Juristenfrage: Was heisst "Zum Verbrauch"

Keres

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Moin moin,


ist rein zufällig jemand unter uns, der mir sagen kann, was die Klausel "Zum Verbrauch" im juristischen Sinne bedeutet?!
Der Begriff "Verbrauch" an sich ist klar, kann man ja googlen. :)

Nur, Hintergrund ist der:
Meine Schwiegereltern möchten ihre 50m² Einliegerwohnung vermieten. Da steht noch ein älterer Herd, ein Kühlschrank sowie diverse Küchenschränke rum. Alles ist sauber, funktioniert auch noch super, nur ... wenn was kaputt gehen sollte, möchten sie nichts neues mehr kaufen wollen. Beide (also die Schwiegereltern) sind bereits über 84 Jahre alt, da ist sowieso alles eine Belastung. Davon abgesehen auch nicht wirklich sinnvoll.
Deswegen meine Frage, ob es ok ist, wenn man im Mietvertrag die Klausel einfügt: "Zum Verbrauch"?
Reicht dies aus, dass der Mieter dann weiss, dass er sich eventuell um neues Mobiliar kümmern muss, wenn was kaputt geht und auch, dass er dann den Kram entsorgen muss?

Wenn der Mieter natürlich auf den ganzen Kram von vorne herein verzichtet und selbst alles schon hat, dann wäre ja alles kein Thema. Dann fliegt das Zeug auf´n Müllplatz und gut is´.

Nicht, dass hier falsche Gedanken aufkommen, die Entsorgung durch uns wäre kein Thema, nur wäre es schade, da der Kram noch in einem guten Zustand ist.

Schon mal Danke im voraus für eure Kommentare! :)



Gruß
Keres
 
Ich würde es nicht so kompliziert machen.
Schreib doch in den Mietvertrag rein, das die Wohnung ohne Kücheneinrichtung vermietet wird.
Vorhandene Möbel/Geräte gehen kostenlos in das Eigentum des Mieters über.

Dann müsste er sich später auch um die Entsorgung kümmern.
 
Das wird wohl die eleganteste Lösung sein.

Am besten aber auch entsprechend im Übernahmeprotokoll vermerken, damit der Mieter im nachhinein nicht doch sagen kann, dass der Vermieter sich um die Entsorgung zu kümmern hat.

Alternativ: Den neuen Mietern einen "Kauf" der genannten Einrichtung anbieten. Wenn deine Schwiegereltern kein Geld dafür wollen, dann machen sie einfach einen Kaufpreis von 1€ aus und erstellen nur einen Kaufvertrag.

Damit ist dann nachweisbar, dass die Einrichtungsgegenstände nun Eigentum des Mieters sind und er sich um Instandhaltung oder eben auch Entsorgung kümmern muss.
 
Kann mich meinen beiden Vorredner nur anschließen.

In jedem Falle alle Abreden wortwörtlich in den MV aufnehmen und unterschreiben lassen. Dann seid Ihr auf der sicheren Seite.

MfG,
Dominion1.
 
Ok, macht Sinn. Diese Option war uns noch garnicht in den Sinn gekommen. Jetzt muss man nur noch zwei Leute mit Altersstarrsinn überzeugen. ;)
Dank Euch für die Antworten.
 
Einfach das, was Ihr konkret wollt, auch genau so konkret in den MV reinschreiben. Je genauer Ihr seid, desto weniger kann Euch später irgendjemand mit irgendwelchen Einwänden kommen.

MfG,
Dominion1.
 
Wäre es nicht sicherer die Besitzübergabe der Möbel über einen getrennten Kaufvertrag zu regeln und in dem Mietvertrag zu vermerken, dass die Wohnung ohne Möbel vermietet wird?

Einen Mietvertrag privat zu schreiben bzw. in weiten Teilen selbst zu bearbeiten ist ja immer so eine Sache ... wie viele Mietverträge werden aufgrund nicht statthafter Formulierungen im Nachhinein von den Gerichten zerpflückt ...

Da wäre mir die Option lieber einen Standard Mietvertrag zu nehmen diesen nur in den notwendigsten Punkten anzupassen und dann alles was die Möbel betrifft über den Verkauf zu regeln...

Kaufverträge gibt es auch als Vordrucke im Internet. Natürlich darauf achten, dass man sie von seriösen Quellen bekommt.

Und Mietverträge gibt es, so viel ich weis, teilweise auch als Vordrucke in gut sortierten Schreibwarenläden.
 
Moinsen z´samm!


Meine Schwägerin hat sich aus dem Fachhandel so einen vorgefertigten MV besorgt. Da war halt auf der dritten Seite ein Block mit der Möglichkeit, noch eigene Ergänzungen vorzunehmen.
Und da hat sie halt den Satz mit dem "Zum Verbrauch" benutzt.
Ich wollte halt mal nachfragen, ob dieser Zusatz so auch seine Rechtsgültigkeit hat.

uwe-b´s Vorschlag mit dem Vermerk im MV, das vorhandene Möbel/Geräte kostenlos in das Eigentum des Mieters übergehen werden wir noch nachtragen, sofern die neue Mieterin damit einverstanden ist, dass sie dann die neue Eigentümerin ist. Somit ist sie dann auch bei Auszug oder bei Nichtmehrfunktionsfähigkeit für die Entsorgung der Gegenstände verantwortlich.

Danke für eure Tips! :)



bis denn dann
Keres
 
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