Wearables und Fitness-Apps: Nutzerdaten als Freiwild für die Anbieter

Andreas Frischholz
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Wearables und Fitness-Apps: Nutzerdaten als Freiwild für die Anbieter
Bild: Unsplash | CC0 1.0

Wegen Mängeln beim Datenschutz hat die Verbraucherzentrale NRW insgesamt neun Anbieter von Wearables und Fitness-Apps abgemahnt. Zu den betroffenen Unternehmen zählen Apple, Fitbit, Garmin, Jawbone, Polar, Runtastic, Striiv, UnderArmour (MyFitnessPal) und Withings.

Gerade bei den Wearables und Fitness-Apps ist der Datenschutz nach Ansicht der Verbraucherschützer aber besonders wichtig. Denn die Alltagsbegleiter mit integriertem Schrittzähler oder Kalorienmesser erfassen viele Daten über die Nutzer. „Informationen wie diese lassen Rückschlüsse auf Fitness und Gesundheit von Verbrauchern zu“, erklärt Ricarda Moll, Referentin der Verbraucherzentrale NRW im Projekt Marktwächter, das zwölf Wearables und 24 Fitness-Apps näher untersucht hat.

Nutzer kann Apps kaum kontrollieren

Der Vorwurf der Verbraucherschützer ist nun: Für Nutzer ist es kaum möglich, den Datenfluss zu kontrollieren. Die Mehrzahl der untersuchten Apps würde selbst sensible Informationen wie die Gesundheitsdaten an die Server der Anbieter übermitteln. Zusätzlich werden noch Drittanbieter für Analysedienste und Werbung eingebunden. Und wenige Wearables schützen die Nutzer vor einem ungewollten Tracking, sodass sich – zumindest theoretisch – Bewegungsprofile erstellen lassen.

In der Regel würden die Nutzer zudem nicht erfahren, was mit den Daten passiert. Nur zwei Anbieter informieren laut der Marktwächter-Untersuchung über Sensibilität von Gesundheitsdaten, nur eine holt eine separate Einwilligung der Nutzer ein, um diese zu verarbeiten. Auf der anderen Seite stehen drei Anbieter, die ihre Datenschutzhinweise nur auf Englisch bereitstellen. Sechs Anbieter würden sich zudem die Möglichkeit offenhalten, die Datenschutzbestimmungen jederzeit und ohne Hinweise für die Nutzer zu ändern.

Deswegen haben die Verbraucherschützer letztlich neun Anbieter wegen Verstößen gegen die Datenschutzbestimmungen abgemahnt. Dazu zählen auch prominente Namen wie Apple und Runtastic.

Kritische Ergebnisse angesichts der Vielzahl von Wearables und Apps

Als besonders kritisch bewerten die Verbraucherschützer die Ergebnisse der Studie, weil es eine kaum überschaubare Anzahl an Wearables und Fitness-Apps gibt, die etwa sensible Gesundheitsdaten sammeln können. Und das könne Konsequenzen haben, befürchtet wird etwa, dass sich solche Informationen künftig auf die Versicherung auswirken können. So erklärt Kai Vogel vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv): „Krankenversicherungstarife, die finanzielle Anreize mit der fortlaufenden, dauerhaften Offenlegungsverpflichtung von Daten verknüpfen, lehnt der vzbv kategorisch ab.

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