Zensus Befragung mit Meldung

banshing

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Hallo zusammen,

ich habe jetzt auch die Zensusbefragung bekommen, bin aber an in der jetzigen Wohnung noch nicht gemeldet. Soll ich das vorher noch schnell machen oder tauschen sich Zensus und Einwohnermeldeamt nicht aus?

Viele Grüße
 
Die Frage stellt sich vielleicht nicht mehr wenn du mal einen Termin bei deinem Einwohnermeldeamt erfragst. Ich muss bei uns 2-3 Monate auf einen Termin warten.
 
Wenn beim Zensus zum Beispiel festgestellt wird, dass eine Person in einer Gemeinde wohnt, ohne dort gemeldet zu sein, darf deren Name keinesfalls an die Gemeinde weitergegeben werden. Dies ist durch das sogenannte Rückspielverbot geregelt.

Vielleicht hilft dann das. Hast wohl nichts zu befürchten da die Informationen nur in eine Richtung fließen.
 
Genau das habe ich auch gerade gelesen. Aber ist dann eine "Mahnung" oder ähnliches von dem Zensus oder vom Bund oder ähnliches zu erwarten?
 
Ummeldefrist: Den neuen Wohnsitz innerhalb eines Meldebezirks müssen Bürger in Deutschland innerhalb von 2 Wochen nach Einzug ummelden.

Die gleiche Frist gilt für die Nebenwohnsitz-Anmeldung sowie für den Zuzug in einen neuen Meldebezirk (neue Stadt, neue Gemeinde) in Deutschland.

Der zeitliche Vorlauf für die Post Ummeldung (Nachsendeauftrag) beträgt lediglich 5 Arbeitstage.

Fristgerecht und sicher ist eine Ummeldung des Telekom-Festnetz-Anschlusses innerhalb von 4 Wochen vor dem Einzugstermin.
 
Giggity schrieb:
Ummeldefrist: Den neuen Wohnsitz innerhalb eines Meldebezirks müssen Bürger in Deutschland innerhalb von 2 Wochen nach Einzug ummelden.

Die gleiche Frist gilt für die Nebenwohnsitz-Anmeldung sowie für den Zuzug in einen neuen Meldebezirk (neue Stadt, neue Gemeinde) in Deutschland.

Der zeitliche Vorlauf für die Post Ummeldung (Nachsendeauftrag) beträgt lediglich 5 Arbeitstage.

Fristgerecht und sicher ist eine Ummeldung des Telekom-Festnetz-Anschlusses innerhalb von 4 Wochen vor dem Einzugstermin.
Das hat mit meiner Frage/Thema jetzt recht wenig zutun.
 
Je länger du mit dem Ummelden wartest desto höher wird die Strafe die du zahlen musst.
 
Giggity schrieb:
Je länger du mit dem Ummelden wartest desto höher wird die Strafe die du zahlen musst.
Die Frage war ja ob der Zensus in der Lage ist dies festzustellen bzw. zu ahnden.
 
Du wirst es feststellen denn auch beim Zensus musst du mitmachen
 
Ja, das ist ja auch nicht das Problem. Ich habe ja nun gelesen, dass die Daten nur in eine Richtung zur Statistikerfassung der Einwohnergesamtzahl erhoben werden und das Rückspielverbot eine eben solche Ahndung vermeidet.
 
Als Idee: Mache die Ummeldung, denn die musst du eh machen und kannst das sicher die nächsten Tage irgendwie organisieren. Die Ummeldung macht das Einwohnermeldeamt, welches auch für den Zensus zuständig ist. Dann kannst du doch da vor Ort auch nachfragen, was du wegen Zensus&Umzug machen sollst, dann hast du eine Antwort aus erster Hand.
 
banshing schrieb:
die Zensusbefragung bekommen, bin aber an in der jetzigen Wohnung noch nicht gemeldet.
heißt du hast das per Nachsendeauftrag bekommen?

Melde dich einfach fristgerecht um.
Alles andere ist erstmal nicht dein Problem.
Wenn man sich wegen dem Zensustermin meldet, nennst du halt die neue Adresse.
 
h00bi schrieb:
heißt du hast das per Nachsendeauftrag bekommen?

Melde dich einfach fristgerecht um.
Alles andere ist erstmal nicht dein Problem.
Wenn man sich wegen dem Zensustermin meldet, nennst du halt die neue Adresse.
Nein, ich habe einfach einen Posteinwurf erhalten. Die schreiben den Namen einfach vom Postkasten ab.
 
banshing schrieb:
schreiben den Namen einfach vom Postkasten ab.
Du meinst das Zenuspersonal sucht sich die Leute selbst aus anhand des Namens am Briefkasten?
Kenne mich nur bedingt damit aus, klingt aber erstmal eher nach Scam.
Ich würd mich da vorher mal genau informieren.

Ändert aber nix dran dass du dich ganze regulär und fristgerecht ummelden musst.
 
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