de la Cruz
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dominion1 schrieb:Ich halte es von denjenigen, die zu einer fundierteren Einschätzung befähigt sind, für immens wichtig, Wert auf die richtigen Begrifflichkeiten zu legen. Denn einen Thread hier im Forum liest nicht nur der Ratsuchende, sondern auch eine ganze Reihe weiterer Interessierter, vom User bis zum Gast. Es kann zu Fehleinschätzungen und Missverständnissen kommen, wenn Begriffe durcheinander gewürfelt werden.
Ist nicht ganz richtig, was Du da schreibst, denn zum Beispiel Gewährleistung ist keine Garantie, das ist eindeutig,und wer das verwechselt, ist falsch informiert !
Wenn ich aber einen geschlossenen Vertrag "widerrufe", dann "trete" ich ganz eindeutig "von diesem Vertrag zurück" !!! Ein semantisch völlig und korrektes Deutsch und so kann und soll und darf man sich in der Umgangssprache auch ausdrücken.
Da muss man sich nicht dem technokratischen Diktat der Juristen unterwerfen, die fälschlicher Weise der Einfachheit halber in ihrem verkürzeten Sprachgebrauch einen "Rücktritt vom Vertrag" nur als "Rücktritt" bezeichnen und den "Widerruf eines Vertrages" nur als "Widerruf" und gleichzeitig postuleiren, alles Welt müsse sich Ihren Sprachnormen unterwerfen !
Man muss sich in der Umgangssprache durchaus nicht vom Diktat der Juristen leiten lassen, deren eigene falsche Diktion in ihrer Ausdrucksweise übernehmen zu müssen, nur weil Juristen sich halt mal von Natur aus für die Schlausten und Klügsten halten uned denken, alle Welt müsse sich nach ihnen richten.
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