Diablokiller999
Captain
- Registriert
- Jan. 2007
- Beiträge
- 3.288
Moin Leutz!
Ich habe von 2010-2017 studiert und Mitte 2017 angefangen zu arbeiten. Für 2017 habe ich letztes Jahr auch schon meine Steuererklärung eingereicht und ordentlich Geld zurück bekommen. Leider wusste ich da nichts von dem Verlustvortrag, mit dem Studenten ihre Ausgaben fürs Studium geltend machen können.
Ich habe neben dem Studium nicht gearbeitet, könnte ich also dennoch Studiengebühren, Kilometerpauschale usw. mir anrechnen lassen (weil keine Einkommenssteuer bezahlt wurde)? Und ist es, trotz der Einkommenssteuererklärung vom letzten Jahr überhaupt noch möglich, die Ausgaben der letzten 4 Jahre fürs Studium geltend zu machen um mein zu versteuerndes Einkommen von heute zu drücken?
Ich habe von 2010-2017 studiert und Mitte 2017 angefangen zu arbeiten. Für 2017 habe ich letztes Jahr auch schon meine Steuererklärung eingereicht und ordentlich Geld zurück bekommen. Leider wusste ich da nichts von dem Verlustvortrag, mit dem Studenten ihre Ausgaben fürs Studium geltend machen können.
Ich habe neben dem Studium nicht gearbeitet, könnte ich also dennoch Studiengebühren, Kilometerpauschale usw. mir anrechnen lassen (weil keine Einkommenssteuer bezahlt wurde)? Und ist es, trotz der Einkommenssteuererklärung vom letzten Jahr überhaupt noch möglich, die Ausgaben der letzten 4 Jahre fürs Studium geltend zu machen um mein zu versteuerndes Einkommen von heute zu drücken?