5G-Frequenzversteigerung: Zwischen Klagewelle und dem Kampf gegen Funklöcher

Andreas Frischholz
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5G-Frequenzversteigerung: Zwischen Klagewelle und dem Kampf gegen Funklöcher

Mittlerweile sind es neun Unternehmen, die gegen die 5G-Vergaberegeln der Bundesnetzagentur klagen. Vertreter der Bundesregierung erhöhen indes den Druck. Wirtschaftsminister Altmaier pocht auf Zusagen, um Funklöcher zu schließen. Und im Bundestag arbeitet die schwarz-rote Mehrheit weiterhin an einem Roaming-Gesetz.

Was sich 2019 also nahtlos fortsetzt, ist der politische Kampf um die Vorgaben für den 5G-Ausbau. So sprach sich Wirtschaftsminister Peter Altmaier in der Bild für eine flächendeckende Versorgung aus. Konkret sagte er: „Die Mobilfunk-Anbieter müssen ihre Zusagen erfüllen, sonst wird der Staat Konsequenzen ziehen.“ In einem „Hochtechnologieland wie Deutschland“ wäre jedes „Funkloch ein Unding“.

Die CSU fordert bereits eine staatliche Infrastruktur-Gesellschaft. Diese soll selbst Funkmasten aufstellen, wenn der Ausbau anderweitig nicht funktioniere oder wirtschaftlich unrentabel sei.

Gesetz zum lokalen Roaming noch nicht vom Tisch

Flankiert werden solche Aussagen durch die schwarz-roten Koalitionäre im Bundestag. Erneut geht es um Vorgaben zum lokalen Roaming, die bereits im November diskutiert wurden. In den Vorgabenkatalog der Bundesnetzagentur hat es die Regelung nicht geschafft. Nun will der Bundestag prüfen, ob sich das Vorhaben mit einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes umsetzen lässt. Formulierungshilfen sollen Experten der Bundesregierung nun im Auftrag des Parlaments erarbeiten, heißt es in einem Bericht von Spiegel Online.

Das Ziel beim lokalen Roaming ist: Anbieter sollen Funkmasten anderer Netzbetreiber mitbenutzen können, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Das betrifft vor allem ländliche Regionen, in denen bestenfalls nur ein Unternehmen ausgebaut hat. Wenn sich die Anbieter die Infrastruktur teilen, erhalten nicht nur die Kunden von einem Netzbetreiber, sondern von allen ein Netz.

Für so eine Lösung sprechen sich nicht nur die Regierungsfraktionen aus, sondern auch Vertreter der Opposition. So fordern die Grünen eine „verpflichtende Regelung für National Roaming, was zum einen eine Mitnutzung von Frequenzen in jenen Regionen möglich macht, in denen weitere Betreiber noch nicht ausgebaut haben, und zum anderen Ausbaukosten und Mastendichte reduzieren kann“.

Die großen Netzbetreiber in Deutschland – also Deutsche Telekom, Telefónica und Vodafone – lehnen ein solches Modell aber entschieden ab. Befürchtet wird, dass ein Anbieter die kostspieligen Investitionen anderer Unternehmen ausnutzt. Das Resultat könnte dann sein, dass die Unternehmen im Zweifel überhaupt nicht investieren. Die Sorge betrifft vor allem potentielle Mobilfunk-Neueinsteiger wie 1&1, die ohnehin niedrigere Vorgaben erfüllen müssen. Somit könnten diese dann etwa in den lukrativen Ballungsräumen ausbauen und in den entlegenen Regionen das Netz anderer Anbieter nutzen.

Insgesamt klagen neun Unternehmen

Allerdings: In den Auflagen der Bundesnetzagentur findet sich kein Passus zum lokalen Roaming. Was enthalten ist, ist ein Verhandlungsgebot. Das reichte den Netzbetreibern aber schon aus, um gegen die Vorgaben für die 5G-Frequenzversteigerung zu klagen. Die Telekom bezeichnete diesen Abschnitt etwa als Hauptgrund für den Gang vor Gericht, er würde Rechtsunsicherheit schaffen und Investitionen hemmen. Hinzu kommen noch die Versorgungsauflagen in der Fläche, die als unrealistisch bezeichnet werden.

Nun klagen nicht nur die drei großen Netzbetreiber. Insgesamt sind es mittlerweile neun Unternehmen, die wegen den 5G-Vergaberegeln vor Gericht ziehen, heißt es in Medienberichten. Mit dabei ist auch die 1&1-Mutter United Internet, berichtet das Handelsblatt. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte gegenüber der Zeitung: „Die Klage richtet sich gegen die Bedingungen im Ganzen und hält alle rechtlichen Optionen offen.“ Bemängelt werden das Fehlen eines national Roamings sowie einer Dienstanbieter-Verpflichtung. Ob 1&1 – schon länger als potentiell vierter 5G-Mobilfunknetz-Betreiber gehandelt – bei der 5G-Auktion teilnimmt, bleibt aber offen. Die Entscheidung wolle das Unternehmen in der zweiten Januarhälfte treffen.

Eine weitere Klage stammt von Freenet. Das Unternehmen wolle laut dem Handelsblatt-Bericht auf eine bessere Rechtssicherheit drängen.

Bundesnetzagentur hält sich bedeckt

Angesichts der Klagen hält sich die Bundesnetzagentur bedeckt. So teilte ein Sprecher der Behörde mit: „Wir haben in der Diskussion um die Vergaberegeln stets darauf hingewiesen, dass die Entscheidung gerichtlich überprüft werden kann.“ Zum laufenden Verfahren wolle man sich nicht äußern.

Unterstützt wurde die Regulierungsbehörde zuletzt von Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt. Angesichts der Umstände bezeichnete er die 5G-Vergaberegeln als guten Vorschlag.

Angesetzter Termin für die Versteigerung der 5G-Frequenzen ist weiterhin das Frühjahr. Eine aufschiebende Wirkung haben die Klagen nicht. Ob der Zeitplan allerdings aus politischen Gründen bestehen bleibt, lässt sich noch nicht sagen.

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