Autoverkauf Privat an Privat - Mängel nach Kauf

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Er hat ihn doch nach seinem besten Wissen beschrieben? Was will man beim Privatkauf noch (mehr) erwarten?
 
Und das Fahrzeug war regelmäßig zur Wartung in der Werkstatt, da kann man dann auch erwarten, dass die bisher fälligen Verschleißteile ersetzt wurde. Antriebswellengelenke halten auch nicht ewig und gehören damit zu den Verschleißteilen, genau wie die Fahrwerksbuchsen und gerade wenn die Manschette einen Schaden hat, kann es sehr schnell gehen. Für so einen Schaden kann es reichen über einen Ast zu fahren, ist mir mal passiert, der hingt noch zum Teil drin und bei Rausziehen sah ich zum Glück das Fett daran. Die Manschette habe ich dann umgehen ersetzen lassen, aber ein Fahrt bei heftigem Regen kann reichen das Fett auszuwachsen und das Gelenk zu schädigen.
 
Holt schrieb:
Antriebswellengelenke halten auch nicht ewig und gehören damit zu den Verschleißteilen,

Auf gar keinen Fall. Was ein Verschleißteil ist, ist klar definiert. Es sind nämlich die Teile, die ihre Funktion durch Abnutzung erfüllen und die regelmässig im Rahmen von Wartung getauscht werden.
Dazu gehören Betriebsflüssigkeiten, Filter, Bremsen (ausgenommen Bremssattel), Scheibenwischer.
Da gehören keine Antriebswellen dazu. Auch keine Radlager, Lichtmaschinen, Anlasser oder dergleichen.
 
Dann sag das mal den Hersteller der Teile und auch denen von Radlagern, Lichtmaschinen, Anlassern (bei letzeren beiden vor allem denen der Schleifer, sofern welche vorhanden sind) etc.
 
Meine Anwältin hat mir gesagt das es wegen fehlender Beweislast direkt vors Gericht geht.
Wäre das nicht direkt übers Gericht gegangen, hätten sich wohl die Anwälte Monate Briefe zugeschickt?
Sie wusste aber noch nicht ob ich mit muss oder Sie als Vertreterin reicht, das wird ihr erst in den nächsten Wochen mitgeteilt.

In einem 10 Jahre alten Wagen kann so viel schlummern, deswegen habe ich auch regelmäßig die Inspektion gemacht. Ich habe nämlich keine Ahnung von Autos, habe damals auch jemanden mitgenommen beim Kauf und der Kauf erfolgte bei einem Händler mit Gewährleistung.
Allerdings ist während diesem einem Jahr Gewährleistung nichts gewesen. Das Auto hat mir vom Fahrverhalten super gefallen, war sehr überrascht von Citroen.

Im Prinzip war nach dem Verkauf plötzlich alles kaputt, es ist ihm alles mögliche aufgefallen.
Die Liste wurde von Zeit zu Zeit immer länger und länger.
Erst waren es nur die Gelenke, dann kam Dieselgeruch im Innenraum dazu, danach dann die Bremsen und später dann noch ein angeblicher Unfallschaden..
 
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Holt schrieb:
Dann sag das mal den Hersteller der Teile

Defekt != Verschleißteil.
Ich habe auch schon den 2. Satz Radlager hinten und die 2. Lima in meinem 17 Jahre alten Focus drin (232 Tkm Laufleistung). Und die Dieseleinspritzpumpe war schon mal kaputt. Der Rest ist original. Ist sogar noch komplett der erste Auspuff drauf.

Teile, die auf die Lebensdauer des Autos ausgelegt sind (meist wird hier mit 200.000 km Fahrleistung kalkuliert), sind keine Verschleißteile.
 
Es gibt auch noch einen kleinen Unterschied zwischen dem, was der Hersteller des ganzen Autos sagt und dem, was der Hersteller des Einzelteils sagt.
So sagt BMW (und andere sicherlich auch), dass die Automatikgetriebe keinen Ölwechsel brauchen, wohingegen als ZF als Zulieferer, von Wechselintervallen zwischen 80-120tkm spricht.
Und gerade bei den neuen Autos mit allerhand Abgasnachbehandlung wird man früher oder später das ein oder andere Teil wechseln müssen, weil es "zugesifft" ist (AGR Ventil z.B.) Verschlissen ist es nicht im eigentlichen Sinne und kaputt auch nicht im Wortsinn und dennoch muss man es tauschen, weil es zu Fehlern führt.
 
kisser schrieb:
Defekt != Verschleißteil.
Ich habe auch schon den 2. Satz Radlager hinten und die 2. Lima in meinem 17 Jahre alten Focus drin (232 Tkm Laufleistung). Und die Dieseleinspritzpumpe war schon mal kaputt.
Wieso geht es denn kaputt? Verschleiß kann es nach Deiner Definition ja nicht sein:
kisser schrieb:
Was ein Verschleißteil ist, ist klar definiert. Es sind nämlich die Teile, die ihre Funktion durch Abnutzung erfüllen und die regelmässig im Rahmen von Wartung getauscht werden.
Verschleiß passiert aber überall wo Teile aneinander reiben, auch wenn dies durch Schmierung möglichst minimiert wird, aber ganz kann man es eben nicht verhindern.
kisser schrieb:
Teile, die auf die Lebensdauer des Autos ausgelegt sind (meist wird hier mit 200.000 km Fahrleistung kalkuliert), sind keine Verschleißteile.
Das mag juristisch so sein, praktisch ist es aber anders und praktisch jedes Teil ist einem Verschleiß ausgesetzt und wird selbst dann nicht ewig halten, wenn das Fahrzeug ordentlich gewartet wird und alle Teile gemäß Wartungsplan regelmäßig ersetzt werden. Bei einem Neuwagen sind diese Teile alle im Neuzustand, bei einem Gebrauchtwagen nun einmal nicht und daher kosten die auch weniger, da ja das Risiko steigt solche Teile ersetzen zu müssen.
 
Ein kleiner Erfolg, habe jetzt den Brief von meiner Anwältin bekommen den Sie vom Gericht bekam.
Das Gericht schrieb das es jetzt schon zur Güteverhandlung kommt, weil die Beweise seiner Anschuldigung nicht ausreichen.
Für einen früheren Unfallschaden würde ich nur bei arglist haften und der Kläger konnte bis jetzt keine greifbaren Anhaltspunkte liefern. (Alles andere wurde mit altersgerechten Schäden und Verschleiß umschrieben)

Beklagter und Kläger sollen zur Güteverhandlung erscheinen.
Für mich definitiv positiv.
 
Zuletzt bearbeitet:
Holt schrieb:
Das mag juristisch so sein,

Das ist aber das Entscheidende in einem Rechtsstreit! Dass nichts ewig hält, weiß wohl jeder. Bei Verschleißteilen kannst du vor Gericht nichts gewinnen, bei Schäden an Nicht-Verschleißteilen schon. Musste deswegen schon gegen einen KFZ-Händler prozessieren und habe gewonnen.
 
kisser, lies mal:
snickii schrieb:
Alles andere wurde mit altersgerechten Schäden und Verschleiß umschrieben
Damit auch die Antriebswellengelenke um die es ursprünglich ging. Auch die juristische Auffassung von Verschleiß des Gerichts scheint der Realität näher zu sein als deine.
 
Holt schrieb:
Auch die juristische Auffassung von Verschleiß des Gerichts scheint der Realität näher zu sein als deine.

Du solltest mal lesen! Ich habe ein Urteil dazu! Gelenkwellen funktionieren entweder oder sie sind defekt. Altersgerechter Verschleiß gibt es da keinen.
 
Dennoch handelt es sich nicht um Verschleißteile.
Mein Auto hat auch jede Menge Verschleiß, nach über 230.000 km auch kein Wunder. Dennoch funktioniert die Technik, ist also nicht defekt!
 
Ist bei euch das Türblech auch ein Verschleißteil?
hab da nämlich Rostflecken.
 
snickii schrieb:
Meine Anwältin hat mir gesagt das es wegen fehlender Beweislast direkt vors Gericht geht.
Dann hast du nur RA-e, Gerichte beschäftigt und vermutlich nichts erreicht? Wenn es zu einem Vergleich kommt, wie
es oft um so Streitereien vor Gericht ..wird die halbe Summe fällig, wie auch die Gerichtsgebühren. Möglicherweise
hast du dir am Ende noch 80 euro gespart, aber die hätte man auch mit einem Angebot von knapp 300 euro erhalten?
Ich pers. hätte dem Forderer 300 euro angeboten. Vermutlich hätte er es akzeptiert und man hätte am Ende weniger
Lauferei.

Thema Gebrauchtwagenverkauf: ich pers. würde zu einem Fahrzeugcheck vor dem Verkauf hin fahren. Evtl. zu einem
Car-Kosmetiker, welcher die Karre innen + aussen aufpoliert.
Hätte der Fahzeugchecker die Gelenkwelle übersehen....hätte ich diesen Regressiert, weil dann mangelhafte Beratung.
So hat man nur Ärger, weil man auch mit einem ADAC, mobile-Kaufvertrag elendig auf die Schnauze fliegen kann. Nur
Zeitverschwendung, mit Gerichten, Anwälten, usw. ...muss man diplomatischer rann gehen...
 
WhiteShark schrieb:
Ein Vergleich kommt nur zustande, wenn beide Seiten zustimmen.
Das muss der TE aber nicht.

die nächste Instanz wird sich auch nicht groß beschäftigen. Dann kommt noch ein Gutachter in das Spiel,
welchen man selber noch bezahlen darf...Ende nie.

Ist wie bei Parkremplern. Streiten sich zwei Parteien...kommt es oft zum Vergleich. In diesem Fall ist die
geforderte Differenz so gering, dass sich der ganze Aufwand nicht rechnet. Recht haben und Recht bekommen
sind zwei Scheiben Hartwurst.

der TE soll die Forderung als Lehrgeld abhaken und beim nächsten Anlass einfach einen dekra-Check für 69 euro 49 ct durchführen
lassen. Dann ist der Verkäufer aus dem Schneider

my5 ct.
 
cerar schrieb:
es oft um so Streitereien vor Gericht ..wird die halbe Summe fällig, wie auch die Gerichtsgebühren. Möglicherweise
hast du dir am Ende noch 80 euro gespart, aber die hätte man auch mit einem Angebot von knapp 300 euro erhalten?
Der Verlierer zahlt vor Gericht die Kosten und das Gericht hat doch schon deutlich gemacht, dass es die Sache eher zu seinen Gunsten zu sehen scheint:
snickii schrieb:
Das Gericht schrieb das es jetzt schon zur Güteverhandlung kommt, weil die Beweise seiner Anschuldigung nicht ausreichen.
Für einen früheren Unfallschaden würde ich nur bei arglist haften und der Kläger konnte bis jetzt keine greifbaren Anhaltspunkte liefern. (Alles andere wurde mit altersgerechten Schäden und Verschleiß umschrieben)
Da würde ich jetzt dann auch auf Ganze gehen und nicht noch vor dem Käufer einknicken. Der kommt sonst bald wieder an wenn was ist, hört er aber vom Richter das er keine Ansprüche hat und muss dann auch noch die ganzen Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen, wird er sowas nicht nochmal probieren, zumindest nicht bei dem TE!
 
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