Merz möchte die Klarnamenpflicht

Incanus schrieb:
Daher weht also der Wind.
Ich kann das durchaus nachvollziehen.
Ich würde mir keine Sorgen machen hier staatlich verfolgt zu werden denn ich verstosse online gegen kein Gesetz. Aber Beispiel, in meinem Falle habe ich einen sehr individuellen Namen, ich würde behaupten es gibt weltweit niemanden der so heisst wie ich. Durch die Inhalte meiner Kommentare oder meine sonstige Onlinepräsenz, z.b. auf unserer Firmen-Homepage könnte man rel. einfach meine Wohnadresse herausfinden. Im harmlosesten Falle würde ich plötzlich öfter mal Pizzabestellungen erhalten die ich nicht bestellt habe.....
 
Reglohln schrieb:
Dann taugt es auch nicht als Argument, als das du es angebracht hast.
Weil? Nochmal die Zusammenfassung: "Hass und Hetze" als Kennzeichner ist komplett nutzlos, weil juristisch irrelevant und zudem maximal wage. Das kann alles und nichts bedeuten, je nach Lesart.

Dass dieser Begriff gerne im Zusammenhang mit der online Welt gebrach wird, schließt keineswegs Diskussionen um die physische Welt aus. Und nochmal, das habe ich auch nirgends.
Was auch immer das "Argument" sein mag, auf das du dich hier beziehst, es taugt wohl ganz wunderbar.

Reglohln schrieb:
Und ob es ein "Modebegriff" ist, wage ich zu bezweifeln. Eher ist es die Zeit und Lage, die es nötig machen, Dinge öfter beim Namen zu nennen. Dass das einigen nicht gefällt, ist erwartbar.
Dann nenn die Dinge doch beim Namen: Verleumdung, Aufruf zur Gewalt, Billigung einer Straftat etc etc, der Fantasie sind hier kaum Grenzen gesetzt. Inwiefern sind Hass und Hetze präzisere Vokabeln zum Ausdruck dieser Konzepte?

Wenn du möchtest, darfst du auch gerne ein konkretes Beispiel anbringen für eine Missetat, die derzeit straffrei ist, und welche nach deinem Ermessen unter einem neuen Hass-Hetz-Paragraphen strafrechtlich verfolgt werden könnte.
 
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tipmyredhat schrieb:
Inwiefern sind Hass und Hetze präzisere Vokabeln zum Ausdruck dieser Konzepte?
Es fasst alle möglichen dieser vorherigen und weiteren Begriffe ganz einfach zusammen. Dass dabei von strafbaren Äußerungen gesprochen wird, ergibt sich aus der Thematik von selbst.
 
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tipmyredhat schrieb:
Weil? Nochmal die Zusammenfassung: "Hass und Hetze" als Kennzeichner ist komplett nutzlos, weil juristisch irrelevant
dann setzt halt "strafbare" davor. Strafbare Handlungen können eben weit mehr umfassen, als was im Internet möglich ist. Man grenzt damit ein, was man genauer meint. Es ist genauso irreführend von Personen wie dir zu behaupten, Hass und Hetze würde immer mehr implizieren als was strafbare wäre. Man leg es sich hier genauso aus, wie man es der Gegenseite vorwirft. Grundsätzlich ist Hass und Hetze keineswegs juristisch irrelevant. Denn beides kommt im entsprechenden Paragrafen des StGb auch vor. Wie kann es da irrelevant sein?
tipmyredhat schrieb:
Inwiefern sind Hass und Hetze präzisere Vokabeln zum Ausdruck dieser Konzepte
Weil sie genau das zusammenfasst? Btw. keineswegs ist deine Aufzählung kontextlos strafbewährt. Das ist genauso "unpräzise".... Hier müsste man dann entsprechend genauso "strafbare/strafbewährt" davor setzen oder von Straftaten als solchen sprechen....
 
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Reglohln schrieb:
Es fasst alle möglichen dieser vorherigen und weiteren Begriffe ganz einfach zusammen. Dass dabei von strafbaren Äußerungen gesprochen wird, ergibt sich aus der Thematik von selbst.
An dir ist wirklich ein Jurist verloren gegangen. Also, erst einmal fassen wir alle möglichen bösartigen Dinge, die man online und auch offline begehen kann, zu einem Sammelbegriff zusammen, dann lassen wir noch einen Türspalt offen für "weitere Begriffe", falls wir ad hoc etwas vergessen haben sollten.

Diese weiteren Begriffe sind es übrigens, welche ein gigantisches Problem (unter vielen anderen) darstellen:
Hass und Hetze ist ein so weitläufiger, unpräziser Ausspruch, dass man je nach Boshaftigkeit alles mögliche dem zuordnen kann.

Ein Beispiel wurde vor ein paar Seiten gebracht: Es weigert sich jemand, neuartige Pronomen zu verwenden und / oder die Existenz von neuartigem Geschlecht XYZ anzuerkennen. Ich bin mir sicher, für einige Kollgen hier wäre das genug für ein Hassverbrechen, mitsamt Verurteilung und in manchen Fällen Vierteilung.

Aber so einfach ist das nicht: Diese ablehnende Einstellung findet man in der absoluten Mehrheit der Bevölkerung, alleine die Statistiken zur Ablehnung der Gendersprache sprechen Bände. Davon, dass also irgendjemand zu diesem Theme eine Art kosmischer Wahrheit auf seiner Seite hat, kann keine Rede sein.
Müssen nun alle mittels eines nebulösen Hassgesetzes mit (Staats-)Gewalt umerzogen werden?
Gute Ideen setzen sich üblicherweise ohne Androhung von Konsequenzen durch, zumindest in freien Kulturen.
 
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Es ist eben Auslegungssache, und damit auch dem Zeitgeist unterworfen. Nicht umsonst gibt es formulierungen wie "geeignet den öffentlichen Frieden zu stören" und ähnliches.

strafbewehrt heißt es im übrigen, kommt ja von Wehr/wehren.
 
Corto schrieb:
Es ist eben Auslegungssache
Und wenn mit so einem schwammig vormulierten Begriff dann die Pflicht eingeführt wird, kann man den Ramen hinterher auch viel besser anpassen bzw. kann immer selbst überprüfen, ob man einen Richter findet, der bei der Zivilklage dann eine ähnliche Meinung hat.....
Ein nach Gesetzen definierter Ramen ist doch aktuell das Problem. Und die einfache Lösung für alles, einfach Quellenname dran, dann kann die Öffentlichkeit das Problem lösen (und der Staat wird nicht weiter mit Banalitäten belästigt), die Justiz soll es dann ja nicht mehr zwingend, sie könnte es auch jetzt. Halt nur nach der Definition jetzt. Und den Ramen jetzt zu ändern, uh Mann, da küsste man erst Mal Expertenkommisionen zu tagen lassen. Und dann muss der Vorschlag auch noch durch die jeweiligen Parlamente. Eine Fplicht, einmal verabschieden, das geht viel einfacher und schon ist das ganze komplexe Problem gelöst. Die Kollateralschäden werden einfach ausgeblendet. Entweder weil sich keiner mehr Äußern möchte oder weil sie es danach nicht mehr können (Nachbarn schauten mal vorbei um die Meinung zu korrigieren).
 
tipmyredhat schrieb:
Ich bin mir sicher, für einige Kollgen hier wäre das genug für ein Hassverbrechen, mitsamt Verurteilung und in manchen Fällen Vierteilung.
Damit dürftest du komplett daneben liegen, das ficht dich aber nicht an. Ich behaupte das Gegenteil: Hier würde NIEMAND daraus eine strafbare Handlung auf BAsis von "Hass & Hetze" konstruieren, wenn es dabei nur um eine Weigerung geht...

PS. Gesetze waren, sind und werden nie derart präzise sein, wie hier grad unterstellt. Genau deswegen gibt es Rechtsprechung und damit eine Auslegung der Gesetze...
 
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Hier ein frischer Artikel zum Thema aus dem TSP. Türkei aktuell

Ist der Klarname erstmal im Netz ........
 
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Axxid schrieb:
Jede Webseite muss theoretisch auch eigenständig sämtliche Angaben überprüfen bevor User freigeschaltet werden
eID
Zack, erledigt.
Wird eh viel zu wenig benutzt.
Wie andere Nationalitäten dann damit umgehen sollen ist dem Fritze sicher egal. Er regiert ja nur Deutschland.
 
tipmyredhat schrieb:
Also, erst einmal fassen wir alle möglichen bösartigen Dinge, die man online und auch offline begehen kann, zu einem Sammelbegriff zusammen, dann lassen wir noch einen Türspalt offen für "weitere Begriffe", falls wir ad hoc etwas vergessen haben sollten.
Was hat das ganze mit juristischen Begriffen zu tun? Was hat das Klarnamen-Thema mit juristisch definierten Begriffen zu tun? Es ist ein Begriff, der für die allgemeine Kommunikation herhält, die ggf. strafbare Äußerungen beschreibt.

Was habe ich denn mit "weitere Begriffe" gemeint? Sicher nicht irgendwelche frisch erdachten Straftatbestände, sondern bestehende, die im vorherigen Post nicht aufgeführt waren.
 
Vor allem frage ich mich, wie er das bitte durchsetzen möchte. Nehmen wir als Beispiel dieses Forum: Ich wohne in Manhattan und darf mich weiterhin mit meinem Benutzernamen anmelden, während alle anderen hier ihren Klarnamen verwenden müssen?
Und das soll dann überall im Internet so durchgezogen werden? Wie will er das kontrollieren, wenn die Bürger ein VPN nutzen?
 
@banditone Ich glaube das Konzept eines VPN wird er in diesem Leben nicht mehr begreifen.
 
Incanus schrieb:
Jemanden einen Schwachkopf zu nennen ist eine juristisch relevante Beleidigung, das ist ein Fakt
Hast du schonmal jemanden sagen hören (bzw in diesem Fall eher schreiben sehen): Er halte jemanden für einen Schwachkopf? Da ist nämlich das Problem mit dem Sprachgebrauch. Da ist nämlich die Grenze zwischen Meinung und Beleidigung im Recht. In der Sprache benutzt aber niemand die umständliche Formulierung seine Meinung auszudrücken, sondern der Satz geht "von der Leber weg" und dann ist jemand plötzlich ein Schwachkopf. Ist das jetzt eine Beleidigung oder seine Meinung? Braucht man ggfls dazu mehr Kontext um das deuten zu können? Könnte man das falsch deuten? Könnte das zum Nachteil des Schreibers ausgelegt werden?

Was haben wir seit der Gründung der AFD an solchen Beispielen, wie sich über Formulierung und Ausdrucksweise bedient wurde um aufzufallen gestritten. Wir wissen heute bestätigt, dass es schwarze Schafe gibt (ohne die Partei jetzt zu pauschalisieren), die ganz bewußt Parolen und Aussagen exakt passend formulieren um eben Sachen auszudrücken, die hart an der rechtlichen Grenze (sowie an der Faktenlage) entlangschlittern ohne diese dabei zu übertreten. Natürlich wurden Parolen aus der NS Zeit benutzt, ohne das vorher zu wissen, dass es eben eine Parole aus der NS Zeit ist...

Würden wir mit Klarnamenspflicht, die Situation verbessern? Nein leider nicht.

Im Gegenteil, unabhängig von der rechtlichen Seite, die dank richterlichen Beschluß im begründeten Fall bereits alle Möglichkeiten hat, zu prüfen, wer wann was geschrieben hat, Tür und Tor dafür dass sich Menschen ungewollt und unbegründet sozial ins Aus manövrieren und ggfls sogar verfolgt werden. Wie schnell sich eine Dynamik entwickelt und dann plötzlich 500 Leute vor dem eigenen Haus stehen und Theater machen, hat man in den letzten Jahren mehrmals erlebt.
Beim jetzigen Rahmen ist der richterliche Beschluß auch eine Gewaltenteilung und Kontrolle, dass kein Unfug getrieben wird.

Incanus schrieb:
Ein Namensschild trägt man bei Demonstrationen natürlich nicht, aber man ist direkt verantwortlich für sein Tun und kann auch sofort verhaftet werden, wenn man ungesetzliches tut.
Es ist aber ein Unterschied, ob ich gegen Links/Rechts demonstriere und dabei Gesetze überschreite, dass ich mich gegenüber der Polizei ausweißen muß, als wenn ich ohne Gesetze zu verletzen demonstriere und dann Linke/Rechte vor meiner Haustür auf mich auflauern, weil ich mich dabei für alle kenntlich gemacht habe.
 
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Ich weiß nicht genau, was Du mir, vor allem mit dem ersten Teil mitteilen möchtest.
Ich habe dafür plädiert, dass man für Dinge, die man im Internet tut zur Rechenschaft gezogen kann und es nicht als 'normaler Sprachgebrauch' abgetan wird, wenn man jemanden ganz bewusst beleidigt oder sogar bedroht.
Wie man von da auf 500 Leute kommt, die vor der Haustür stehen, ist mir schleierhaft.
 
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Mein Punkt ist, dass aber unser Rechtsstaat bereits ohne Klarnamenspflicht doch genau das tun kann.
Eine Klarnamenspflicht verbessert diese Situation nicht, sondern bringt andere Probleme auf, die abseits von unserem Rechtsstaat passieren.
 
Incanus schrieb:
Ich habe dafür plädiert, dass man für Dinge, die man im Internet tut zur Rechenschaft gezogen kann
Kann man immer noch, wurde bislang nicht abgeschafft. Oder wo wird welches Vergehen nicht geahndet?
Incanus schrieb:
es nicht als 'normaler Sprachgebrauch' abgetan wird, wenn man jemanden ganz bewusst beleidigt oder sogar bedroht.
Das Problem wird mit einer Klarnamenpflicht nicht verbessert, denn das Problem liegt bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft, es ist Ihre Entscheidung.

Auf die Gefahr, dass ich mich wiederhole, eine Klarnamenpflicht sorgt nur dafür, dass dann 100% der gefühlten Probleme auch über den Zivilweg lösbar werden. Das hat der Staat aktuell verboten, nennt sich Selbstjustiz. Und es muss nicht extra von einem Richter noch mal entschieden werden, dass die abgelehnte Anzeige auch im Zivilrecht keinen Schadeersatzanspruch gibt, wenn es kein Vergehen im Sinne der Gesetze darstellt.
 
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Ich bin gegen eine öffentliche Klarnamenpflicht, aber auch gegen die fast (gefühlte) vollkommene Anonymität in weiten Teilen des Internets, weshalb ich eine andere Idee hätte.

Vielleicht ist es eine unpopular opinion, aber ich finde das Internet ist nicht ausreichend reguliert wie das reale Leben.

Vielleicht könnte man sich beim "Internet", Provider, einem unabhängigen Anbieter oder einer Behörde mit Personalausweis registrieren und kann dann seine diversen Zugänge, beispielsweise das Forum hier, mit seinem Internet-Account verknüpfen und weiterhin seine Pseudonyme als Benutzername wählen. Der Vorgang könnte quasi wie beim Personalausweis sein. Ein Internetausweis, mit dem man seine Verknüpfungen herstellen kann. Der läuft ebenfalls alle Jubeljahre ab und muss verlängert werden. Oder man integriert die Funktion im Perso selbst. Wie auch immer.

Dann kann man entsprechende Inhalte eines Users melden und bei betroffenen Inhalten kann die Polizei (oder sonst jemand) von der Verknüpfung auf den einzigartigen Internet-Account schließen und entsprechend schnell handeln.

In dem Zuge könnte eine Behörde unter dem Digitalministerium gegründet werden beispielsweise.

Was gegen eine öffentliche Klarnamenpflicht spricht:

1. Ich renne ja auch nicht in der realen Welt durch die Gegend und habe wie in einem MMORPG über meinem Kopf meinen Namen stehen. Im Spiel wäre es zudem nur ein Fantasiename. Im Internet der Klarname.

Wenn man beispielsweise auf der Straße demonstriert, gibt es ebenfalls Fälle, indem manche Menschen nicht ihren Klarnamen über dem Kopf schweben haben möchten.

2. Zudem: Wie ist es bei Foren, die sich auf psychische Probleme spezialisiert haben? Oder häusliche Gewalt? Legale Erotikwebseiten? Usw. Das kann man gefühlt pausenlos fortführen.

Der potentiell neue Arbeitgeber googelt deinen Namen und findet dich auf entsprechende Seiten?

Selbst wenn es eine Klarnamenpflicht geben würde, müsste es sehr viele Regelungen und Ausnahmen geben. Die Pflicht wäre sowieso durchlöchert. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das rechtlich in Ordnung wäre.

3. Mit bereits vorhandenen Daten im Internet über eine Person kann man selbst als Mitbürger andere Mitbürger durchaus genau identifizieren.

Beispiel: Hier bei CB haben einige ihre exakte PLZ angegeben, um andere User IRL beim Zusammenbau vom PC zu helfen.

Jetzt hätte man in diesem Fall alleine schon den Vor- und Nachname und die genaue PLZ. Das reicht in vielen Fällen schon, um ausschließlich durch das Internet jemanden genau zu identifizieren.

4. Es wäre eine Regelung, die von entsprechenden gesellschaftlichen Bewegungen ausgenutzt werden kann. Ich möchte mir aktuell beispielsweise keine Klarnamenpflicht in den USA unter Trump und einigen seiner Anhänger vorstellen.

Also: Glasklare Identifikation ja, aber nicht mit einer öffentlichen Klarnamenpflicht.

Anderen Mitbürgern geht es nichts an, wie ich im echten Leben heiße und sie haben auch kein Recht es zu wissen. Dagegen hätte ich gerne eine sehr schnelle Möglichkeit, dass entsprechende Stellen meine Daten sofort einsehen können, sodass niemand mehr das Gefühl hat vollkommen freidrehen zu können ohne Konsequenzen.

Was bringt es auch, wenn andere Ottonormalbürger meinen Realnamen kennen? Wichtig ist doch alleine, dass die Polizei, entsprechende Behörde usw. es schnell einsehen können und nicht nur durch irgendwelche IPs, die man eh verschleiern kann.

Ich plädiere für eine Art Mittelweg. Diese teilweise vollkommene Anonymität im Internet muss meiner Meinung nach aufhören und trägt massiv zur Verrohung und Radikalisierung der Gesellschaft bei.
 
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@Skaiy Genau das existiert in Form der IP bereits. Eine IP ist zu einem Zeitpunkt X fest einer Person zugeordnet. Und genau das kann eine Strafverfolgungsbehörde auch abgreifen, wenn es nötig ist und die Verhältnismäßigkeit gegeben ist.
 
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