Studiengebühren und Steuererklärung

Diablokiller999

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Moin Leutz!
Ich habe von 2010-2017 studiert und Mitte 2017 angefangen zu arbeiten. Für 2017 habe ich letztes Jahr auch schon meine Steuererklärung eingereicht und ordentlich Geld zurück bekommen. Leider wusste ich da nichts von dem Verlustvortrag, mit dem Studenten ihre Ausgaben fürs Studium geltend machen können.

Ich habe neben dem Studium nicht gearbeitet, könnte ich also dennoch Studiengebühren, Kilometerpauschale usw. mir anrechnen lassen (weil keine Einkommenssteuer bezahlt wurde)? Und ist es, trotz der Einkommenssteuererklärung vom letzten Jahr überhaupt noch möglich, die Ausgaben der letzten 4 Jahre fürs Studium geltend zu machen um mein zu versteuerndes Einkommen von heute zu drücken?
 
Diablokiller999 schrieb:
Leider wusste ich da nichts von dem Verlustvortrag, mit dem Studenten ihre Ausgaben fürs Studium geltend machen können.
Wenn du diese Infos schon gehört hast, weiß du auch welche Voraussetzungen für deinen Verlustvortrag benötigt werden.

Wenn es ein Zweitstudium ist: Alle Kosten zusammentragen und rein in die Werbungskosten. Somit schafftst du dir den Verlustvortrag (Kurzform)
Wenn es dein Erststudium war: Kannst du das gleiche Prinzip anwenden, allerdings gingen die Kosten dort nur über Sonderausgaben und auch nur wenn du Steuern gezahlt hättest.
Du könntest allerdings versuchen auch in diesem Fall die Kosten unter Werbungskosten anzusetzen, mit dem Hinweis, dass das BVerfG noch nicht abschließend zu dieser Thematik geurteilt hat und dein Bescheid hinsichtlicht dieser Postionen nur vorläufig sein soll.

Diablokiller999 schrieb:
Und ist es, trotz der Einkommenssteuererklärung vom letzten Jahr überhaupt noch möglich, die Ausgaben der letzten 4 Jahre fürs Studium geltend zu machen um mein zu versteuerndes Einkommen von heute zu drücken?
Gibt es Bescheide für diese Jahre? Wenn nicht einreichen.
 
Ist zwar Erststudium, aber nach meiner Ausbildung, also sollte das als Werbungskosten durchgehen.

Wenn ich das richtig sehe, muss ich nun also für 2012-2016 Steuererklärungen mit Verlustfeststellung und 0€ Einkommen einreichen. Da ich hier eigentlich nur die Semestergebühren (2x350€ / Jahr), Arbeitsweg oder n Buch absetzen kann, greift da die Werbungskostenpauschale?
 
Diablokiller999 schrieb:
Ist zwar Erststudium, aber nach meiner Ausbildung, also sollte das als Werbungskosten durchgehen.
Erststudium bleibt Erststudium. Oder war deine Ausbildung Voraussetzung fürs Studium.
Zweitstudium wäre z.B.: 1. BWL -> 2. Medizin.

Aber wiegesagt, wenn es als Erststudium gerechnet wird, Werbungskosten mit dem Vermerk des Verlustvortrages.
Also nur Semstergebühren kann ich mir nicht vorstellen. Hast du keine Materialien, PC, Laptop sonstige Kosten gehabt? Hat die Uni alles gestellt?

Kleiner Tipp dazu, wenn du das alles zusammenpackst, schreib einen kleinen, nicht aufwendigen Brief dazu bzgl. Verlustvortrag und Vermerk zu BVerfG (Aktenzeichen weiß ich nicht). Dann ist der Sachbearbeiter wesentlich freundlicher gestimmt ob deinen Fall, als wenn dort nur Zettelwirtschaft ankommt.
 
P4ge schrieb:
Erststudium bleibt Erststudium. Oder war deine Ausbildung Voraussetzung fürs Studium.
Naja, Fachabi, Fachinformatikerausbildung, dann Studium zum Systemingenieur - Artverwandt sind die auf jeden Fall. Aber so wie ich das lese, zählt das Studium als zweite Ausbildung.

P4ge schrieb:
Also nur Semstergebühren kann ich mir nicht vorstellen. Hast du keine Materialien, PC, Laptop sonstige Kosten gehabt? Hat die Uni alles gestellt?
Musste im Studium sehr sparsam leben, das Einzige war ein gebrauchter Laptop für 330€, Bücher habe ich mir aus der Bibliothek geliehen. In den Semestergebühren war das Ticket für die Öffis mit drin. Umzugskosten liegen zu weit zurück, um die absetzen zu können.
P4ge schrieb:
Kleiner Tipp dazu, wenn du das alles zusammenpackst, schreib einen kleinen, nicht aufwendigen Brief dazu bzgl. Verlustvortrag und Vermerk zu BVerfG (Aktenzeichen weiß ich nicht). Dann ist der Sachbearbeiter wesentlich freundlicher gestimmt ob deinen Fall, als wenn dort nur Zettelwirtschaft ankommt.
Wollte das eigentlich per ELSTER machen, aber da sollte man ja auch ne Bemerkung ran pappen können ^^
 
Diablokiller999 schrieb:
Naja, Fachabi, Fachinformatikerausbildung, dann Studium zum Systemingenieur - Artverwandt sind die auf jeden Fall. Aber so wie ich das lese, zählt das Studium als zweite Ausbildung.
Das kann schon einmal Auslegungssache des FA sein. Das beste in so einer Situation wäre immer, wenn der jetzige Arbeitgeber ein schreiben aufsetzt, dass du nur dann dort angestellt wirst wenn du genau diesen Weg beschreitest. Dann ist das Studium zwangsläufig Zweitstudium / Weiterbildung.


Diablokiller999 schrieb:
Musste im Studium sehr sparsam leben, das Einzige war ein gebrauchter Laptop für 330€, Bücher habe ich mir aus der Bibliothek geliehen. In den Semestergebühren war das Ticket für die Öffis mit drin. Umzugskosten liegen zu weit zurück, um die absetzen zu können.
Hard im Leben... Aber ok, dann gibt es wirklich nicht viel mehr zum absetzen/ansetzen.


Diablokiller999 schrieb:
Wollte das eigentlich per ELSTER machen, aber da sollte man ja auch ne Bemerkung ran pappen können ^^
Auch wichtig, bei der Kommunikation per Brief, Mail etc. den Sachbearbeiter freundlich und mit Nachnahmen ansprechen. Du möchtest schließlich etwas haben. Ja es sind schon deine Rechte, aber es ist ein geben und nehmen. Freundlichkeit zahlt sich durchaus aus. Wenn du später noch fragen hast - PM.
 
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Du solltest dir noch klar sein, dass du für einige Jahre schon keine Steuererklärung mehr machen kannst. Stichwort Verjährung.
Also die Jahre 2010-2013(?) kannst du nicht mehr steuerlich geltend machen. Inwiefern du den Verlustvortrag den du z.B. von 2014-2017 ansammeln kannst dann über das Jahr 2018 (Da schon Steuer erklärt) ins Jahr 2019 schieben kannst, weiß ich nicht. Da solltest du dich nochmal gesondert beraten lassen bzw. schlau machen.
Noch ein kleiner Hinweis: Du kannst auch eine Verpflegungspauschale während des Studiums geltend machen für jeden Tag, den du NACHWEISLICH" länger als 7h außer Haus warst. Nachweis in dem Sinne z.B. durch Vorlesungspläne etc. Ist halt etwas Arbeit das zu recherchieren und auf Papier zu bringen. Am besten empfiehlt sich hier eine Excel-Aufstellung mit genau nachvollziehbarem Rechen- und Gedankengang. Du musst das so einfach wie Möglich für die Beamten im FA machen. Wenn er sich das alles erst irgendwo zusammensuchen muss ist er eher geneigt, die Sache einfach abzulehnen.
 
@Smartin Was das für ein Schmarrn ist? Das ist nunmal Tatsache. Das Studium ist eine Weiterbildungsmaßnahme für die du genau diese Verpflegungskosten ansetzen kannst.
Kann natürlich sein, dass es erst ab 8h gilt. Da war ich mir jetzt nicht mehr sicher...
Nichts desto trotz sind Lehrfahrten auch absetzbar.
Da fallen im Übrigen auch Studienfahrten drunter.
Und bevor du jetzt wieder meinst ,das ist alles schmarn. Das habe ich genau so in meinen Steuererklärungen in den letzten 3 Jahren so angegeben (Detailiert und klar, dass es sich um Abwesendheiten während des Studiums handelt) und es wurde jedes mal akzeptiert. Genauso z.B. auch Fahrtkosten zu Ferienjobs, Wohnungsbesichtungen etc.
Falls das mein zuständiger Sachbearbeiter einfach nur wohlwollend akzeptiert hat - wer weiß - es ist dann aber zumindest möglich, das anzusetzen und nicht grundsätzlich verboten.

Ich sage es aber nochmal: Man muss das alles logisch dokumentieren und Beweisen können. Wer nur 4 Vorlesungen in der Woche hat braucht nicht auf die Idee kommen, jeden Tag die volle Abwesendheit angeben zu wollen.
 
Smartin schrieb:
@Khaotik
Aha. Oh mann. Es wird ganz und gar nicht besser was Du schreibst. Du scheinst aber ein echter Steuerrechtsexperte zu sein. :freak:
...
Smartin schrieb:
Was ist denn das für ein Schmarn. Das habe ich ja noch nie gehört. Das was Du meinst, nennt sich "Verpflegungsmehraufwendungen" und das gilt
1. ab 8h (ab 8h- 6Eur, ab 14h- 12Eur, 24h- 24 Eur),
und

Lieber Smartin, Deinen Ton finde ich ziemlich von oben herab und nicht so ganz passend... Gerade bei der Berücksichtigung von Studienkosten hat sich steuerlich einiges geändert. Seit 2014 gilt die Uni als "erste Tätigkeitsstätte", d.h. tatsächlich, dass nur die Pendlerpauschale für die Fahrten zur Uni geltend gemacht werden kann. Verpflegungsmehraufwand gibt es dann auch keinen. Jedoch 2 "abers"
1. Aber: Keine Ahnung, wie es vor 2014 war. Ich weiß nur, dass es da eine umfangreiche Reform des Reisekostenrechts gab. Gut möglich, dass das für diese Jahre noch ging.
2. Aber: Das oben stehende gilt nur für Vollzeitstudenten. Wenn Du momentan berufsbegleitend studierst (was immerhin etliche tausend Studenten an der FOM oder ähnliche Einrichtungen tun), dann ist die erste Tätigkeitsstätte dein Arbeitgeber und die Fahrten zur Uni sind wie Dienstreisen zu sehen. D.h. 0,30 € pro tatsächlich gefahrenen Kilometer (also nicht nur einfache Entfernung wie bei der Pendlerpauschale, sondern Hin- und Rückweg) und Verpflegungsmehraufwand kann ebenfalls geltend gemacht werden. Dieser beträgt übrigens 12 € bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden und 24 € bei 24 Stunden Abwesenheit. Deine 6/12/24€-Staffelung ist veraltet. Bei dieser Konstellation kann ggf. sogar mehr als 0,30 € pro km angesetzt werden, wenn die tatsächlichen Kosten höher sind. Voraussetzung hierfür steht in § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG.

So pauschal, wie Du das ausgedrückt hast, ist es nun also auch wieder nicht. ;)

Freundliche Grüße
Ismael
 
Weißt Du was von mir aus. Hat zwar alles nicht ansatzweise was mit dem Ausgangsfall zu tun (der schreibt sogar, dass er nicht neben dem Studium gearbeitet hat), aber wenn du gern was wäre wenn Diskussionen führst, die nicht mein Thema sind, von mir aus. Aber ohne mich.
 
Boah Leute, jetzt haut euch nicht die Köpfe ein xD
Ich werde mal eine Steuererklärung für die letzten Jahre (2012-2016, die Frist soll ja 7 Jahre betragen?) meines Studiums machen und diese vor meiner aktuellen Erklärung per ELSTER einreichen (warte grad auf meine Zugangsdaten, die Letztjährige war per Post). Kann ich die Verlustvorträge in der aktuellen Erklärung erst berücksichtigen, wenn ich einen gültigen Bescheid von der Steuerbehörde bekomme oder kann ich die schon mit allen anderen Erklärungen der Vorjahre einreichen?
 
Ich bin damals zum Steuerverein gegangen und hab mir genau erklären lassen was ich wie anrechnen kann, wo dann auch klar wurde, warum ich gewisse Studienkosten nicht mehr anrechnen konnte weil sie in der Gesamtrechnung nichts mehr gebracht hätten. Am Ende kann man ja einreichen und wenn sie meckern dann sagt das FA schon was, oder du gehst mit deinen Fragen mal zum nächsten Büro eines Steuervereins in der Nähe und fragst mal nach. Je nach Einkommen sind die Kosten, wenn sie die SE übernehmen, sogar relativ nichtig, hab in meinem Beispiel knapp 70€ gezahlt und vierstellig wiederbekommen. Dafür war dann halt auch alles korrekt eingetragen und abgerechnet, ich selbst hab da nicht wirklich Land gesehen.
Vielleicht nur so als Erfahrungsbericht von meiner Seite.
 
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