Defekte Lieferung von Alternate

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NeedHelp76

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Guten Tag...

ich hoffe jemand kann mir hier etwas helfen.

Und zwar habe ich folgendes Problem...ich habe mir bei Alternate einen Pc nach meinen Vorgaben zusammengestellt,bauen und liefern lassen.Es war also kein Fertig Pc,sondern sozusagen eine "Sonderbestellung".

Nun wurde mir der Computer am Mittwoch geliefert und der Karton wiess von aussen keine Beschädigung oder ähnliches auf.Als ich den Pc ausgepackt hatte und ein Seitenteil öffnete um die, im Pc enthaltenen Schutzfolie, zu entnehmen...fiel mir der komplette CPU Kühler entgegen,hing nur noch am Stromkabel vom Motherboard.

Daraufhin rief ich direkt bei Alternate an und schilderte das Problem...die Technik Hotline riet mir dazu Spannklammern oder irgendwas womit der Kühler befestigt worden war, im Gehäuse zu suchen und diesen wieder anzubringen.
Damit war das Gespräch erst einmal beendet und ich stand hier nun wütend und verunsichert vor dem Computer...

Habe dann beide Seitenteile abgemacht und mit einer Taschenlampe sorgfältig nach Spannklammern oder ähnlichem gesucht um den Kühler wieder ans Motherboard zu bringen.
Dabei fiel mir dann schnell auf das der Kühler einiges an Schaden während des Transports verursacht hatte...er war mehrere male auf die Grafikkarte aufgeschlagen und hatte dort Kratzer hinterlasssen,die Wärmeleitpaste war über das Mobo verschmiert und ein Kondensator verbogen...ausserdem war am Kühler selber eine Heatpipe verbeult und eine Kühlrippe verbogen.Das waren so die offensichtlichen Schäden die, ohne den PC in Betrieb genommen zu haben, aufgefallen sind.

Ich rief dann ein weiteres mal bei der Technik Hotline von Alternate an und schilderte das Problem...dort zeigte man sich betroffen und äusserte auch den Pc keinesfalls an Strom anzuschliessen, sondern das System wieder zurück an Alternate gehen zu lassen.Der Rücktransport würde von ihnen organisiert werden und der Pc abgeholt.
Auf meine Frage wie denn der Pc überhaupt die Endprüfung ohne fest eingenauten CPU Kühler bestanden haben könne...meinte ma nur das vor Ort alles ok gewesen sein müsse und der Kühler beim Transport abgefallen sei.
Im Gehäuse konnte ich jedenfalls kein Montagematerial dazu finden.

Nun scheint es ja so das der Pc irgendwie gefallen ist oder geworfen wurde oder einfach Kräfte auf das Teil gewirkt haben,die besser nicht auf Computerhardware wirken sollten.
Darum bin ich mir nun nicht sicher das selbst wenn jetzt zb die Graka,Mobo und Kühler getauscht würden..nicht auch andere Komponenten wie zb Netzteil oder SSD durch einen Sturz evtl früher defekt würden,als sie es ohne gemacht hätten.Vielleicht haben die Lüfter Lagerschäden bekommen und rattern oder was weiss ich...

Nun habe ich mich mit meinen Befürchtungen an Alternate gewendet und darum gebeten nicht nur die offensichtlich defekten Teilen zu reparieren oder zu tauschen..sondern den kompetten Pc einmal neu aufzubauen.Immerhin hat das Teil einen Wert von 1600€ und ich möchte eigtl nix was schon mal "hingeworfen" wurde...
Ansonsten wollte ich gerne von meinem Recht auf Widerruf gebrauch machen.

Leider war es nicht so einfach wie ich dachte...Alternate erklärt sich bereit nur den sichtbaren Schaden zu reparieren und würde dann das System so an mich retournieren.Wie ich weiterhin gelesen habe greift der 14 tägige Widerruf nicht bei zusammengestellten System weil es "Sonderbestellungen" sind die extra für den Kunden angefertigt werden.

Nun meine Frage...was kann ich tun?!
Oder muss ich es hinnehmen für teuer Geld direkt nur reparierte Ware zu erhalten ohne das ich überhaut die Leistung mal in Anspruch genommen hätte?

Wäre für Hilfe dankbar!

MfG...
 
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Kühler sind schwer, die können sich beim Transport Lösen.
wenn Alternate alles Tauscht was mechanisch beschädigt ist, dann passt das.

Du forderst gerade: Schickt mir den PC und garantiert mir gefälligst, dass der nur mit Samthandschuhen angefasst wird. aber so Funktioniert DHL nicht! Unter anderem durch die Sortieranlagen bekommen die Pakete immer wieder Schläge ab, das ist normal.
 
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Das ist dann der Grund, warum viele Shops Kühler nur bis zu einem gewissen Gewicht überhaupt montieren.
 
Und auch der Grund, warum man sich bei BTO Systemen ggf. nicht die ganz schweren Kühler aussucht.
Oder eben welche, die mit Backplate und nicht mit PushPins befestigt werden.

Aber Du wirst da wahrscheinlich einfach Pech gehabt haben, was den Umgang von DHL mit Deiner Lieferung angeht.
Ich habe mir von Alternate meine Kiste (siehe Sig) auch zusammengebaut liefern lassen und es war alles TipTop.
Wobei ich tatsächlich überrascht war, dass der Kühler (immerhin ja auch ein Mugen 5) bereits verbaut geliefert wurde.
 
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Wie ich weiterhin gelesen habe greift der 14 tägige Widerruf nicht bei zusammengestellten System weil es "Sonderbestellungen" sind die extra für den Kunden angefertigt werden.
Da wär ich mir nicht sicher.
Es wurde zwar für Dich zusammengestellt, aber es handelt sich trotzdem um "Stangenware", da hat ja keiner beispielsweise was rumgefräst oä.
 
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Mein Kenntnisstand ist: Kein Rückgaberecht bei leicht verderblichen Waren und individuell angefertigten Produkten. Und meiner Meinung nach ist ein nach Kundenwunsch speziell für ihn angefertigter PC ein individuell angefertigtes Produkt, und eben keine Stangenware.

Allerdings gäbe es hier wieder das Argument, dass sich die Einzelkomponenten ja wieder verkaufen lassen, wohingegen aber Niemand, den ich kenne, für solche Ware bereit wäre den Neupreis zu bezahlen.
 
Naja aber jedes Teil für sich is Stangenware (CPU, Kühler, SSD...).
Nur durch den Zusammenbau ergibt sich für MICH da keine Sonderanfertigung.
Alternate kann selber die Teile bei DHL reklamieren (is nur die Frage wer Schuld hat).
Entweder falsch verpackt, oder mies behandelt.
Dafür hat man aber idR ne Transportversicherung.
 
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Verbaut Alternate echt ohne Hinweis den Kühler vor dem Versand? Ich habe den Service einmal bei Hardwareversand in Anspruch genommen und dort wurde dann gesagt, dass der Kühler nicht verbaut wird, was so üblich wäre beim Zusammenbau. Macht im Nachhinein auch Sinn, weil fast alle guten Kühler zu schwer sind um die angebaut zu verschicken. Sieht man an dem Beispiel hier ganz gut. Grundsätzlich führt das aber dazu, dass man zusammengebaute Systeme auch in der Pfeife rauchen kann, weil das anbringen des Kühlers der nervigste Part ist ;)

Also entweder hast du den Hinweis bewusst ignoriert oder Alternate ist was das angeht ein ziemlicher Saftladen.
 
Also ein Hinweis auf irgendwas in Bezug auf den Kühler gibt es definitiv nicht..man wird also nicht gefragt ob der auf eigene Gefahr vormontiert werden soll oder sowas.
Als "Massnahme" wurde in den Raum der zwischen Seitenteil und CPU Kühler ist,eine bessere Luftpolsterfolie eingebracht die wohl diesen Fall verhindern soll.

Das der Kühler trotzdem abgerissen ist,sagt mir..das der richtig ordentlich einen mitbekommen hat.

Vor dem Hintergrund mein Anliegen das ich das Teil so eigtl nicht mehr haben will.
 
Hallo,

was war das denn überhaupt für ein Kühler? Denn in der Regel sind große Kühler verschraubt und sollten nicht einfach so "abfallen".

Schau dir das mal an was die mit dem Rechner aufführen:
https://www.youtube.com/watch?v=XByL6tRPSBM
 
Rückbaukosten von bis zu fünf Prozent des Warenwertes wurden zuletzt noch als Grund dafür akzeptiert, das Widerrufsrecht selbst bei mehr oder weniger individuell gefertigten Waren (vornehmlich Baukastenprinzip) nicht auszuschließen.
 
Das ist ein guter Ansatz!!

Hast du da evtl sogar eine Quelle?
 
Der BGH hat mal einen konkreten Fall so entschieden; das war aber noch vor der letzten einschlägigen Gesetzesreform. Bisher urteilen die Gerichte noch immer so. Quelle kann ich dir sagen: Münchener Kommentar und Beck Online-Großkommentar - genauer weiß ich es gerade nicht mehr :D Hab das nur vorhin schnell nachgelesen, um ganz sicher zu gehen; aber eigentlich dachte ich, dass das zwischenzeitlich immer wieder mal im Internet berichtet wird und quasi "Allgemeingut" geworden ist.

Bestimmt findest du (oder ein Kamerad hier^^) das im Internet; wenn nicht gib Bescheid, dann schau ich später mal nach.
 
https://dejure.org/gesetze/BGB/312g.html

Punkt/Absatz 1 und 4 sollte hier ja nicht gelten, da Hardware aus deren Sortiment verbaut wurde.

Ich hoffe dieser Fall hier ist allen eine Lehre, die meinen die gehobenen Preise von Alternate würden durch den Service zustande kommen...
 
Der gehobene Service ist in dem Fall zweifellos - und ich hatte schon meine Probleme mit Alternate! - dass hier ohne großes Nachfragen und Diskutieren der Rücktransport und Austausch, wahrscheinlich auch relativ zeitnah, stattfindet.

Andere Shops würden sich u. U. erstmal auf die Position zurückziehen, dass der Kunde dafür wohlmöglich selbst verantwortlich sei. Im Ergebnis natürlich fruchtlos.
 
Erst mal Danke für alle bisher geschriebenen Antworten!

Ich habe mal den Einwand von Droitteur aufgenommen und finde das ganz interessant..eigtl ist man ja immer der Meinung das immer nur folgendes gilt:


Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.


Aber da gibt es auch weniger bekannte Ausnahmen..und zwar:

B. Ausschluss bei kundenspezifischer Ware

§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB sieht vor, dass das Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren besteht, „die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung einer individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten ist“.

Beim ersten Zugriff auf die Ausschlussregel scheint das Widerrufsrecht bei allen vom Verbraucher personalisierten Artikeln ausgeschlossen zu sein. Dem ist jedoch nicht so, wie der Bundesgerichtshof (BGH) sowie mehrere Instanzgerichte festgestellt haben.
I. Ausschluss nur bei erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für den Unternehmer

Der BGH hat sich mit seinem grundlegenden Urteil vom 19.03.2003 (VIII ZR 295/01) gegen eine weite Auslegung der Ausschlussregel in § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB entschieden. Dem Urteil lag zwar noch die alte Rechtslage (vor dem 13.06.2014) zugrunde, jedoch lässt sich die Rechtsprechung auf das neue Recht übertragen (so auch Landgericht (LG) Duisburg, Urteil vom 28.04.2015, 425 C 1013/15). In dem Grundsatzurteil stellte der BGH fest, dass bei einem nach Kundenwünschen aus Standardbauteilen gefertigten PC, das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen ist. Grund dafür sei, dass die Bauteile

„mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden können.“

Dabei hat der BGH Rückbaukosten in Höhe von 5 % des Warenwerts noch als verhältnismäßig geringen Aufwand eingestuft.

In seiner Entscheidung stellt der BGH folgende Anforderungen für einen Ausschluss des Widerrufsrechts bei kundenspezifischer Ware auf:

„Das Widerrufsrecht des Verbrauchers ist deshalb nur dann wegen Anfertigung der Ware "nach Kundenspezifikation" ausgeschlossen, wenn der Unternehmer durch die Rücknahme auf Bestellung angefertigter Ware erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleidet, die spezifisch damit zusammenhängen und dadurch entstehen, daß die Ware erst auf Bestellung des Kunden nach dessen besonderen Wünschen angefertigt wurde.“
II. Grundsätzlich kein Ausschluss bei Wahl aus Standardoptionen

Wie der BGH in dem oben genannten Urteil bereits feststellt, kann das Widerrufsrecht grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, wenn der Verbraucher Waren einfach nur zusammenstellt, indem er diese aus den vom Unternehmer angebotenen (vorgegebenen) Standardoptionen zusammenstellt. Grund dafür ist, dass der Unternehmer die nach Standardoptionen konfigurierte Ware in den meisten Fällen ohne erheblichen wirtschaftlichen Aufwand und Preisnachlass weiter verwenden und verkaufen kann.

...

Die 5% Rückbaukosten die der BGH erwähnt unterschreite ich,da ich für den zusammenbau 49€ gezahlt habe und der Wert des Pc´s bei 1630€ liegt.Die Demontage sollte nicht teurer als die Montage kommen....

Habe auch eine Mail zum Verbraucherschutz geschickt,bin mal gespannt was die meinen.

Naja...eigtl hoffe ich das man sich noch irgendwie einigen kann, leider ist Alternate Service erst am Montag wieder belegt.
Ich muss wohl erst mal warten ...
Ergänzung ()

Interessant ist auch das...

Verbraucherschutz: Hürde in der Praxis sehr hoch

Und genau an dieser Formulierung scheiden sich die Geister. Ab wann ist ein Produkt so individualisiert, dass eine solche Kundenspezifikation vorliegt, die das Widerrufsrecht ausschließt? Hier hat die bisherige Rechtsprechung folgenden Grundsatz aufgestellt: Die Ware muss nach Kundenangaben so individualisiert gefertigt sein, dass diese im Falle der Rücknahme für den Unternehmer wirtschaftlich wertlos ist, weil sie durch die besondere Gestalt anderweitig nicht mehr oder allenfalls noch unter erhöhten Schwierigkeiten und mit erheblichem Preisnachlass absetzt werden kann. Nur dann kann man sich als Händler auf den Ausschlussgrund berufen.

Im Sinne des Verbraucherschutzes muss die Geltung der Ausschlussregelung auch dahingehend einschränkt werden, dass eine Rücknahme der Ware für den Unternehmer unzumutbar sein muss. Die Anfertigung der Ware darf nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können und der Wert der aufgewandten Arbeitszeit für den „Rückbau“ muss mehr als 5% des Warenwertes betragen, um von einer „Unzumutbarkeit“ sprechen zu können.
Fazit

Diese zugegebenermaßen sehr theoretischen Grundsätze müssen stets im Einzelfall in die Praxis umgesetzt werden. Zum Leid aller Dawanda- und Etsy-Händler(innen) existiert für die meisten Produkte keinerlei Rechtsprechung. Generell machen die bereits vorhandenen Urteile deutlich, wie hoch die Hürde ist, um dem Kunden sein Widerrufsrecht abzusprechen.
 
Ehrlich gesagt war ich wirklich überrascht, weil ich wie gesagt annahm, dass das zwischenzeitlich absoluter Standard geworden ist und sich nicht ernsthaft große Unternehmen auf solche Weise noch drücken würden :D

Möglicherweise versucht man ja doch, angesichts der neuen Gesetzeslage Bewegung in die Rechtslage zu bringen. Halte uns sehr gerne auf dem Laufenden!
 
Mach ich auf jeden Fall !!

Eigtl will ich doch nur für mein gutes Geld,gute Ware, ohne Schäden erhalten....scheint heutzutage nicht so einfach zu sein.
Ergänzung ()

Leider braucht der Verbraucherschutz aufgrund der vielen Anfragen doch etwas Zeit..bin mal gespannt.

..

Lieber Verbraucher,
wir haben Ihre Anfrage erhalten und werden uns um eine schnelle Bearbeitung bemühen.
Bitte beachten Sie, dass wir unglaublich viele Anfragen zu beantworten haben, darum kann es teilweise zu Verzögerungen kommen. Viele Verbraucherfragen wurden schon gestellt und in unserem Forum oder in Kommentaren zu Themen beantwortet.

Helfen Sie bitte anderen Verbrauchern

Viele Grüße
Ihr Verbraucherschutz.de Team
 
Nichts gegen die Seite, an die du dich gewendet hast - ich kenne sie nicht. Ich dachte aber, dass wir von den offiziellen Verbraucherzentralen sprechen; an die sollte man sich meiner Meinung nach wenden, wenn man will, dass Probleme bei den "offiziellen" Stellen ins Bewusstsein vordringen.
 
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