Hintergründe und Analysen: Was ist eigentlich ACTA?

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Andreas Frischholz (+1)
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Historie

Entstehungsgeschichte

Die genauen Anfänge des ACTA-Vertragwerks lassen sich schwer nachvollziehen, was jedoch nicht weiter verwunderlich sein sollte. Angesichts des Umstandes, dass in dieser Phase der Abkommenserstellung kaum Institutionen involviert waren, die nach außen hin transparent agieren müssten, ist das zu erwarten gewesen.

Erstmals aufgetaucht ist das Abkommen in seiner Urform im Vorfeld des G8-Gipfels im Jahr 2006 in der russischen Stadt Sankt Petersburg. Je nachdem, ob man nun entsprechenden Wikileaks-Dokumentsanalysen oder aber einem Dokument der Europäischen Kommission glauben will, waren Urheber dieses Konzeptes entweder die USA oder aber Japan. Gesichert ist auf jeden Fall, dass die USA und Japan in Folge koordiniert vorgingen. Recht zügig zog man auch Staaten wie Marokko oder Mexiko auf seine Seite.

Verhandlungen, die eine genauere Ausformulierung zum Ziel hatten und bereits von einer größeren Anzahl verhandelnder Staatenvertreter geführt wurden, begannen im Jahre 2008 in Genf, nachdem Vorbesprechungen schon 2007 stattfanden. Hier sei erwähnt, dass es bei informellen Verhandlungen zu völkerrechtlichen Verträgen durchaus Usus ist, zuerst nur die Ansichten der Staaten einzuholen, ohne sich mit der expliziten Einbindung von Dritten wie NGOs, Bürgern oder Firmen aufzuhalten. Das ist deswegen sinnvoll, weil deren Interessen entweder ohnehin von einigen Staaten vertreten werden, oder aber erst bei offiziellen Verhandlungen von Relevanz sind.

EU-Institutionen waren informell mit Unionsbeamten in den Prozess ab 2007 involviert, ab dem 14. April 2008 hatte die Europäische Kommission durch ein Mandat des Rates der Europäischen Union nach Artikel 218 AEUV (AEUV-Bestimmungen regeln die Arbeitsweise der Europäischen Union) auch eine entsprechende Ermächtigung, um offiziell das ACTA verhandeln zu dürfen. Zu diesem Zeitpunkt waren folgende Staaten an den Verhandlungen beteiligt, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden: Australien, Kanada, die Europäische Union, Japan, Südkorea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, die Schweiz und die USA. Die offiziellen Verhandlungen dauerten über insgesamt zwölf Verhandlungsrunden an, bis Ende Mai 2011 die endgültige Fassung des Abkommens vorgelegt wurde (deutsche Fassung).

Geheimhaltung

Die offizielle Verhandlungsphase war von einem merklichen Bedürfnis der Verhandelnden nach Diskretion nach außen hin geprägt. Dennoch kam es im März und im Juli 2010 zu ungewollten Veröffentlichungen von Vorabversionen, die sich auf nicht näher bekannten Kanälen ihren Weg an die Öffentlichkeit bahnten. In einem Dokument der Europäischen Kommission aus dem Jahre 2009 wird in einem Abschnitt auch auf dieses Bedürfnis nach Geheimhaltung eingegangen:

Aus Gründen der Effizienz sei es demnach naheliegend, dass zwischenstaatliche Verhandlungen über Themen mit Relevanz für Wirtschaft und Ökonomie nicht in der Öffentlichkeit stattfinden sollten und einen bestimmten Grad an Diskretion benötigen würden. Anschließend werden in diesem Dokumentenabschnitt diverse Veranstaltungen und Bemühungen aufgezählt, welche als Argument für eine transparente Verhandlungsführung herangezogen werden. Bei genauerer Lektüre fällt an dieser Stelle jedoch auf, dass dabei oft auf generelle Formulierungen zurückgegriffen wurde wie etwa jene:

However, there has never been any intention to hide the fact that negotiations took place, or to conceal the ultimate objectives of the negotiations, the positions taken in the negotiations or even details on when and where these negotiations are taking place.

Volltext der betreffenden Stelle

In Anbetracht dessen, dass alle die in diesem Zitat erwähnten Dinge recht allgemein gefasst sind, der eigentliche Grund der durch das ACTA ausgelösten Besorgnis aber eher in den Detailregelungen bzw. gar in Fußnoten liegt, erweckt diese Erklärung eher den Anschein eines geschickten Ausweichmanövers. Offenbar will man den Anschein von umfassender Transparenz erzeugen, die aber nur in den inhaltlich eher unergiebigen Generalaussagen der Verhandelnden wirklich bestand. Ob dies nun absichtlich geschah oder einer unglückliche Verkettung von Umständen geschuldet ist, kann von außen nicht beurteilt werden.

Auch gegenüber dem europäischen Parlament, das laut Artikel 218, Absatz 10 AEUV in allen Phasen des Verfahrens umfassend und unverzüglich zu informieren war, wurde anscheinend recht restriktiv mit Informationen verfahren. Während in dem obig erwähnten Berichtsdokument aus dem Jahr 2009 noch davon die Rede ist, dass dieser Pflicht ordnungsgemäß nachgekommen werden soll, schien das Europäische Parlament mit der Ausführung dieser Informationspflicht nicht ausreichend zufriedengestellt gewesen zu sein. Abgeordnete das Europäischen Parlamentes kritisierten etwa, dass teilweise sogar US-Konzerne auf Basis von Geheimhaltungsverträgen zu einem Zeitpunkt Kenntnis vom Vertragstext hatten, zu welchem einer Institution wie dem Europäischen Parlament der vollumfängliche Zugriff verweigert wurde.

Das Parlament brachte dementsprechend am 10. März 2010 einen Antrag ein, indem eine umfassende Veröffentlichung des damaligen Entwurfes sowie eine ab diesem Zeitpunkt transparentere Verhandlungsführung gefordert wurde. Zudem drückte man das Missfallen der Abgeordneten über die angedachte strafrechtliche Komponente des ACTA aus. Ebenso wurde die teilweise vorhandene Schwammigkeit bei Abkommensbestimmungen moniert. Der Antrag wurde von einer breiten Mehrheit quer durch alle Fraktionen hindurch beschlossen.

Mit der Veröffentlichung der endgültigen Abkommensversion endete dieses, demokratisch gesehen wenig ruhmreiche, Kapitel auch von offizieller Seite.