Online-Shopping: Amazon schaltet Dash-Button ab

Andreas Frischholz
100 Kommentare
Online-Shopping: Amazon schaltet Dash-Button ab
Bild: Amazon

Im März hatte Amazon den Verkauf des physischen Dash Buttons weltweit eingestellt. Nun folgt der nächste Schritt: Kunden, die den Bestellknopf bereits gekauft haben, können diesen ab dem 31. August nicht mehr zum Nachbestellen nutzen. Als Ersatz stehen virtuelle Alternativen bereit.

Das Ende hatte sich bereits angekündigt, nun vollzieht der Konzern den Schritt erstaunlich rasch. Anfang des Jahres hieß es, die physischen Dash Buttons sollen solange unterstützt werden, wie sie noch im Einsatz sind.

Virtuelles Shopping statt Knöpfchen drücken

Nun folgt der Wechsel, den Amazon mit dem kontinuierlichen Wachstum bei den virtuellen Alternativen begründet. So ist es möglich, sich einen virtuellen Dash Button über Amazon.de oder der Amazon-App einzurichten. Wer möchte, kann also auf diese Weise weiterhin Produkte wie Waschmittel schnell nachbestellen.

Den Umstieg will Amazon den Bestandskunden möglichst einfach gestalten. Wie der Konzern mitteilt, wurde für Nutzer der physischen Geräte bereits ein virtueller Dash Button erstellt. Finanzielle Nachteile sollen sie nicht haben. Bei der ersten Bestellung über den Dash Button hatten sie bereits einen Rabatt erhalten, sodass der Button laut Amazon praktisch kostenlos war. Außerdem übernehme Amazon alle Kosten für Versand sowie das Recycling des Geräts.

Amazons Rechtsstreit in Deutschland

Insbesondere in Deutschland waren die Bestellknöpfe umstritten. Schon kurz nach dem Marktstart im Jahr 2016 hatten Verbraucherschützer eine Klage eingereicht und damit Erfolg gehabt. Im Januar urteilte das Landgericht München, Amazon verstoße mit dem Dash Button gegen deutsches Recht. Beim Bestellvorgang mit dem Knopf würden Kunden weder ausreichend über die bestellte Ware, noch den Preis informiert werden. Außerdem wurden noch einige Klauseln in den „Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen“ als unzulässig erachtet.

Amazon hatte gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. Das Verfahren läuft also weiter. Mit der aktuellen Ankündigung sollte es sich allerdings entspannen.