Käufer kauft Artikel per Sofortkauf Besteht auf abholung abwohl nur Versand angeboten

Sunny15

Cadet 2nd Year
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Apr. 2017
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Hallo,
verkaufe seit 10 Jahren Privat auf ebay und habe über 445 Positive Bewertungen und noch nie solch einen Fall.

Ich bot einen defekten Artikel an, ein Käufer ersteigerte diesen per sofort-kauf.

Als Zahlungskonditionen bot ich nur den Versand an und Zahlung per Vorkasse, der Artikel wessen Zustand als defekt/Ersatzteil angeboten wurde, ging für 39€ per sofort-kauf an einen Käufer.

Eine abholung habe ich nicht angeboten, weil ich im moment keine Zeit und Lust dafür habe und mein Terminkalender das eigentlich nicht zulässt, mit irgendjemanden einen Termin zu vereinbaren. Deswegen auch solch eine Möglichkeit nicht angeboten.

Jetzt schreibt mich der Käufer nachdem er den Kauf betätigt hat an und besteht auf eine Abholung, sonst will er den Artikel nicht haben und Versand kommt für Ihn auch nicht in Frage.


Ich habe den Käufer angeschrieben und gefragt wieso er vor dem Kauf nicht nachgefragt hat, ob eine abholung möglich wäre obwohl diese nicht angeboten wurde.

Der Käufer antwortete er ging davon aus dass das Möglich sei.


Wie verfahre ich jetzt mit diesem Fall?
 
Du hast doch die Modalitäten klar angegeben, oder? Ich bin kein eBay-Fachmann, aber stellt man dort nicht abschließende Leistungslisten auf?
 
Ein Käse :confused_alt:
Wenn ich nicht ausschließe das ich die Ware nicht verschenke muss ich sie verschenken?
Weil man könnte ja von ausgehn man kann sie auch verschenken!

Seit wann bitte gibt man an welche Leistungen nicht möglich sind?
 
Aber:

Vorauszahlung wurde vereinbart und du kannst darauf bestehen, der Käufer hat kein Anrecht, auf Barzahlung bei abholung.

Das Recht auf Abholung lässt sich aus den Gesetz herleiten, da keine anderweitige Vereinbarung existiert. Bei der Vorauskasse ist das aber nicht so, da existiert eine anderweitige Vereinbarung.

Im verlinkten Urteil hat der Käufer die überweisung vorher getätigt.§ 6 Nr. 9 eBay-AGB"Der Käufer ist grundsätzlich zur Vorkasse verpflichtet. Sofern Käufer und Verkäufer nichts Abweichendes vereinbaren, ist der Kaufpreis sofort fällig und vom Käufer über die vom Verkäufer angebotenen Zahlungsmethoden zu begleichen."

So wie der TE schreibt hat er die Abholung ausgeschlossen, nicht angeboten. Wenn Abholung nicht explizit angeboten würde nicht ein vernünftige Käufer zuerst nachfragen ob er abholen kommen kann, bevor er einen Artikel erwirbt?

Zudem schrieb der TE dass die Sache als defekt Angeboten worden ist. Welchen Vorteil will sich der Käufer dadurch nun verschaffen?
Die ersparnis der Versandkosten?

@alffrommars
Da ist was dran. So wie ich es verstanden habe, muss man es ausdrücklich ausschließen, die Frage die sich stellt, wie macht man das nun? Anscheinend reicht es nicht aus wenn im Kaufvertrag darauf nicht bezug genommen wurde und nur die Lieferung als Versandoption angegeben ist, weil einige Käufer anscheinend "annehmen" könnten das diese Möglichkeit dennoch gegeben ist. Ich meine wenn ein Verkäufer abholung bevorzieht, dann würde ein Verkäufer explizit, darauf in der Artikelbeschreibung hinweisen.

Wie kann man auch ohne sich 100% im Klaren zu sein, ein Kaufvertrag abschließen?
 
Nun muss man mal die Kirche im Dorf lassen. Wenn er unbedingt abholen möchte, dann mach es doch oder willst du wegen solchen Summen Klagen? Sag ihm wann er es wo abholen kann, nachdem das Geld bei dir eingegangen ist. Das kostet dich 5 Minuten, sollte also drin sein.

Das Urteil ist für mich überholt. Erstens ist es "nur" ein Urteil eines Amtsgerichtes und es gäbe zu endgültigen Klärung bestimmt noch eine höhere Instanz. Zweitens schon etwas älter und die Rechtsauffassung wandelt sich ja auch.

Ansonsten würde ich in der Beschreibung halt rein schreiben; "nur Versand-keine Abholung". Ob das dann gültig ist hängt wieder von Gerichten ab.

P.S. Sieht man mal mit was für ein Blödsinn sich Gerichte beschäftigen müssen, wo hier der Käufer ja sogar schon vor der Tür stand.
 
Falls es zur Abholung kommen sollte:

Sag vorher klar an, dass es Ware nur gegen Vorlage eines Personalausweises geben wird und der Name besser mit dem Ebay Kontakt übereinstimmt.
Die Vergangenheit hat ja hier im Forum schon einige Betrugsmaschen aufgezeigt.
 
Hallo,
danke für die Tipps,

Es kam nicht zu einer abholung, mein Rechtsanwalt war der Meinung dass eine Abholung nicht vereinbart worden ist und ich dem Käufer eine 14 Tagige Frist setzen soll. (Der Verkäufer ging davon aus, dass eine abholung möglich sei, obwohl eine Abholung nicht angeboten wurde, der Käufer hätte vorher nachfragen sollen) Eine Abholung stellt für mich kein Problem dar zu diesem Zeitpunk war es aber nicht möglich. daher habe ich auch keine Angeboten.

Und bezüglich des Urteils welches JanKrohn gepostet hat, habe ich meinen Rechtsanwalt auch angesprochen.

Er hat gelacht und hat explizit gesagt man kann sich zwar darüber streiten aber dieses Urteil sei nicht in allen Fällen anwendbar, weil es pauschal ein ganz anderer Fall ist und ein auf den Fall bezogenes einmaliges Urteil.
 
Was ich nur nicht verstehe; du gibst an, dass du keine Zeit dafür hast, dass der Verkäufer den Artikel abholt. Das ist ja auch vollkommen legitim. Ist es aber nicht bei weitem zeitintensiver einen Anwalt zu befragen, Fristen zu setzen, darauf zu achten, dass diese eingehalten werden, etc.?

Generell hättest du dir es doch sehr einfach machen können. Sag dem Käufer doch einfach, dass er den Artikel nicht abholen kann, ihr aber das Gebot streicht und du den Artikel neu einstellst.
 
der will vor ort nochmal verhandeln und kommt whh. mit seinen brüdern oder seinen "hungernden" kindern, lass dich darauf nicht ein.

edit:
immerhin hast du zeit, wegen 39 euro deinen anwalt zu kontaktieren :lol:
 
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