Gesetz nicht gültig: EuGH kassiert deutsches Leistungsschutzrecht

Andreas Frischholz
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Gesetz nicht gültig: EuGH kassiert deutsches Leistungsschutzrecht
Bild: Google

Weil die Bundesregierung das deutsche Leistungsschutzrecht nicht bei der EU-Kommission notifiziert hat, ist es nun hinfällig. Der Europäische Gerichtshof hat das Gesetz einkassiert. Einfluss auf das europäische Leistungsschutzrecht hat das Urteil aber nicht.

Beigelegt ist damit zunächst der aktuell laufende Rechtsstreit. So hatte die Verwertungsgesellschaft im Auftrag der Presseverlag vor dem Landgericht Berlin eine Klage eingereicht, weil Google nicht bereit war, Gebühren für die Anreißer-Texte aus Verlagsangeboten bei Google News zu zahlen. Die Berliner Richter verwiesen an den EuGH, weil die Frage im Raum stand, ob das Gesetz gültig ist.

Bundesregierung hätte EU-Kommission im Vorfeld informieren müssen

Die Antwort des EuGH lautet nun: Nein. Beschlossen wurde das Leistungsschutzrecht im Jahr 2013 von der Bundesregierung, die damals noch aus CDU/CSU und FDP bestand. Diese hatten bei dem Gesetz aber auf ein Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission verzichtet. Bei einem solchen Verfahren (PDF) muss die Brüsseler Behörde über das Vorhaben im Vorfeld informiert werden, um Widerspruch einlegen zu können. Das gilt etwa bei Regelungen, die „technische Vorschriften und Diensten der Informationsgesellschaft“ betreffen.

Google muss nicht zahlen

Und genau das ist im deutschen Leistungsschutzrecht der Fall. Denn dabei handele es sich um eine Vorschrift, die Presseverleger vor – vermeintlichen – Urheberrechtsverletzungen durch Online-Suchmaschinen schützen soll. Konkret heißt es in der Mitteilung des EuGH: „Soweit eine solche Regelung speziell auf die Dienstleistungen der Informationsgesellschaft abzielt, ist der Entwurf einer technischen Vorschrift der Kommission vorab zu übermitteln. Ist dies nicht geschehen, kann ein Einzelner deren Unanwendbarkeit geltend machen.

Knapp formuliert bedeutet das: Google muss nicht zahlen. Zumindest die Ansprüche durch das alte Gesetz, auf die sich die VG Media bis dato samt Milliarden-Forderungen berufen hat, sind hinfällig.

Bei der Entscheidung des EuGH handelt es sich um ein Vorabentscheidungsersuch. Das bedeutet: In dem Urteil geht es nicht direkt um den Fall. Stattdessen erklären die EuGH-Richter im Auftrag eines nationalen Gerichts, wie das EU-Recht auszulegen ist. Für das finale Urteil ist das jeweilige nationale Gericht zuständig.

Weiter geht Streit mit EU-Leistungsschutzrecht

Selbst wenn das alte deutsche Leistungsschutzrecht nun vom Tisch ist, geht der Streit im Kern weiter. Denn ein Leistungsschutzrecht ist auch ein Teil der europäischen Urheberrechtsreform, die im Frühjahr – unter massiven Protest – beschlossen wurde. Die Vorgaben sind per se strikter als im aktuellen Gesetz. Wie die Regelungen aber im Einzelnen ausfallen, ist Sache der nationalen Gesetzgeber, die die EU-Richtlinie binnen zwei Jahren umsetzen müssen.

Deswegen fordert nun die VG Media als Verwertungsgesellschaft für die Presseverlage, die Bundesregierung müsse handeln. Das aktuelle Urteil habe darauf keinen Einfluss, der „EuGH äußert sich nur zur Vergangenheit“, erklärt VG-Media-Geschäftsführer Markus Runde. Entscheidend sei aber, „jetzt umgehend für Rechtssicherheit zu sorgen“. Das Ziel sind Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht, die sich an den Umsätzen von Tech-Konzernen wie Google und Facebook orientieren.

Sofern diese auch künftig nicht zahlen wollen, kündigt die Verwertungsgesellschaft bereits weitere Klagen an. „Sollten die Digitalunternehmen sogar das europäische Presseverlegerrecht ignorieren und die Zahlung angemessener Vergütungen an die Presseverleger wiederum ablehnen, wird die VG Media die Rechte der Presseverleger erneut gerichtlich durchsetzen“, so VG-Media-Geschäftsführer Markus Runde.

Widerstand ist zu erwarten

Ob etwa Google da aber ohne weiteres mitzieht, bleibt abzuwarten. Richard Gingras, der für Google News zuständige Manager, kokettierte im Gespräch mit dem Guardian bereits mit dem Gedanken, den News-Aggregator in Europa abzuschalten. In Spanien hatte der Suchmaschinen-Betreiber bereits so auf ein Leistungsschutzrecht reagiert.

Kritisch äußert sich derweil auch der IT-Branchenverband Bitkom. Anlässlich des Urteils erklärt der Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder, das Leistungsschutzrecht „war ganz offenkundig nicht nur handwerklich schlecht gemacht. Es war auch ein Bremsklotz für den freien Informationsfluss und die Medienvielfalt im Internet“. Auch Verlage würden profitieren, wenn Suchmaschinen und soziale Netzwerke die Nutzer zu den passenden Inhalten auf den Verlagsangeboten führen. Fehler wie beim alten Leistungsschutzrecht dürfe die Bundesregierung bei der europäischen Variante daher nicht wiederholen, so Rohleder.