keine Möglichkeit herauszufinden, ob und was ihr auf eurem PC habt. Und selbst wenn ich es weiß was ihr drauf habt, kann ich ja nicht Wissen wo es herkommt. Also wie können also Ermittler Leute auswendig machen, die nicht Auffällig sind.
Wenn Kinderschänder unter Verdacht stehen, kann ich es nachvollziehen.

Wegen der Unzurechnungsfähigkeit: Ich glaube auch, das es niemand nachweisen könnte.

Stichwort miese Qualli: Wenn ich den FreeYoutubetToMP3 Konverter benutze kann ich ja jedes Lied runterladen, und wenn sogar ein Video in HD vorliegt habe ich sogar eine MP3 Datei mit sehr guter Quallität. Sollte mein PC zB. beschlagnahmt werden, können die dann Herausfinden woher die Datei herkommt?

Wie sieht es eigentlich aus wenn Fritz von seinen Kumpels Lieder geschickt bekommt, die Illegal runtergeladen wurde? Macht er sich dadurch mit strafbar?
 
Zuletzt bearbeitet:
ok und was ist wenn man auf nicht zurechnungsfähig in dem Moment plädiert da man ja z.B. besoffen vorm PC war und nicht wusste was man tat?

Freie Beweiswürdigung. D.h., wenn es einem der Richter nicht glaubt, dann hat man Pech.
 
Gibt es hier noch Antworten?
 
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