Online-Betrug: Verbraucherschutz warnt vor 42 „Streaming-Angeboten“

Andreas Frischholz
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Online-Betrug: Verbraucherschutz warnt vor 42 „Streaming-Angeboten“
Bild: Joakim Jardenberg | CC BY 2.0

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor mehr als 40 betrügerischen Streaming-Angeboten. Die Portale enthielten in der Regel zwar gar keine Filme und Serien, würden dafür aber Nutzer in eine Abofalle locken, sobald sie sich registrieren.

Jahresabo mit Kosten von bis zu 359 Euro

Die betrügerischen Portale entdeckten die Marktwächter der Verbraucherzentrale nach Hinweisen von Betroffenen. Auf die Portale gelangten die – laut der Verbraucherzentrale häufig minderjährigen – Anwender über Popup-Fenster. Offeriert wurde dort ein kostenloses 5-Tage-Abo für das vermeintliche Streaming-Portal. Die Registrierung schlug aber fehl, Filme und Serien konnten nicht abgerufen werden. Nutzer dachten, die Sache wäre vom Tisch.

War sie aber nicht, die Betreiber der Portale erfassten trotzdem die Daten und stellten die Kosten für das Abo in Rechnung. Nach Ablauf der kostenlosen Testphase wurden die Betroffenen per E-Mail oder sogar telefonisch „auf aggressive Weise“ aufgefordert, ein Jahres-Abo zu bezahlen. Denn das hätten die Betroffenen angeblich abgeschlossen, die Kosten dafür sollten 144, 238 oder 359 Euro betragen.

Gefälschte YouTube-Videos zur Unterstützung

Diese Vorgehensweise versuchten die Betreiber dieser Portale, wahlweise „Turquoiz Limited“, „Lovelust Limited“, „Bizcon Limited“ und „Anmama Limited“ aus Großbritannien, laut der Verbraucherzentrale sogar über Falschinformationen abzusichern. Denn wenn Betroffene wegen den Abokosten der Portale eine Internetrecherche starteten, stießen sie auf YouTube-Videos, die offenbar die Betreiber selbst hochgeladen hatten. Der Inhalt: Eine vermeintliche anwaltliche Auskunft, die besagt, dass die Forderungen rechtmäßig wären. Denn die Betroffenen hätten die Nutzungsbedingungen akzeptiert.

Korrekt ist das aber nicht, teilweise verstießen die Portale gegen grundsätzliche Verbraucherschutzvorschriften. Angaben wie die Kosten des Abonnements, die automatische Verlängerung oder ein „Kostenpflichtig-registrieren“-Button waren etwa nicht auf allen Portalen jederzeit vorhanden.

Maximilian Heitkämper, Rechtsreferent im Marktwächter-Team, bezeichnet das als Teil der Strategie. Denn: „Bei einem seriösen Angebot erhalten Verbraucher zudem eine Vertragsbestätigung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu den geltenden Konditionen per E-Mail. Und sie können auf die Inhalte des Streaming-Dienstes sofort zugreifen.“ Die waren bei den jeweiligen Portalen aber offenbar nicht vorhanden.

Eindringliche Warnung vor Registrierung

Die Erkenntnisse hat das Marktwächter-Team nun an rheinland-pfälzische Ermittlungsbehörden weiter geleitet. Eine Übersicht mit den Namen der entsprechenden Streaming-Portale findet sich auf der Webseite der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sowie nachfolgend in Listenform. Vor einer Registrierung wird eindringlich gewarnt.

  • bigostream.de
  • boboflix.com
  • bobstream.de
  • cinemadome.net
  • cinemaxx24.com
  • cineplex24.de
  • dodoflix.com
  • felixkino.com
  • filmpalast24.com
  • fixago.de
  • flexkino.com
  • flixkino.com
  • imaxcine.com
  • imaxdome.com
  • imaxFilme.com
  • imaxkino.com
  • imaxtime.com
  • imaxWelt.com
  • kinoflexx.com
  • kinolox.de
  • kinopalast24.com
  • kinoplexx.com
  • kinowelt24.com
  • kinozeit.net
  • loxostream.de
  • maxxflix.de
  • meinkinowelt.com
  • mexflix.com
  • mexkino.com
  • streamago.de
  • streamdome.de
  • streamgogo.de
  • streamlox.com
  • streamnox.com
  • streamogo.de
  • streamoro.de
  • streamtime.de
  • streamtoto.de
  • streamtox.com
  • streamzeit.de
  • wowflix.de
  • yalastream.de