5G-Frequenzversteigerung: Kartellamtspräsident lobt Vergaberegeln

Andreas Frischholz
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5G-Frequenzversteigerung: Kartellamtspräsident lobt Vergaberegeln
Bild: Thomas Kohler | CC BY 2.0

Während die Deutsche Telekom, Telefónica und Vodafone klagen, lobt Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt die Vergaberegeln für die 5G-Frequenzversteigerung. Unter den gegebenen Umständen hätte die Bundesnetzagentur einen guten Vorschlag vorgelegt.

Das gilt auch für die Vorgaben zum lokalen Roaming und den Auflagen für Neueinsteiger, sagte Mundt im Gespräch mit der Rheinischen Post. In den Vergaberegeln existiere zwar keine Pflicht zur Zusammenarbeit. Aber die „nationalen Netzbetreiber werden verpflichtet sein, mit anderen Anbietern fair über einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu verhandeln“. Selbst wenn die Bundesnetzagentur als Schiedsrichter agiere, werde das aber nicht einfach sein und sei auch mit einer gewissen Rechtsunsicherheit verbunden. Mundt: „Entscheidend ist, wie das in der Praxis umgesetzt wird.

Genau diese vagen Roaming-Regeln sind nun aber einer der Gründe für die Klage der Netzbetreiber. So sagte ein Sprecher der Telekom laut dem Bericht der Welt: „Die völlig unklaren Regelungen zum nationalen Roaming gefährden Investitionen, insbesondere im ländlichen Raum.“ Diese wären daher der Hauptklagepunkt. Außerdem heißt es, die – am Ende durch den Willen der Politik erhöhten – Auflagen wären mit den bereitgestellten Frequenzen nicht realisierbar. Das betreffe vor allem die Flächenversorgung.

Mangelhafte LTE-Verbreitung als Beispiel für fehlenden Wettbewerb

Der Bundeskartellamtspräsident befürchtet auch nicht, dass zu viel Wettbewerb zu sinkenden Investitionen führe. Generell gelte: Wettbewerb belebe „das Geschäft und damit auch die Investitionsbereitschaft der Unternehmen“.

Dabei verweist er auf die kürzlich veröffentlichte LTE-Studie (PDF), die das Aachener Beratungsunternehmen P3 im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion erstellt hat. Das Ergebnis*: Bei der Flächenversorgung mit LTE ist Deutschland im internationalen Vergleich abgeschlagen. In den Niederlanden, in Belgien und in der Schweiz bieten demnach fast alle Netzbetreiber einen LTE-Anteil von mehr als 90 Prozent. In Deutschland kommt die Telekom hingegen auf einen Anteil von 75 Prozent, während Vodafone nur auf 57 Prozent kommt und das „4G-Netz von Telefónica steht nicht einmal für die Hälfte der analysierten Datensätze zur Verfügung“.

Deutsche Netzbetreiber bei LTE-Abdeckung weit hinten
Deutsche Netzbetreiber bei LTE-Abdeckung weit hinten (Bild: Studie: 5G National Roaming)

Auch bei den mittleren Datenraten sowie den Spitzendatenraten landen die deutschen Netzbetreiber bei LTE nur auf den hinteren Plätzen. Hinzu kommen noch vergleichsweise hohe Preise für die Datennutzung, so Mundt. „In dieser Kombination sind das Indikatoren für einen Mangel an Wettbewerb.

*Angaben zur Methodik: Erfasst wurden die Daten mittels einer Android-App. Von Juli bis September 2018 wurden diese automatisiert aufgezeichnet und zentral verarbeitet. Installiert war die App auf etwa 190 Millionen Geräten weltweit und lieferte pro Tag 1,5 Billionen Datensätze.

Facebook-Entscheidung soll bald fallen

Abgesehen von dem Streit rund um die 5G-Frequenzvergabe äußerte sich Mundt auch noch zu weiteren Verfahren, die das Bundeskartellamt aktuell vorantreibt. So soll Anfang 2019 der Beschluss im Fall Facebook verkündet werden. Dabei geht es um die Frage, ob das soziale Netzwerk seine Marktmacht missbraucht. Das gilt sowohl für die Geschäftsbedingungen als auch die Art und Weise, wie Daten gesammelt werden.

Denn diese seien letztlich die Währung, die Nutzer für das Produkt zahlen. „Wenn die Daten der Nutzer nun stärker genutzt und erhoben werden als vielen Bürgern bewusst ist, kann man dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bewerten“, so Mundt in der Rheinischen Post.