Jobcenter und seine Berechnungen

Lipovitan

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Liebe CB-Community,

Lange Fassung:

nachdem ich am 30.06.12 meine Ausbildung erfolgreich beendet hatte wurde ich leider nicht übernommen. Seit März wohne ich in meiner eigenen Wohnung ,da meine Mutter beruflich nach München ziehen musste.

Meine Wohnung ist ca. 37qm klein und kostet mich 361€ warm. Dazu gehört ein Tiefgaragenparkplatz der mich 40€ kostet und im Preis enthalten ist (ohne Parkplatz keine Wohnung).

Den Juli musste ich mit ALG 1 + 2 überbrücken und hab nun seit dem 1. August einen festen Arbeitsplatz. Den Monat Juli konnte ich mit meinem letzten Gehalt aus Juni überbrücken und ab August sollten ALG 1 + 2 mein überleben sichern.

Wie mir aufgetragen wurde habe ich alle erforderlichen Unterlagen wie Kontoauszüge, Abrechnungen , etc eingereicht wie es gefordert war. Es kam immer pünktlich bei meiner Sachbearbeiterin an ,sodass ich keine Zweifel hatte das alles seine geordnete Bahn geht.

Es verging ca. eine Woche dann kamen die ersten Bescheide und auch die entsprechende Zahlung.

ALG 1 = 223,80 €
ALG 2 = 198,05 €

Dies erschien mir zunächst etwas zu wenig ,da ich allerdings angegeben hatte das meine Miete direkt vom Jobcenter an meinen Vermieter überwießen werden sollte habe ich mir nichts dabei gedacht.

Nun bekam ich heute die Zahlungserinnerung von meinem Vermieter und ich fiel aus allen Wolken. Denn in keinen der Schreiben vom Jobcenter stand das dort die Miete nicht überwießen wird oder ähnliches.

Soll heißen ich hatte für den ganzen Monat nur 421,85 € von dem ich meine Miete, Strom, Internet & Handyrechnung zahlen sollte.

Es fängt bei den Berechnungen an, dort wird mein letzte netto Gehalt als Referenz genommen wo ich 470,47€ bekommen habe. Dies war allerdings inklusive Urlaubsgeld ,da ich das ganze letzte Lehrjahr nur 364,22€ verdient habe.

Mir ist durchaus klar das ich erstmal nur im Jobcenter erfahren kann ,was da ganz genau los ist. Allerdings habe ich keine Ahnung wie ich mich Verhalten soll. Vorbei fahren ist schwer ,da ich auf der Arbeit sehr eingespannt bin und in der Probezeit schlecht Urlaub nehmen kann.

Kurze Fassung:

Ich musste einen Monat mit ALG 1 + 2 überbrücken ,da ich die Firma gewechselt. Habe in der Ausbildung zu wenig verdient, daher musste ich mit ALG 2 aufstocken

Habe im 3. Lehrjahr 364,22€ netto verdient und im letzten Monat Urlaubsgeld bekommen, sodass mein netto einmalig auf 470,47€ stieg.

Bekam aber für den Monat Juli nur ALG 1 = 223,80 € ALG 2 = 198,05 € und die Miete in Höhe von 361,00€ wurde nicht wie vereinbart an den Vermieter überwiesen.


Vielleicht ist jemand in einer ähnlichen Situation mal gewesen und kann mir entsprechende Tipps geben.
 
Irgendwelche Ersparnisse, die mit deinen Ansprüchen verrechnet wurden? Die Kosten für Unterkunft und Heizung sind eigentlich im Berechnungsbogen des Bescheides mit aufgeführt, unabhängig davon ob sie diese Kosten dir direkt oder dem Vermieter überweisen...
 
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Soweit ich weiß, haben die Jobcenter einen oder sogar 2 Tage in der Woche, wo für die Berufstätigen auch nachmittags geöffnet ist. Die genauen Öffnungszeiten solltest du in Erfahrung bringen können.

Du wirst nicht drumherum kommen, da selbst vorstellig zu werden, denn wir wissen nun nicht, wie genau sich dein Bescheid zusammensetzt und ob und was da falsch berechnet wurde.
Soweit mir bekannt, beträgt der Regelsatz ohne Miete 374 Euro, also können deine 421 Euro nicht nur der Regelsatz ansich sein. Irgendwas wurde offensichtlich nicht korrekt berechnet und das wirst du wohl klären müssen. Dass falsche Bescheide ergehen, soll wohl gar nicht mal so selten vorkommen.

Im Bescheid muss doch genau aufgeschlüsselt sein, was an Miete gezahlt und dir ausgezahlt wird? Da hättest du das doch schon sehen müssen, oder stand das nicht so drin?
 
Wie gesagt ich Blicke durch den Bescheid nicht durch und verstehe auch nicht wie und was dort Berechnet wird. Wieso auch mein letztes Gehalt eine Rolle spielt obwohl ich nichts verdient habe in dem Monat.

Das ich nicht drum herum komme da vorbei zu gehen ist mir klar, allerdings lasse ich mich dort immer schnell abwimmeln und das nützt mir wenig.
 
In vielen Städten gibt es Arbeitslosen-Selbsthilfe-Vereine, bei denen man sich Unterstützung und Beratung holen kann.
Darüber hinaus bieten Diakonie, Caritas, AWO usw oft ähnliche Beratungen an. Am besten guckst du dich vor Ort einmal nach solchen Beratungsangeboten um und nimmst Kontakt auf.
 
Wurde das Gehalt noch im Juni oder erst im Juli ausgezahlt? Es gilt das Zuflussprinzip: Wenn das Gehalt für den Juni erst im Juli ausgezahlt wird, dann wird es auch im Juli mit deinen ALG1/2-Ansprüchen verrechnet! Was hast du denn an Ersparnissen/Vermögen bei der Antragsstellung angegeben (musst du hier natürlich nicht offenlegen wenn du nicht willst)?
 
Mein letztes Gehalt habe ich im Juli ausgezahlt bekommen inklusive Berufsausbildungbeihilfe und Kindergeld. Für den Monat Juni habe ich aber keine Leistungen beantragt sondern für den Monat August. In diesem Monat arbeite ich zwar aber habe nur ALG 1 + 2 in der oben angegebenen Höhe eingenommen. Die besagten 421,85 € wovon ich meine Lebenshaltungskosten nicht bezahlen kann. Natürlich habe ich meine nicht vorhandenes Vermögen angegeben. Im Gegenteil , habe meinen Dispo voll ausgereizt.

Ich habe mal die Berechnung angehängt. Das Ergebnis dieser Berechnung ist wie gesagt das ich 198,05€ vom Jobcenter bekommen habe.
 

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Im Juli war ich ja auch Arbeitslos und die Zahlung kam erst Anfang August ,weil ich im August ja überhaupt kein Geld verdient habe. Mein Geld für August das ich erarbeitet habe bekomme ich ja auch erst zum 01.09.
 
Der Bescheid betrifft den Juli, und wie ich vermutet habe wurde dein Einkommen in Höhe von 470,47 € angerechnet, weshalb dein ALG so gering ausfällt. Wann wird denn dein Gehalt für den August ausgezahlt? Wenn es erst im September ausgezahlt wird hättest du auch für den August Anspruch auf ALG1/2, dann vermutlich in voller Höhe (374 + 320 = 694 €).
 
Hab das letzte mal richtige Gehalt zum 31.06 für Juni erhalten.
Dazu kam Berufsausbildungsbeihilfe und Kindergeld. Die Sachbearbeiterin sagte mir das ich für Juli wohl keine Nachzahlung erhalten werde ,da ich 474 Euro Gehalt + 252 Euro BAB + 184 Euro Kindergeld bekommen habe. Dies bejahte ich ,da es genug war um über den Monat ohne Arbeit zu kommen.

Am 1. August habe ich ALG 1 + 2 bekommen um mit dem Geld über den Monat August zu kommen. Das Geld für den Monat August wo ich arbeite bekomme ich erst zum 31. August von meinem Arbeitgeber.

Ich habe ALG 1 + 2 auch nur für August beantragt und natürlich meinen Arbeitsvertrag eingereicht und alles abgemeldet.
 
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1, die miete wird von jobcenter gezahlt - lies mal deinen bescheid, da steht auf der ersten seite "kosten der unterkunft und heizung 198€" und nicht "regelleistung ...€"
2. dein alg1 wird auf die regelleistung angerechnet, ebenso dein gehalt und das kindergeld/bab
3. zahlungen vdes alg2 werden mit zahlungen im selben monat verrechnet. es ist uninteressant, wann du gearbeitet hast. wenn du im juli geld bekommen hast, wird das auf die juli-leistung angerechnet (zuflussprinzip), auch wenn du zb erst im juli das gehalt für mai bekommen hättest.

der bescheid ist also korrekt, nur vielleicht etwas verwirrend, da hier nicht das leistungsprinzip (wann wurde die arbeitsleistung erbracht) zählt, sondern der tatsächliche geldeingang (wann ist das geld (kindergeld, alg1, bab, ...) auf deinem konto eingegangen)

bitte auch beachten: alg1 wird - wie ein gehalt - nachträglich am monatsende gezahlt, also ende juli für juli. alg2 kommt am monatsanfang, also anfang juli für juli. auch noch wichtig: wenn du dein august-gehalt von deinem neuen job noch im august aufs konto bekommst und du aber auch für august alg2 bekommen hast, musst du das alg2 zurückzahlen. das fällt flach, wenn dein gehalt erst im september kommt.

noch mehr details weiss dein leistungssachbearbeiter. viel erfolg :)
 
Kenn mich mit der Materie nicht wirklich aus, aber was ich nicht verstehe: wenn du ab dem 1. August eine feste Stelle hast, warum solltest du dann noch vom Amt ALG 1 +2 für den Monat August bekommen? Bekommst doch auch Gehalt in der Zeit (wenn halt auch erst am Ende des Monats)? Oder hab ich da einen Denkfehler.
 
Ich war heute beim Jobcenter und die sagten mir das Problem sei das mein letztes Gehalt erst am 2.Juli auf meinem Konto eingetroffen ist. So wurde das in den Berechnungen berücksichtigt und habe deshalb zu wenig Geld bekommen.

Statt mir zu Helfen wurde mir die Schuld zugewießen ,da ich kein Überbrückungsgeld beantragt habe, von dem mir keiner etwas gesagt hat. Zugegeben, ich bin das erste mal Arbeitslos bisher gewesen und habe überhaupt keine Ahnung was beachtet werden muss bei solchen Dingen. Schlussendlich bin ich selber Schuld und werde mit meinem Problem alleine gelassen.

Meine Mutter hat zum Glück eine Freundin die im Jobcenter arbeitet und konnte mir einen Tipp geben. Und zwar einfach meinen neuen Arbeitgeber zu bitten das neue Gehalt erst zum 1. September zu überweißen ,sodass ich den kompletten August ohne Gehalt bin.

Ich werde jetzt den Spieß rum drehen und das Geld was mir zusteht einfordern , wenn auch mit einem Trick. Denn wäre zwischen dem 30.06 und dem 2.07 kein Wochenende gewesen wäre mein Geld pünktlich da gewesen und die Berechnung wäre ganz anders verlaufen.

Den Weg zum Anwalt werde ich am Montag nehmen und alles weitere dort klären. Nun verstehe ich auch warum unsere Gerichte völlig überlastet sind mit solchen Kinderkram. Die Leute im Jobcenter sind ziemlich unkooperativ und arbeiten wenig Lösungsorientiert.

Ich hoffe das irgendwann eine Reform folgt und das ein Ende hat!

Kenn mich mit der Materie nicht wirklich aus, aber was ich nicht verstehe: wenn du ab dem 1. August eine feste Stelle hast, warum solltest du dann noch vom Amt ALG 1 +2 für den Monat August bekommen? Bekommst doch auch Gehalt in der Zeit (wenn halt auch erst am Ende des Monats)? Oder hab ich da einen Denkfehler.

Den Monat Juli hab von meinem Gehalt aus Juni bezahlt. Aber von was bezahl ich denn mein Leben im Monat August wenn ich im Juli nichts verdiene ? Genau von ALG 1 + 2.
Und danach bezahl ich den Monat September von meinem Gehalt ,dass ich im August erarbeitet habe. Du kannst dir sicher vorstellen das 420 Euro zu wenig sind um davon seine Lebenshaltungskosten zu bestreiten ?
 
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das ist üblich,das sie dir nicht alles sagen,sie dürfen es nicht und wollen es auch nicht.ist ja mehr arbeit.
bist du eigentlich auf ein auto angewiesen um zur arbeit zu kommen?
vielleicht kannst du einen zuschuss beantragen?
 
Lipovitan schrieb:
Ich war heute beim Jobcenter und die sagten mir das Problem sei das mein letztes Gehalt erst am 2.Juli auf meinem Konto eingetroffen ist.
siehe meine ausführungen oben: es gilt das zuflussprinzip bei alg2. der bescheid ist korrekt, sofern die vorgetragenen informationen stimmen.

Meine Mutter hat zum Glück eine Freundin die im Jobcenter arbeitet und konnte mir einen Tipp geben. Und zwar einfach meinen neuen Arbeitgeber zu bitten das neue Gehalt erst zum 1. September zu überweißen ,sodass ich den kompletten August ohne Gehalt bin.
ebenfalls "siehe oben": das funktioniert auch nur weil das zuflussprinzip bei alg2 gilt. das problem hierbei: alg1 wirst du für august nicht bekommen, da hier das leistungsprinzip gilt und du im august arbeitest. bei alg1 ist es egal wann du dein gehalt bekommst. achja: falls die arge/das jobcenter feststellt, dass dein arbeitgeber (nur) dein gehalt etwas später überweist, damit du geld vom staat abzocken kannst, nennt man das "sozialbetrug" - und da steht u.U. knast drauf. und für den ag wirds auch nicht lustig. aber mach du nur... für solche leute zahlt man doch gerne steuern - ähnlich gerne wie für arbeitsverweigerer oder sonstige sozialbetrüger - und nichts anderes wärst du in dem fall :kotz:

Ich werde jetzt den Spieß rum drehen und das Geld was mir zusteht einfordern , wenn auch mit einem Trick. Denn wäre zwischen dem 30.06 und dem 2.07 kein Wochenende gewesen wäre mein Geld pünktlich da gewesen und die Berechnung wäre ganz anders verlaufen.
was soll dir denn bitte noch zustehen? und zum geldeingangszeitpunkt brauch ich nichts mehr zu sagen. wenn du das bisher nicht akzeptiert hast, hast dus nicht verstanden - und willst es auch nicht.

Den Weg zum Anwalt werde ich am Montag nehmen und alles weitere dort klären. Nun verstehe ich auch warum unsere Gerichte völlig überlastet sind mit solchen Kinderkram.
ja, ich auch.
der bescheid ist korrekt und der antragsteller kann mit spezialbegriffen wie "zuflussprinzip" nichts anfangen und alg1 und 2 nicht auseinanderhalten. er fühlt sich im recht, weil er als laie natürlich alles besser weiss und die im jobcenter nur däumchen drehen. also belästigen wir mal anwälte und gerichte. dafür ist dann zeit und geld da seltsamerweise ;)

nochmal für dich zum mitmeißeln:
- du hast ende juli alg1 für die verwendung im juli bekommen (einnahmen sind unberücksichtigt, da leistungsbezogen)
- du hast anfang juli alg2 für die verwendung im juli bekommen (einnahmen wurden angerechnet, zuflussprinzip)
- du hast anfang august alg2 für august bekommen (das musst du zurückzahlen, wenn du im august zahlungen erhältst, zuflussprinzip)
- ende august wirst du kein alg1 bekommen. falls doch, musst du auch dieses zurückzahlen (egal wann dein gehalt eingeht, leistungsprinzip)
- du trennst alg1 und 2 nicht, ignorierst, dass alg1 nachträglich und alg2 im voraus gezahlt wird und du siehst nicht ein, dass zahlungseingänge auf alg2-bezüge angerechnet werden.

also viel spaß beim anwalt. vielleicht kann er ja was von wegen übergangsgeld machen (wobei man sich auch hier selbst informieren muss und nicht erwarten kann, dass einem andere alles vorkauen ;)), aber die berechnungen sind gesetzeskonform und korrekt - egal was man selbst einsieht oder nicht.

@lord slider
er bekommt für august keine bezüge vom amt. alg1 nicht, weil er ab 1.8. nicht mehr albeitslos ist und alg2 nicht, weil er das geld im august gutgeschrieben bekommt (höchstwahrscheinlich). du hast also keinen denkfehler - der liegt beim te ;)

@touch-knie
er hat doch alles bekommen: alg1 nachträglich, alg2 im voraus abzgl. seines gehalts/kindergeld/bab usw.
ihm gehts ums prinzip - und da ist ihm egal, wie die fakten sind: er siehts nicht ein und damit hat er recht.

ich habs hier sehr deutlich ausgeführt und erläutert. ich könnte es vielleicht noch aufmalen, aber andererseits müssen anwälte auch von was leben. und da diese nicht erfolgsbezogen bezahlt werden, kann es ihnen auch egal sein, ob seine vorstellungen realistisch sind oder nicht :)

ps: im grunde geht das hier schon fast in den bereich "rechtsberatung", was auch mit ein grund ist, warum er nicht "über alles aufgeklärt" werden darf. das kostet ggf. richtig kohle - siehe rechtsberatungsgesetz. daher lass ichs auch hier mal gut sein mit meinen ratschlägen und erläuterungen. alles weitere wird der anwalt oder seine mutter klären. auf ein verfahren mehr oder weniger kommts in diesem land ja nicht an. und egal ob man was zu beissen hat oder nicht: um seinen (relativ leeren) sturkopf durchzusetzen ist immer genug geld da... :kotz:
 
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- du hast anfang juli alg2 für die verwendung im juli bekommen (einnahmen wurden angerechnet, zuflussprinzip)
- du hast anfang august alg2 für august bekommen (das musst du zurückzahlen, wenn du im august zahlungen erhältst, zuflussprinzip)

Nein, ich habe am am 31.07. ALG 1 in Höhe von 223,80€ bekommen und am 06.08. ALG 2 bekommen in Höhe von 198,05.

Worüber ich mich ärgere ,dass mein Gehalt am 2.07 auf mein Konto einging. Das meine letzten 3 Gehälter zuvor immer jeweils am 30. oder 31. des Monats einging wurde hierbei ignoriert. Denn wenn es wie normal am 30.06 eingegangen wäre dann hätte ich heute keine Mietschulden.

Vielleicht kannst du nachfühlen ,dass ich mich in meiner Situation als Mietschuldner nicht wohl fühle und diese ganze Sache mich ziemlich ärgert. Klar versuche ich meine Haut zu retten mit allen Möglichkeiten die habe. Anwalt ist so ziemlich die letzte Lösung und den kann ich auch bezahlen ,da wenn er die Rechnung schreibt noch einige Monate vergehen.

Natürlich hätte ich Überbrückungsgeld beantragt wenn ich davon gewusst hätte und da habe ich auf meine Beraterin verlassen die aber niemals ein Wort darüber verloren hat.
Ein Freund mit dem ich zusammen den Abschluss gemacht und in der selben Situation war hat alles reibungslos funktioniert ,weil sein Gehalt schon Freitags da war.
 
Ich halte diesen Bescheid soweit ersichtlich und unter Berücksichtigung Deines Bedarfs für durchaus anfechtbar. Also zum Anwalt gehen, Widerspruch einlegen oder Antrag im Zugunstenverfahren und gegebenenfalls klagen.

Und wer hier unter welchen Umständen die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, darüber wird Dich ein Anwalt auch aufklären. Lass Dich nur nicht verunsichern.
 
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Das Problem mit dem Zuflussprinzip hat so ziemlich jeder.
Man muss dann halt irgendwie anders überbrücken. AG fragen ob er für August den Lohn nicht im September überweisen kann. Dann würdest du für August noch ALG2 bekommen.
Freunde die aushelfen und erstmal vorschießen das Geld oder den AG fragen und ihm die Sache erklären.

Heretic hat Recht mit seinen Ausführungen. Wenn du dich in entsprechenden Foren umsiehst, wird man dir das dort auch sagen vermutlich.
 
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