Bundeskartellamt: Teilverbot für Facebooks Datensammlung in Sicht

Andreas Frischholz
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Bundeskartellamt: Teilverbot für Facebooks Datensammlung in Sicht
Bild: Hamza Butt | CC BY 2.0

Erst vor kurzem kündigte Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt an, ein Beschluss im Fall Facebook stehe kurz bevor. Nach Informationen der Bild am Sonntag ist die Entscheidung nun gefallen. Demnach will das Kartellamt Facebooks Datenerfassung deutlich einschränken.

Vor allem den Datenaustausch mit Drittanbietern wie Twitter, Spiele-Apps oder den Facebook-Töchtern WhatsApp und Instagram will die Behörde laut den Informationen der Bild am Sonntag untersagen. Denn einer der zentralen Vorwürfe der Kartellbehörde ist: Facebook nutze seine marktbeherrschende Stellung aus, um Daten von Nutzern zu erfassen. Oftmals könnten die Nutzer nicht einmal nachvollziehen, welche Informationen das Unternehmen nun tatsächlich erhalte und was mit den Daten geschehe.

Vor allem das Sammeln außerhalb von Facebook ist daher ein Problem. Facebook erfasse laut dem Kartellamt massenhaft Daten, wenn andere Webseiten eine Schnittstelle zu dem sozialen Netzwerk einbauen. Das kann etwa über den Facebook-Login oder einen Gefällt-mir-Button funktionieren*.

Kernfrage: Wie soll man Internetkonzerne regulieren?

Ein solcher Beschluss war absehbar, dementsprechende äußerte sich Kartellamtspräsident Andreas Mundt bereits in einem Interview im Dezember 2018. Der Rheinischen Post sagte er: „Wenn die Daten der Nutzer nun stärker genutzt und erhoben werden als vielen Bürgern bewusst ist, kann man dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bewerten.“ Denn letztlich würden Kunden mit ihren Daten und der Aufmerksamkeit für Werbung und Anzeigen zahlen.

Die Ermittlungen gegen Facebook startete das Bundeskartellamt vor knapp drei Jahren. Bei dem Verfahren geht es nicht nur um die Frage, ob das soziale Netzwerk seine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Sondern auch, wie globale agierende Internetkonzerne mit einem datenbasierten Geschäftsmodell rechtlich zu erfassen sind.

Details sind noch offen

Welche Auflagen Facebook nun genau erfüllen soll, ist noch offen. Dasselbe gilt für die Frist zur Umsetzung. Nächste Woche soll dem Unternehmen der Beschluss übermittelt werden. Gegenüber der Bild am Sonntag kündigte eine Facebook-Sprecherin aber bereits Widerstand an.

*Anmerkung in eigener Sache: Bei ComputerBase finden sich auch Links zu Facebook, beim Datenschutz sind diese aber unbedenklich. Denn erst durch einen Klick auf einen Share-Link wird ein Kontakt zum jeweiligen sozialen Netzwerk hergestellt. Wenn man nur auf ComputerBase unterwegs ist, wird kein Code von den sozialen Netzwerken geladen. Ebenso werden keine Daten an die sozialen Netzwerke übertragen. Weitere Informationen dazu finden sich hier.

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