@Helge01 Dir ist bewusst, dass mir das bewusst war? Sonst schau dir gerne nochmal Post #5 an.
Ändert nichts daran, dass das wohl der naheliegendste Gedankengang im Kopf des TE war, oder hast du einen besseren Vorschlag?
Selbst bei 0.1% Rücksendequote wäre genau die gleiche Begründung anwendbar.
Ändert nichts daran, dass das wohl der naheliegendste Gedankengang im Kopf des TE war, oder hast du einen besseren Vorschlag?
Wo genau sind diese Rückensequoten Bestandteil für derartige Rechtslagenbegründungen?Axxid schrieb:Bei Ruecksendequoten von 15-29% (siehe Quelle oben) ist das die Schuld der Kaeufer.
Selbst bei 0.1% Rücksendequote wäre genau die gleiche Begründung anwendbar.