Pjack
Admiral
- Registriert
- Mai 2006
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- 7.617
Nur weil ein Fahrrad kein Kfz ist, heißt das noch lange nicht, dass das Zitat von Mr. Snoot nicht gilt.
Eine Straße ohne Mittelstreifen ist unter 6 Meter breit, wenn der Radfahrer auf der Mitte der rechten Spur fährt, muss das Auto trotzdem noch 1,5 Meter Sicherheitsabstand einhalten, d.h. er muss um den einzuhalten in jedem Fall einen kompletten Fahrspurwechsel durchführen.
Dadurch werden Überholvorgänge ungemein erschwert und der Verkehr vollkommen unnötig behindert, wenn da was passiert, ist es nicht unwahrscheinlich, dass es für den Radfahrer eine Teilschuld gibt.
Mal abgesehen davon, dass man seinen Sicherheitsabstand dann sicherlich noch viel seltener bekommt, als es so schon der Fall ist...
Verkehrsrecht ist ja auch noch lange kein Strafrecht, jemand mit 0,3 bis 0,5 Promille bekommt beim Unfall auch automatisch eine Teilschuld, auch wenn er eigentlich keine Schuld hat...
Eine Straße ohne Mittelstreifen ist unter 6 Meter breit, wenn der Radfahrer auf der Mitte der rechten Spur fährt, muss das Auto trotzdem noch 1,5 Meter Sicherheitsabstand einhalten, d.h. er muss um den einzuhalten in jedem Fall einen kompletten Fahrspurwechsel durchführen.
Dadurch werden Überholvorgänge ungemein erschwert und der Verkehr vollkommen unnötig behindert, wenn da was passiert, ist es nicht unwahrscheinlich, dass es für den Radfahrer eine Teilschuld gibt.
Mal abgesehen davon, dass man seinen Sicherheitsabstand dann sicherlich noch viel seltener bekommt, als es so schon der Fall ist...
Verkehrsrecht ist ja auch noch lange kein Strafrecht, jemand mit 0,3 bis 0,5 Promille bekommt beim Unfall auch automatisch eine Teilschuld, auch wenn er eigentlich keine Schuld hat...
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