Mainboard durchgeschmort, CPU kaputt?

Mojo0711

Cadet 1st Year
Registriert
Mai 2020
Beiträge
10
Hallo zusammen,

ich habe ein kleines großes Problem und Versuch es kurz zu fassen.
Wie auf dem Video zu sehen ist hat sich vor kurzem irgendwas auf dem Mainboard verabschiedet.
Ich kann leider nicht sagen was genau das für ein Mainboard war, da es laut Verkäufer ein speziell auf das Gehäuse zugeschnittenes war.
Der PC ist nicht Mal 2 Jahre alt und jetzt schon kaputt. Da bin ich natürlich etwas angepisst... Mit Garantie lässt sich hier leider auch nichts mehr machen, habe ich schon probiert.

Der PC soll lediglich als Büro-PC dienen auf dem ich auch ab und zu mal CS:Go oder LoL zocken kann. Er muss also eigentlich nur die Basics können.

So weit so gut. In Rücksprache mit einem PC Shop bei mir im Ort, von dem ich den PC gekauft habe, habe ich mir ein neues Gehäuse, ein neues Netzteil und ein neues Mainboard gekauft.

neues Gehäuse: bequiet purebase 600
neues Netzteil: bequiet PurePower 11
neues Mainboard: ASUS H270 Plus

Die CPU hab ich vom alten Mainboard genommen: Intel i5-7400

CPU ist laut Internet auch mit dem Mainboard kompatibel.

Ich habe nun alles an das neue Mainboard angeschlossen. Sobald ich den "an-Knopf" betätige, drehen sich auch die Kühler im Gehäuse und der CPU Kühler. Leider höre ich aber kein Piepen und sehe auch kein Bild. Ich habe es schon mit und ohne Grafikkarte probiert.

Da bin ich nun ein wenig ratlos.

Kann jemand von hier evtl. sagen, ob der CPU oder sonst was bei dem Vorfall auf dem Mainboard was abbekommen haben könnte?

Ich habe mir jetzt aus Frust ein Asus Prime B450-Plus und ein AMD Ryzen 5 1600 12nm gekauft, damit ich meine Kiste mal wieder zum Laufen bekomme.

Ich bin über alle Tipps diesbezüglich offen. Wenn hier nichts mehr mit dem CPU zu machen ist, dann werd ich wohl mal in den Kaufberatungs-Thread schauen.
 
Da ist ein Mosfet der Spannungsregulierung der CPU abgefackelt. Die Chancen stehen so 50/50, das die CPU noch lebt. Da sie aber auf dem H270 nicht zu booten scheint gehe ich von den bösen 50% aus.
Da du dir schon Ersatz Richtung AM4 besorgt hast, hast du keine Verwendung mehr für das H270-Board.
Vllt nimmt der Shop es zurück? Immerhin hat er es dir empfohlen. Komponenten wie RAM (welchen genau?) und Grafikkarte sollte man in einem funktionierenden System testen, es ist nicht ausgeschlossen das die CPU diese auch mit in den Tod genommen hat.
 
Weshalb kannst du nicht Gebrauch von 2 Jahren Gewährleistung machen?

Bitte lasse dich beim nächsten Mal vorher beraten. Von 2011 bis etwa 2017 gab es bei Intel so gut wie keine Veränderungen und du hast ausgerechnet den letzten i5 dieser Ära erwischt und dann noch auf OEM. Zu allem Überfluss ist jetzt sogar noch was kaputt. Extrem ärgerlich und leider sehr schlechte Langzeittauglichkeit in jeder Hinsicht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Yesman9277
ghecko schrieb:
Da ist ein Mosfet der Spannungsregulierung der CPU abgefackelt. Die Chancen stehen so 50/50, das die CPU noch lebt. Da sie aber auf dem H270 nicht zu booten scheint gehe ich von den bösen 50% aus.
Da du dir schon Ersatz Richtung AM4 besorgt hast, hast du keine Verwendung mehr für das H270-Board.
Vllt nimmt der Shop es zurück? Immerhin hat er es dir empfohlen. Komponenten wie RAM (welchen genau?) und Grafikkarte sollte man in einem funktionierenden System testen, es ist nicht ausgeschlossen das die CPU diese auch mit in den Tod genommen hat.
Das neue H270 kann ich zurückschicken, das ist nicht das Problem.

Zwirbelkatz schrieb:
Weshalb kannst du nicht Gebrauch von 2 Jahren Gewährleistung machen?

Bitte lasse dich beim nächsten Mal vorher beraten. Von 2011 bis etwa 2017 gab es bei Intel so gut wie keine Veränderungen und du hast ausgerechnet den letzten i5 dieser Ära erwischt und dann noch auf OEM. Zu allem Überfluss ist jetzt sogar noch was kaputt. Extrem ärgerlich und leider sehr schlechte Langzeittauglichkeit in jeder Hinsicht.
Leider hatte ich bei dem Zeitpunkt wo ich den PC gekauft habe keinerlei Ahnung von der Hardware, das sieht jetzt anders aus. Die Garantie war auch leider auf 1 Jahr beschränkt...

4m< l33 schrieb:
Glüht da aufm Video was ab beim starten? das ist doch keine LED
Ja, da glüht was ab :D Der PC ist einfach ausgegangen und nach erneutem Starten hat es geraucht. Dann wollte ich einen neuen Start filmen und dann hat es geglüht^^
 
Auf die Gefahr hin, dass es hier in eine nie endende Diskussion führt:

Hat man nicht 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung?
Oder kommst du nicht aus Deutschland?

Zum i5 7400:
Mit einem Zeitwert von 60€ lohnt es sich nicht, den in einem PC Laden testen zu lassen.
Beschreibe dein "Problem" und setz ihn so bei Ebay rein.

Lehrgeld ✔
 
4m< l33 schrieb:
Glüht da aufm Video was ab beim starten? das ist doch keine LED
Da diese "LED" auch Qualm und Funken von sich gegeben hat.... also das Mainboard hats auf jeden Fall hinter sich :o
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Yesman9277
Mosfet Durch.

Mal die Null Methode aus dem Forum hier mit dem Intel und seinem neuen Board testen
 

Anhänge

  • Unbenannt.PNG
    Unbenannt.PNG
    1,1 MB · Aufrufe: 297
Zwirbelkatz schrieb:
Hat man nicht 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung?
Eigentlich ja.
Ist der TE aus Deutschland kann er eigentlich problemlos die Defekten Teile ersetzen lassen oder das Geld wiederbekommen (letzteres ist eigentlich immer mehr zu empfehlen, grade im Computer Hardwarebereich).
Ist der TE nicht aus Deutschland siehts schon schlechter aus.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Yesman9277
nun, kann er nicht.
weils für gewährleistung wurscht, wurscht wurscht ist, was der TE ruiniert (bzw durch netzteil ruinieren läßt)
weils bei der gewährleistung nur drum geht, ob was von anfang an hin ist.

und das trifft ned zu.
und dann wäre da noch wer was zu beweisen hat. umkehr, nach 6 monaten
ja. auch in deutschland, und in Ö.

der handel ist keine versicherung.
 
hi,
den 4/8 poligen EATX 12V auf dem H270 angeschlossen ? (ist normalerweise ein schwarz gelbes Kabel).
Das vergißt man nämlich leicht mal ... nur so ne Idee.

Gruß t.
 
whats4 schrieb:
was der TE ruiniert (bzw durch netzteil ruinieren läßt)
Das ist nur eine Frage/Annahme

Er hat ein Netzteil, dass in einem fertigen PC war verwendet.
Er hat diesen PC normal verwendet bzw. gestartet.
 
aber er hat das teil länger als 6 monate, oder?
dann wird ihm das gewährleistungsrecht ned helfen, fürchte ich. weil der te in der beweispflicht ist.
garantie schon. wenn vorhanden.
 
whats4 schrieb:
weils für gewährleistung wurscht, wurscht wurscht ist, was der TE ruiniert (bzw durch netzteil ruinieren läßt)
weils bei der gewährleistung nur drum geht, ob was von anfang an hin ist.

Ich bin nicht deiner Meinung. Das ist ein (windiges) OEM-Board mit üblicherweise total unterdimensionierter CPU-Stromversorgung.
Mit nur 1 Jahr Herstellergarantie ist es HP/Dell o.ä?

Da die OEM-Office-Gurke bestimmungsgemäß verwendet wurde - übertakten geht ja grundsätzlich nicht, würde ich als Kunde in jedem Fall erstmal auf die 2jährige Gewährleistung gehen.

Der Shop soll sich erklären, warum in diesem Fall die Gewährleistung abgelehnt wird. Schriftlich.
Dann kann der TO immer noch überlegen, ob er damit zum Verbraucherschutz geht.

Und ich würde nach der Ablehnung eines eindeutigen Garantie-/Gewährleistungsfalls niemals-nimmer-nicht in so einem Saftladen noch einen müden Euro lassen.
 
Der PC Laden, bei dem ich den PC gekauft habe, hat ihn direkt von HP. Er hat auch dort angefragt ob es dazu irgendeine Rückrufaktion o.ä. gibt. Er hat auch versucht eine Reparatur auf Kulanz "durchzuboxen" hat aber auch nicht funktioniert. HP war da sehr uneinsichtig und sagt halt, dass meine Garantie auf ein Jahr beschränkt war.

Aber gut, wie ich hier jetzt rauslesen kann, ist ziemlich sicher die CPU kaputt.

EDIT:
Meint ihr es würde Sinn machen, mal persönlich bei HP anzufragen? Im Prinzip hat es der Typ aus dem Computershop ja eigentlich schon gemacht, aber man weiß ja nie.
 
Mojo0711 schrieb:
Die Garantie war auch leider auf 1 Jahr beschränkt...

1 Jahr? Das passt nicht, Damit könnte höchstens eine einjährige Herstellergarantie gemeint sein. Die zweijährige gesetzliche Gewährleistung steht allerdings auf einem anderen Blatt. Zwar mit Beweislastumkehr nach 1/2 Jahr, aber dennoch würde ich mich da nicht so abspeisen lassen vom Verkäufer.

Mojo0711 schrieb:
HP war da sehr uneinsichtig und sagt halt, dass meine Garantie auf ein Jahr beschränkt war.
Es geht nicht um die einjährige Herstellergarantie von HP, sondern die zweijährige gesetzliche Gewährleistung durch den Verkäufer des PCs!

Meint ihr es würde Sinn machen, mal persönlich bei HP anzufragen? Im Prinzip hat es der Typ aus dem Computershop ja eigentlich schon gemacht, aber man weiß ja nie.
Nein, nicht HP. Der korrekte Ansprechpartner nun ist Dein Verkäufer selbst!
 
Mojo0711 schrieb:
HP war da sehr uneinsichtig und sagt halt, dass meine Garantie auf ein Jahr beschränkt war.
Was generell Blödsinn ist.

Du hast, laut Gesetz, zwei Jahre Gewährleistung, welche nach 6 Monaten mit einer Beweisumkehrlast einher geht.
 
jo, die hardware mag sch*e sein, aber der TE muß nach 6 monaten beweisen, daß der schaden von anfang an da war.
weil *nur, nur, nur
darum geht es im gewährleistungsrecht (--->versteckter mangel)
was er nicht kann.
weil er dazu mehr aufwand braucht, als die kiste neu gekostet hat. gutacher lassen sich fürstlich bezahlen.

böse zungen behaupten, daß eine gutachterlizenz ebensoviel wert ist, wie eine zum gelddrucken.
 
Hier kannst Du es nachlesen:
-> https://www.verbraucherzentrale.de/...ndenrechte/gewaehrleistung-des-haendlers-5057

Zusicherungen des Händlers schriftlich geben lassen

Auch nach dem Ablauf von sechs Monaten nach Kauf oder Übergabe der Ware sollte es unseres Erachtens genügen darzulegen, dass man das Gerät ordnungsgemäß behandelt hat. Der Käufer sollte dem Verkäufer deutlich machen, dass er die Sache ordnungsgemäß – zum Beispiel im Rahmen der Bedienungsanleitung – genutzt und damit den Mangel nicht verursacht hat.
So würde ich es erstmal versuchen.
 
@whats4 Du hast natürlich recht, trotzdem würde ich dem TE raten es zumindest zu versuchen.

Mehr als der jetzige Schaden kann halt eh nicht mehr angerichtet werden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Dr. McCoy
Zurück
Oben