Facebook-Klage gegen studiVZ scheitert

Update Andreas Frischholz
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Das amerikanische Social Network Facebook ist mit der Klage gegen studiVZ vor dem Kölner Landgericht gescheitert. Dem deutschen Marktführer wurde vorgeworfen, Teile des Quellcodes sowie das grundlegende Design übernommen zu haben.

In der Urteilsbegründung verlautbarte das Landgericht Köln, dass es „keine unlautere Nachahmung“ erkenne, trotz „nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten“. Es fehle zudem eine „Herkunftstäuschung“, da studiVZ an keiner Stelle vorgibt, man nutze Facebook. Zudem sei das deutsche Netzwerk bereits im November 2005 gegründet worden – ein Zeitpunkt, an dem Facebook hierzulande noch gänzlich unbekannt war. Facebook bietet erst seit dem März des letzten Jahres eine deutsche Version an.

Der Richter warf den Klägern außerdem vor, lediglich Vermutungen angestellt zu haben, die aber nicht konkret genug waren, um einen Vergleich der Quellcodes durch einen Sachverständigen zu rechtfertigen. Die Übereinstimmungen beider Dienste müssen nach Ansicht des Gerichts auch nicht auf einen illegalen Zugriff auf den Quellcode von Facebook hindeuten. Es sei ebenso denkbar, dass „die Gründer von studiVZ die Webseiten der Klägerin kannten und diese mit Hilfe der im Internet für jedermann sichtbaren Informationen“ für den eigenen Dienst umsetzten.

Facebook kann nun Berufung beim Oberlandesgericht in Köln einlegen. Der amerikanische Anbieter zeigte sich vom Urteil enttäuscht, kündigte aber an, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die eigenen Rechte zu schützen. Des Weiteren läuft noch eine Klage von Facebook gegen studiVZ vor einem US-Bundesgericht, allerdings ist unklar, inwieweit diese von dem deutschen Urteil beeinflusst wird.

Update

Wie erwartet wird Facebook gegen das Urteil Berufung einlegen. Zeitgleich zu den Auseinandersetzungen vor deutschen Gerichten sollen auch die Anstrengungen in den USA verstärkt werden. Facebook wirft insbesondere den deutschen Richtern vor, die Beweise gar nicht richtig gesichtet zu haben. Zudem sei es dem Unternehmen nicht erlaubt gewesen, alle Beweise vorzulegen. „Wir sind zuversichtlich, dass ein Gerichtsurteil, das generell das systematische rechtswidrige Kopieren von Technologien, Websiten und Codes anderer Innovatoren von einem amerikanischen Unternehmen nicht bestätigt wird - nicht in Deutschland, Europa oder den USA“ wird die Aussage des Unternehmens vom Freitag zitiert.