Keres
Vice Admiral
- Dabei seit
- Juli 2008
- Beiträge
- 6.405
Moin moin,
ist rein zufällig jemand unter uns, der mir sagen kann, was die Klausel "Zum Verbrauch" im juristischen Sinne bedeutet?!
Der Begriff "Verbrauch" an sich ist klar, kann man ja googlen.
Nur, Hintergrund ist der:
Meine Schwiegereltern möchten ihre 50m² Einliegerwohnung vermieten. Da steht noch ein älterer Herd, ein Kühlschrank sowie diverse Küchenschränke rum. Alles ist sauber, funktioniert auch noch super, nur ... wenn was kaputt gehen sollte, möchten sie nichts neues mehr kaufen wollen. Beide (also die Schwiegereltern) sind bereits über 84 Jahre alt, da ist sowieso alles eine Belastung. Davon abgesehen auch nicht wirklich sinnvoll.
Deswegen meine Frage, ob es ok ist, wenn man im Mietvertrag die Klausel einfügt: "Zum Verbrauch"?
Reicht dies aus, dass der Mieter dann weiss, dass er sich eventuell um neues Mobiliar kümmern muss, wenn was kaputt geht und auch, dass er dann den Kram entsorgen muss?
Wenn der Mieter natürlich auf den ganzen Kram von vorne herein verzichtet und selbst alles schon hat, dann wäre ja alles kein Thema. Dann fliegt das Zeug auf´n Müllplatz und gut is´.
Nicht, dass hier falsche Gedanken aufkommen, die Entsorgung durch uns wäre kein Thema, nur wäre es schade, da der Kram noch in einem guten Zustand ist.
Schon mal Danke im voraus für eure Kommentare!
Gruß
Keres
ist rein zufällig jemand unter uns, der mir sagen kann, was die Klausel "Zum Verbrauch" im juristischen Sinne bedeutet?!
Der Begriff "Verbrauch" an sich ist klar, kann man ja googlen.

Nur, Hintergrund ist der:
Meine Schwiegereltern möchten ihre 50m² Einliegerwohnung vermieten. Da steht noch ein älterer Herd, ein Kühlschrank sowie diverse Küchenschränke rum. Alles ist sauber, funktioniert auch noch super, nur ... wenn was kaputt gehen sollte, möchten sie nichts neues mehr kaufen wollen. Beide (also die Schwiegereltern) sind bereits über 84 Jahre alt, da ist sowieso alles eine Belastung. Davon abgesehen auch nicht wirklich sinnvoll.
Deswegen meine Frage, ob es ok ist, wenn man im Mietvertrag die Klausel einfügt: "Zum Verbrauch"?
Reicht dies aus, dass der Mieter dann weiss, dass er sich eventuell um neues Mobiliar kümmern muss, wenn was kaputt geht und auch, dass er dann den Kram entsorgen muss?
Wenn der Mieter natürlich auf den ganzen Kram von vorne herein verzichtet und selbst alles schon hat, dann wäre ja alles kein Thema. Dann fliegt das Zeug auf´n Müllplatz und gut is´.
Nicht, dass hier falsche Gedanken aufkommen, die Entsorgung durch uns wäre kein Thema, nur wäre es schade, da der Kram noch in einem guten Zustand ist.
Schon mal Danke im voraus für eure Kommentare!

Gruß
Keres