Intel i7 4790k defekt ? Noch zu retten ?

gingerbread233 schrieb:
Er hat eben mehr durch die Blume gesprochen und es etwas schwammig formuliert, das er es nicht genau weiß, habe bis jetzt bei solchen Sachen immer glück gehabt, deshalb habe ich da nicht weiter drüber nachgedacht.

Das hast du genau richtig analysiert, Glück hat dich bisher vor einem solchen Fettnäpfchen bewahrt aber merk dir für die Zukunft; Was du da beschreibst riecht förmlich nach Betrug.

Weiterhelfen kann ich dir aber an der Stelle leider nicht mehr.
 
Metaxa1987 schrieb:
Stempel das als Lehrgeld ab...

Außerdem kauft man sowas ja über PayPal...

Vielleicht kann man das "Lehrgeld" von der Steuer absetzen.

Edelschrott ist auch was feines, wenn mal der Tisch kippelt habe ich was parat.
 
gingerbread233 schrieb:
Das war wie gesagt auf ebay kleinanzeigen, diese hat er entfernt, somit kann man die auch nicht mehr aufrufen.

Ja und? Er hat dir ein Päckchen geschickt, also hast du seine Adresse!
Wie wäre es, wenn du einfach ganz direkt dem Verkäufer einen Brief schreibst und fragst, ob der Verkauf rückgängig gemacht werden kann?
Oder du bekommst seine Telefonnummer oder sonstwas heraus.
 
Du kannst ihn per Brief anschreiben und bitten den Kauf rückgängig zu machen, da er wissentlich dir eine defekte CPU verkauft hätte. Ob er dass wusste oder es glaubhaft machen kann ist jetzt auch nicht von Bedeutung. Setze eine Frist auf und drohe dass du sonst einen Anwalt hinzufügen würdest und alle anfallenden Kosten ihm auferlegen würdest.

Vielleicht hat er keine Lust drauf und lenkt ein.
Es kann sich auch stur stellen und es darauf ankommen lassen.

Zeitgleich kannst du falls du eine Rechtsschutzversicherung hast diese anschreiben und den Fall schildern. Vielleicht bekommst du eine Deckung zugesagt, so dass du dann auch ein Anwalt in Anspruch nehmen kannst. Bekommst du keine Deckung oder hast keine Rechtsschutzversicherung kannst du dass mit dem Anwalt vergessen, da du sämtliche Kosten zunächst aus eigener Tasche begleichen müsstest und es ungewiss ist wie es am ende ausgehen wird. Das ganze könnte dich am ende mehr kosten so dass es sich dann nicht mehr Lohnt.
 
Habe mit Ihm schon über ebay kleinanzeigen diskutiert, er ist natürlich froh seinen sche*ß loszuwerden und erstattet mir den Betrag auch nicht zurück. Mit einem Anwalt könnt ich auch nur drohen, wenn ich weiß, dass es sich für mich lohnt, bzw. ich einen Tatfesten beweis oder eine Rechtslage habe um Ihn das zu schildern.
 
Dafür müsstest du mal ein Computer Geschäft aufsuchen und mal fragen ob sie den Schaden erkennen würden. Für ein Tatfesten Beweis müsstest du ein Gutachten erstellen lassen und dass würde auch nicht billig ausgehen. Ein Anwalt kann ohne einem Gutachten auch nur Wörter schön reden oder verdrehen. Und eine Garantie dass es zu deinem Gunsten ausgehen wird kann dir ein Anwalt auch nicht geben. Fest steht aber dass ein Anwalt so oder so an sein Geld kommt.

Vielleicht kann dir ein Computergeschäft mehr dazu sagen, da sie den Schaden besser einstufen können.
Hoffe nur für dich dass du nicht allzu viel dafür bezahlt hast.
 
Du kannst ihn per Brief anschreiben und bitten den Kauf rückgängig zu machen, da er wissentlich dir eine defekte CPU verkauft hätte.
Und wie willst du ihm das nachweisen?
Das kannst du nicht!
Und am ende bleibt nur noch das "Lehrgeld".
 
du hast ja schon mit ihm geschrieben
über ebay kleinanzeigen diskutiert, er ist natürlich froh seinen sche*ß loszuwerden und erstattet mir den Betrag auch nicht zurück.
das klingt jetzt schon so als wenn er genau wusste was er da verkauft.
ist das auch aus eurem getexte ersichtlich? wenn noch nicht dann versuch ihn doch mal dazu zu bringen sich zu verraten denn dann hättest du ja was in der hand.
würde meine ich für ne anzeige wegen betruges reichen.
und keine angst davor geht online in 5-15 minuten.
 
Wie will er sich denn verraten ? Er hat ja schon mehrfach felsenfest behauptet, dass er es nicht wusste. Das im "getexte" ging es hauptsächlich um Zahlungsart und Adresse, und das er wie bereits erwähnt nicht wusste ob das "Teil" wie er es nannte funktioniert.
 
er ist natürlich froh seinen sche*ß loszuwerden
klang nun aber schon danach das er wusste was er da verkauft, oder war das nur von dir so ausgedrückt!?
 
Darkscream schrieb:
Und wie willst du ihm das nachweisen?
Das kannst du nicht!
Das können wir hier genauso wenig einsehen.
Außerdem ist alles anfechtbar, vor allem wenn schon behauptet wird dass eine Funktionalität nicht geprüft oder gewährleistet werden kann. Ist solche eine Aussage schon Gerichtlich anfechtbar.

Denn man schließt damit eine Funktion nicht aus, aber man schließt auch nicht aus dass die CPU funktionieren würde. Die Aussage wäre daher zweideutig und Gerichtlich anzufechten.

Natürlich sind kosten mit dabei die solch ein Verfahren meist nicht lohnen, denn zum einem muss hierbei versucht werden dass ein defekt wissentlich vertuscht wurde und zum anderem hat man noch bessere Karten wenn ein Gutachten einen Optischen defekt mit belegen würde.

Wir sind weder Anwalt noch Gutachter und zudem konnten wir die CPU nur mittels Bild begutachten woraus nicht alles ersichtlich ist. Daher können wir in diesem Zusammenhang rein gar nichts empfehlen oder irgendwas daraus leiten.

In einem Schreiben kann man viel mit angeben, denn wieso sollte man solche in Schriftstück nicht aufsetzen?!
Zu einem Zeitpunkt wo solch ein Schreiben aufgesetzt wird muss noch rein gar nichts bewiesen werden.
Hier geht es nur darum ob der Verkäufer ggf. einlenkt und kein Risiko eines Rechtsstreites eingehen möchte.

Stellt er sich Stur ist es was anderes und dann ist es vollkommen egal was man zuvor geschrieben hat, da es keine Gesetzte gibt die leere Versprechungen verbieten. ;)

Denn ein Rechtsstreit würde sich wahrscheinlich nicht lohnen.
Und genau drauf könnte der Verkäufer aus sein wenn er sich stur stellt.

Aber ist mir auch egal, ich bin jetzt auch hier raus.
Denn wer auf solch ein Angebot eingeht ist selber schuld und helfen kann man ihm am ende auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
also ich finde, wenn man Hardware nicht testen kann, muss auch gesehen werden um was es geht. Wenn ich eine AGP Karte gebraucht kaufe, kann es gut möglich sein, das man die nicht mehr testen kann. Ich selbst kenne auch keinen mehr, der ein AGP board hat, oder ganz alte Sokel A oder Pentium 2 aus Kellefunden zum testen aufbewahrt.

Mir ist im moment auch viel aufgefallen das bei den "Kleinanzeigen" z.B. viele gebrauchte PCIe Grafikkarten angeboten werden, auch da, "kein Testsystem vorhanden" :freak: Hat sich der Grafikkarten Standart geändert? Nein, das sind, so denke ich, abgerauchte Karten, bei den die Verkäufer Geld verdienen wollen.

Ein Tipp von mir, immer die restlichen Anzeigen anzeigen lassen. Manchmal kann man daraus schließen, ob der Verkäufer Ahnung von der Materie hat oder nicht ;)

Wenn ungestetet dran steht, muss es ältere Hardware sein, bei dem sich der Standart geändert hat. Und wenn ungetestet, dann nur den Defekt Preis zahlen.
Aber ich denke das wirst du jetzt sicher auch machen ;)

Rechtlich kann dich wohl nur ein Anwalt genau beraten. Ich würde:
1. Androhen von Konsequenzen
2. Wissentlichen Betrug unterstellen
3. Nachgucken ob Gewährleistung ausdrücklich untersagt wurde (ebay-kleinanzeigen anschreiben und Betrug erheben) Der Support kann dir die Anzeige auch wiederherstellen. Brauchst nur die Artikelnummer oder so, die steht auch in dem Chat, ganz oben.
Wenn in der Anzeige nicht ausdrücklich als privat und ohne gewähr verkauft wurde, könntest du evtl. ein rechtliches schlupfloch nutzen, das besagt, das der Verkäufer das ausdrücklich dazuschreiben muss.
4. in die Offensive gehen. Anschreiben, nerven, ruhig ein Brief schreiben und tu so als wenn du voll Ahnung hast und das Recht hinter dir :D


Bei Zahlung mit Paypal, den Support anschreiben.

Rechtschutz = sofort klagen

Evtl mal vorbei Fahren und körperliche Präsenz zeigen. Wirkt manchmal einschüchternd. NIEMALS ausfallend oder körperlich werden :stock:
Schadet dir mehr wie ihm ;)


Du hast doch noch die Rechnung mitbekommen von der CPU. Versuch dein Glück und sende die ein. Ist vielleicht nicht ganz sauber und du kannst auch damit aufs "Gesicht" fallen, aber ein Versuch ist es wert.
Schreib den Shop an und sage es liegt ein defekt vor und du hast es mit einem anderen MB getestet. Du kannst den Defekt deines Rechners auf die CPU eingrenzen.
Erwähne nichts anderes. Lüge nicht, unterschlage vielleicht ein paar Infos :freaky:

Ich wünsche viel Glück bei deinen weiteren Schritten und hoffe, du kannst bald den teuren Untersetzer wieder gegen Geld tauschen :)
 
Selbst wenn er eine Rechnung bekommen hat, was will er mit dem Shop anfangen? Unter Gewährleistung fällt es nicht da hierunter nur defekte fallen die bereits vom Kauf bestand hatten. Es wird jetzt nach so langer zeit schwierig werden dem Shop zu beweisen dass die CPU schon nach dem erhalten nach dem Kauf nicht ging, besonders weil man noch nicht mal der der Erstkäufer ist. Zudem wollen die meisten Shops auch eine Abtritterklärung und dass wird der Verkäufer auch nicht ausstellen können, da er angeblich die CPU auch gebraucht gekauft hat.
 
Kann sein das die Cpu schon zum Austausch eingeschickt wurde und zurück kam.
 
Wenn es eine Rechnung ohne Namen ist, ist der Umtausch möglich.

Und wenn der Kauf länger als 6 Monate her ist, wird der Shop die CPU auch nur weiter zu Hersteller schicken. Wenn dies da nicht prüfen und sofort umtauschen, umso besser ;)
 
wobei Boxed besser wäre für ihn, da er nach über 2 jahren dann direkt mit dem hersteller in kontakt treten kann ;)

könnte aber auch schlecht sein, wenn der hersteller CPUs vom endkunden direkt, auch direkt testen könnte ;)

aber ausser 5 Euro Versand hat er nix zu verlieren :D
 
Ein Umtausch ist nie möglich. Das ist ein Begriff, den gibt es bei der Abwicklung von Schäden bei einem gekauften Produkt nicht. Es gibt ihn gar nicht, rechtlich gesehen. Ein Umtausch ist eine reine Kulanzhandlung eines Verkäufers.

Und bei solchen offensichtlichen Schäden, die durch Falschbehandlung auftreten, wird sich kein Händler oder der Hersteller etwas annehmen.
 
Für mich sah es zunächst ja nach verschmiert aus, da es immer vorkommen kann dass man mit den Finger beim entnehmen da dran kommt. Aber wenn es sich hier um eine Thermische Verfärbung handelt dann wurde offensichtlich zu viel Spannung gegeben oder/und die CPU ist dabei überhitzt. Das würde dann ein Händler oder ein Hersteller unter eigen verschulden einstufen und die Garantie ausschließen.

Denke dass es auch in diese Richtung laufen wird, sonst hätte der ursprüngliche Besitzer selbst schon die Garantie versucht.
 
Zurück
Oben