Vodafone: Halbjährige Verbindungsdaten-Speicherung soll legal sein

Andreas Frischholz
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Vodafone: Halbjährige Verbindungsdaten-Speicherung soll legal sein

Telefon- und Internetanbieter wie Vodafone und die Deutsche Telekom speichern Verbindungsdaten der Kunden bis zu einem halben Jahr. Datenschützer bewerten diese Speicherfristen als „interne Vorratsdatenspeicherung“, doch die Unternehmen wehren sich gegen den Vorwurf.

Der Zeitrahmen ist rechtlich in Ordnung, erklärt Vodafone auf Anfrage von Teltarif, denn das Telekommunikationsgesetz (TKG) erlaube es, dass Verkehrsdaten bis zu 180 Tage nach Rechnungsversendung gespeichert werden. Tatsächlich sind die gesetzlichen Vorgaben recht vage, was auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff bemängelt. Erst vor kurzem erklärte eine Sprecherin gegenüber dem Spiegel: „Leider wurde eine entsprechende Änderung im parlamentarischen Verfahren wieder gekippt.

Zusammen mit der Bundesnetzagentur hatte allerdings der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar ein Leitfaden (PDF-Datei) erstellt, der deutlich kürzere Speicherfristen vorsieht. So sollen etwa die Verbindungsdaten von Telefonaten und SMS nicht bis zu sechs Monate, sonder maximal drei Monate gespeichert werden. Und bei Internet-Flatrates heißt es im Telekommunikationsgesetz, dass Verkehrsdaten „soweit (es) erforderlich“ gespeichert werden dürfen. Der Leitfaden sieht hingegen Fristen vor, die zum Teil nur sieben Tage betragen.

Daher kritisiert Schaar, dass die Speicherfristen von vielen Unternehmen noch nicht dem Leitfaden entsprechen. „Wenn Provider sich an diese Vorgaben nicht halten, handeln sie rechtswidrig“, so die Einschätzung des ehemaligen Datenschutzbeauftragten.

Vodafone sieht das allerdings anders. So heißt es in der Stellungnahme, das Unternehmen sei zwar an einheitlichen Richtwerten in der Branche interessiert und wolle sich auch an dem Leitfaden orientieren, doch dieses Vorhaben werde „Schritt für Schritt“ umgesetzt – und laut dem Bericht des Spiegel vermutlich erst 2016 abgeschlossen. Rechtswidrig ist das nach Ansicht von Vodafone nicht, da der Leitfaden „keine Gesetzeskraft“ hat und dementsprechend nicht bindend ist.

Darüber hinaus erklärte Vodafone noch, dass die Verkehrsdaten „ausschließlich zu eigenen Zwecken“ gespeichert werden. Das bedeutet: Polizei und Geheimdienste können zwar Verbindungsdaten abfragen, die bereits gespeichert sind. Doch eine Vorratsdatenspeicherung ist es nicht, weil diese laut Vodafone ausschließlich für die Behörden betrieben werde.